Archiv der Kategorie: Urteile

In der Urteilssammlung finden Sie aktuelle Urteile rund um Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht im Volltext.

BPatG Entscheidungen 49/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 49. Woche 2008:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 12.11.2008 – 28 W (pat) 72/08BIKE-COMPONENTS.DE für folgende Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 25 und 37: „Fahrräder, Bekleidungsstücke, Reparaturdienste“. Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 33 W (pat) 134/06Speisecard für Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 9, 35, 38, 41. Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.10.2008 – 29 W (pat) 102/06Hören Sie nicht auf Ihren Bauch Volltext

LG Hamburg: StudiVZ ./. BoerseVZ

Die Kennzeichnungskraft von VZ bzw. vz ist durchschnittlich, da der Abkürzung keine eigenständige Bedeutung zukommt. Selbst wenn man nicht von einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr ausgehen wollte, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass ein Unterlassungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der Ausnutzung einer bekannten Marke besteht.

LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2008 – 312 O 464/08
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

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BGH: Imitationswerbung

BGH, (Teil-)Urteil vom 06.12.2007 – I ZR 169/04 – Imitationswerbung
UWG § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 6

a) Verwendet ein Dritter für seine Produkte Bezeichnungen, in denen der Inhaber einer bekannten Marke eine Darstellung der so bezeichneten Produkte als Imitation oder Nachahmung der unter seiner bekannten Marke vertriebenen Waren sieht, so ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche wegen einer unzulässigen vergleichenden Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht wegen eines Vorrangs markenrechtlicher Ansprüche nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ausgeschlossen.

b) Die Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung i.S. von § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG erfordert, dass die Ware oder Dienstleistung mit einem besonderen Grad an Deutlichkeit, der über ein bloßes Erkennbarmachen i.S. von § 6 Abs. 1 UWG hinausgeht, als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird. Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen.

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BPatG Entscheidungen 48/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 48. Woche 2008:

Schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 29.7.2008 – 29 W (pat) 125/06voicetrading für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38, 42. Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 33 W (pat) 88/07ENA Schutzerstreckung Volltext

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 24.09.2008 – 28 W (pat) 229/07CyAn Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.10.2008 – 27 W (pat) 110/08formreich für die Waren der Klassen 18, 25 und 28. Volltext

BPatG, Beschluss vom 28.10.2008 – 33 W (pat) 105/06Vierlinden (freihaltungsbedürftige geografische Herkunftsangabe) Volltext

Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 20.08.2008 – 29 W (pat) 28/08 – (Wort-/Bildmarke Coupon für Sie) ./. Für Sie Volltext

Keine Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 21.07.2008 – 30 W (pat) 86/06OCS ./. OXX Volltext

Sonstiges

BPatG, Beschluss vom 29.10.2008- 28 W (pat) 85/06 – Umschreibung Volltext

OLG Stuttgart: Erstattungsanspruch bei Mitwirkung eines Patentanwalts

OLG Stuttgart, Beschluß vom 03.11.2008 – 8 W 457/08
§ 140 Abs. 3 Markengesetz

Leitsätze

Gem. § 140 Abs. 3 Markengesetz besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch bezüglich der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache, soweit der Gegenpartei die Kosten auferlegt wurden. Bei einer objektiven (kumulativen) Klagenhäufung beschränkt sich die auf § 140 Abs. 3 Markengesetz gestützte Erstattungspflicht nur auf die – abtrennbaren – kennzeichenrechtlichen Ansprüche. Im übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten nach § 91 Abs. 1 ZPO.

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BPatG: Kölsche Jung

BPatG, Beschluss vom 18.09.2008 – 27 W (pat) 89/08 – Kölsche Jung
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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KG Berlin: Google Adwords – Keyword Europa Möbel

KG Berlin, Urteil vom 26.09.2008 – 5 U 186/07Keyword Europa Möbel
§ 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 3 UWG

Leitsätze

1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist (Bestätigung KG Berlin, 9. September 2008, 5 U 163/07).

2. Dies gilt um so mehr, wenn der Werbende als Schlüsselwort einen Gattungsbegriff vorgegeben hat, der ebenso in dem fremden Kennzeichen enthalten ist.

3. Auch bei einer (schwachen) Bekanntheit des fremden Kennzeichens fehlt es in der Regel an einer relevanten kennzeichenrechtlichen Rufausbeutung jedenfalls dann, wenn die Trefferliste der Suchmaschine nur ein diffuses Bild zur Benutzung des fremden Kennzeichens (in vielfältigem Zusammenhang) erbringt.

4. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und Herkunftstäuschung und eine unzulässige Behinderung ist dann in der Regel zu verneinen.

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BPatG Entscheidungen 47/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 47. Woche 2008:

Schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 02.07.2008 – 26 W (pat) 54/07out of office für die Klassen 39 und 41. Volltext

BPatG, Beschluss vom 18.09.2008 – 27 W (pat) 89/08Kölsche Jung für die Klassen 21, 24, 25. Volltext

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 16.10.2008 – 25 W (pat) 46/07 – (Wort-/Bildmarke Gönn dir Gesundheit) Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.10.2008 – 25 W (pat) 34/06Robotlab Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.09.2008 – 25 W (pat) 18/07FS Finance Management für Klasse 41 Volltext

Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 26.10.2008 – 25 W (pat) 79/07 – (Wort-/Bildmarke Althoff) ./. ALTHOFF Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.10.2008 – 25 W (pat) 78/05 – (Wort-/Bildmarke Elch) ./. Elch Volltext

Sonstiges

BPatG, Beschluss vom 23.07.2008 – 28 W (pat) 193/07 – (Wort-/Bildmarke Waldschatz) Löschung wegen Bösgläubigkeit, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG. Volltext

Urteil: Irreführende Werbung mit der Ankündigung „20% auf alles“

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan „20% auf alles“ angekündigten Rabattaktion entschieden.

Die Beklagte betreibt an vielen Standorten in Deutschland Bau- und Heimwerkermärkte. Sie führte im Januar 2005 eine Rabattaktion durch, für die sie mit dem Slogan „20% auf alles, ausgenommen Tiernahrung“ warb. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Sie hat die Auffassung vertreten, die Aktion sei wegen Irreführung der Verbraucher wettbewerbswidrig. Sie hatte aufgrund von Testkäufen festgestellt, dass für vier Artikel – das Sortiment der Beklagten umfasst etwa 70.000 Artikel – unmittelbar vor der Aktion ein niedrigerer Preis gegolten hatte, der zum Aktionsbeginn erhöht worden war. Im Verfahren war unstreitig, dass die Beklagte für die vier Artikel die höheren Preise auch schon über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit verlangt hatte, dass aber in der Woche unmittelbar vor der Aktion ein Sonderpreis gegolten hatte, der allerdings nicht als solcher gekennzeichnet war.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt.

Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 UWG ist von einer Irreführung der Verbraucher auszugehen, wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Bei den vier von der Klägerin erworbenen Produkten hat die Beklagte den herabgesetzten Preis mit Beginn der Rabattaktion heraufgesetzt. Eine solche Preisgestaltung ist mindestens ebenso irreführend wie die Werbung mit einem früheren Preis, der nur für kurze Zeit verlangt worden ist. Der Gesetzgeber wollte mit der Regelung des § 5 Abs. 4 Satz 1 UWG Missbräuchen bei der Preissenkungswerbung begegnen, weil diese Werbung ein hohes Irreführungspotential in sich birgt. Dieses zeigt sich gerade bei der vorliegenden Fallgestaltung. Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber vorher eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt. Tatsächlich hat der Verbraucher jedoch bei den vier von der Klägerin zu Testzwecken erworbenen Artikeln im Vergleich zu dem in der Woche vor der Aktion geltenden Preis keine oder nur eine Ersparnis im Bereich von wenigen Prozentpunkten erlangt.

Urteil vom 20. November 2008 – I ZR 122/06

OLG Saarbrücken – Urteil vom 21. Juni 2006 1 U 625/05
LG Saarbrücken – Urteil vom 10. Oktober 2005 7 II O 5/05
Karlsruhe, den 20. November 2008

Die Vorschrift des § 5 Abs. 4 UWG hat folgenden Wortlaut:

Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.

BGH Pressemitteilung Nr. 216/2008 vom 20.11.2008