Schlagwort-Archive: Abmahnkosten

OLG Düsseldorf: Charité – Verletzung von Unternehmenskennzeichen Urteil vom 26.06.2012 – I-20 U 103/11

Zum Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Firmenbestandteils „Charite“ für einen auf die Herstellung und den Vertrieb von Kosmetikartikeln gerichteten Geschäftsbetrieb sowie auf Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten:

Zwischen den Bezeichnungen „Charité“ und „Charite“ besteht eine an Identität grenzende Zeichenähnlichkeit. Auch der Branchenabstand der Parteien steht der Verwechslungsgefahr nicht entgegen. Es gibt Berührungspunkte zwischen ärztlichen Leistungen und Kosmetikprodukten, die die Möglichkeit eines flankierenden Kosmetikvertriebs durch ein großes und bedeutendes Krankenhaus als naheliegend erscheinen lassen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2012 – I-20 U 103/11Charite
§ 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG

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OLG München: „bayerische-spielbank.de“ Urteil vom 28.10.2010 – 29 U 2590/10

Leitsätze:

1. Der durchschnittlich informierte und verständige, zum Besuch der Spielbanken in Bayern berechtigte Verbraucher versteht die Domainnamen „bayerischespielbank.de“, „bayerischespielbanken.de“ und „bayerische-spielbank.de“ dahingehend, dass die den Domainnamen zugehörigen Webseiten von dem Betreiber der Spielbanken in Bayern unterhalten werden, bei denen es sich, wie er aus der Berichterstattung in Tagespresse und anderen Medien weiß, um Staatsbetriebe handelt. Angesichts dieser Konstellation versteht der genannte Durchschnittsverbraucher diese Domainnamen nicht lediglich als Gattungsbezeichnung in Kombination mit einem geografischen Hinweis, sondern erwartet auf den betreffenden Webseiten einen Auftritt des staatlichen Betreibers der Spielbanken in Bayern mit Informationen über das Spielbankangebot in Bayern.

2. An der wettbewerblichen Relevanz der Irreführung über den Anbieter, der die den genannten Domainnamen zugehörigen Webseiten, nämlich Parking-Webseiten mit Werbelinks, unterhält, ändert nichts, dass der Durchschnittsverbraucher bei näherer Befassung mit dem Inhalt der betreffenden Webseiten möglicherweise erkennt, dass die betreffenden Webseiten nicht vom Betreiber der Spielbanken in Bayern unterhalten werden.

OLG München, Urteil vom 28.10.2010 – 29 U 2590/10bayerische-spielbank.de
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6; § 3, § 4 Nr. 10, § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 12 Abs. 1 Satz 2; Gesetz über Spielbanken im Freistaat Bayern Art. 2 Abs. 2 Satz 1

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OLG Hamm: „pornofreunde“ – Keine Markenverletzung mangels Verwechslungsgefahr bei Wort-/Bildmarke mit nur beschreibendem Wortbestandteil

Eine Wort-/Bildmarke (hier: Nr. DE30565102 „pornofreunde“ mit Abbildung einer orangefarbenen Sonnenbrille, eingetragen für Musikveranstaltungen, Live-Veranstaltungen, Partys und Events) aus einem beschreibenden Wort kann durch die Kombinierung mit der Grafik und Eintragung als Wort-/Bildmarke nicht den Schutzumfang einer reinen Wortmarke beanspruchen. Es besteht, zumal wenn der Wortbestandteil weithin nur beschreibend ist, kein Elementenschutz.

Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen zu berücksichtigen. Angesichts des flachen Begriffs „pornofreunde“ sind im Streitfall als mitprägend aber gleichfalls die grafischen Bestandteile (insbesondere die Brille) anzusehen. Die Bildelemente können insofern keineswegs in durchschlagender Weise ausgeblendet werden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.06.2010 – I-4 U 224/09pornofreunde
§ 14 II Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG, §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB

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BGH I ZR 30/07: Google Adwords – Keine Verwechslungsgefahr bei Verwendung von fremden Unternehmenskennzeichen (Beta Layout)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 30/07Beta Layout (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4

Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BGH I ZR 139/07: Google Adwords – Keine kennzeichenmässige Verwendung bei beschreibender Angabe (PCB-POOL)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 139/07PCB-Pool (OLG Stuttgart)
MarkenG § 14 Abs. 2

Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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OLG Düsseldorf: Zur Störerhaftung des Admin-C

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 – I-20 U 1/08
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Aus der Funktion und Aufgabenstellung des Admin-C lässt sich keine Haftung gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch den Domainnamen begründen.

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OLG Karlsruhe: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 16.06.2006 – 6 W 46/06
§ 140 Abs. 3 MarkenG

Leitsätze

Sind Gegenstand einer Zahlungsklage die Abmahnkosten in einem Kennzeichenstreit, handelt es sich dabei wiederum um eine Kennzeichenstreitsache, weshalb die Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts nach § 140 Abs. 3 MarkenG erstattungsfähig sind.

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