Schlagwort-Archive: BoerseVZ

LG Hamburg: StudiVZ ./. BoerseVZ

Die Kennzeichnungskraft von VZ bzw. vz ist durchschnittlich, da der Abkürzung keine eigenständige Bedeutung zukommt. Selbst wenn man nicht von einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr ausgehen wollte, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass ein Unterlassungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der Ausnutzung einer bekannten Marke besteht.

LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2008 – 312 O 464/08
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

Weiterlesen