Archiv der Kategorie: Urteile

In der Urteilssammlung finden Sie aktuelle Urteile rund um Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht im Volltext.

AG Frankfurt a. M.: Abmahnkosten bei gefälschtem Ed Hardy T-Shirt

Bei einer Urheberrechtsverletzung von Werken von Ed Hardy (hier: Verkauf von Plagiaten) ist ein Streitwert in Höhe von 50.000 EUR und daraus entstehenden Anwaltskosten einer Abmahnung von 1.641,96 EUR auch bei einem Verkauf durch eine Privatperson und nur einem T-Shirt angemessen.

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.04.2008 – 31 C 2456/07 – ED HARDY
§§ 677, 683 S. 1, 670, 257 BGB, §§ 97 Abs. 1, 15, 16, 17 UrhG

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LG Berlin: Aeroflot

LG Berlin, Urteil vom 18.09.2008 – 15 O 698/06Aeroflot T-Shirt
§§ 14 Abs. 6, 4 Nr. 1. 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das Anbieten eines T-Shirts mit einem Schriftzug auf ebay, der nahezu identisch mit der streitgegenständlichen Bildmarke ist, stellt einen markenrechtlich relevanten Verstoß dar.

Derjenige, der im Geschäftsverkehr mit gekennzeichneten Waren tätig ist, trifft eine gesteigerte Überwachungs- und Erkundigungspflicht.

Die vorgerichtliche Tätigkeit in Form der Abmahnung ist nicht in jedem Fall mit der gerichtlichen Vertretung in Markenstreitigkeiten gleich zu setzen. Ein Verstoß kann derart eindeutig sein, dass die Hinzuziehung eines Patentanwalts sich als rechtsmissbräuchlich darstellt.

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OLG Düsseldorf: PARICO

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2008 – I-20 U 93/07
§ 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG

Im Falle einer beanstandeten Werbung besteht ein hinreichender Inlandsbezug schon dadurch, dass sich der Inhalt einer streitigen Domain auch an potentielle Kunden in Deutschland richtet. Dies kann über einen Link „Deutsche Version“ geschehen und durch die aktive Werbung, die an deutsche Kunden gerichtet ist.

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OLG Köln: TUC-Salzcracker

OLG Köln, Urteil vom 12.12.2008 – 6 U 143/04TUC-Salzcracker
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die Kennzeichnungskraft der Klagemarke „Salzcracker“ und deren Ähnlichkeit mit dem Cracker der Beklagten sind trotz Warenidentität zu gering, um eine Verwechslungsgefahr begründen zu können. (Im Anschluss an BGH – I ZR 18/05 – TUC-Salzcracker)

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BPatG Entscheidungen 4/2009

Die Veröffentlichungen der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts in der 4. Woche 2009:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 124/07Rennbahn Hoppegarten für Dienstleistungen der Klassen 41: sportliche und kulturelle Aktivitäten, Unterhaltung; und 43: Verpflegung und Beherbergung von Gästen“. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 109/07Welcome to the Weekend für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 41. BPatG Volltext

BGH Urteil: Markenrecht und Adwords-Werbung bei Google – Der Tag der Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute zur Verwendung von Marken als Keywords in der Adwords-Werbung von Google Stellung genommen.

Die gute Nachricht: In zwei von drei Entscheidungen hat der BGH markenrechtliche Ansprüche abgelehnt.
In der „PCB-POOL“-Entscheidung wurde eine erlaubte beschreibende Benutzung (PCB als gängige Abkürzung für „printed circuit board“) der Marke angenommen.
In der „Beta-Layout“-Entscheidung, in der es um Unternehmenskennzeichen ging, hat der BGH die Ansicht des OLG Düsseldorf bestätigt, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, da der Internetnutzer nicht annehme, dass die getrennt von den Suchergebnissen erscheinende Werbung von der Beta Layout GmbH stamme.

Die schlechte Nachricht: Das entscheidende Verfahren „Bananabay“ hat der BGH ausgesetzt, um die Frage, ob in der Verwendung einer geschützten Bezeichnung als Keyword eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen.

Der BGH-Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm wird hierzu mit den Worten zitiert: „Die eigentlich streitige Frage, ob Adword-Werbung eine markenmäßige Benutzung darstellt, ist damit nach wie vor offen„. (Heise)
Die Rechtslage bleibt also bis zu einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof im Kern weiter unsicher.

Da die Entscheidungen bisher noch nicht mit den Gründen vorliegen, sei zunächst auf die Pressemitteilung des BGH von heute verwiesen.

Aus der Pressemitteilung Nr. 17/2008 vom 22.01.2009:
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BPatG: Lackdoktor

BPatG, Beschluss vom 17.12.2008 – 28 W (pat) 118/07
§§ 48, 50, 54 MarkenG

Leitsatz:

Kein Rechtsschutzinteresse des Löschungsantragstellers auf Fortsetzung des Löschungsverfahrens (Löschung „ex tunc“) bei Verzicht auf die angegriffene Marke und individueller Freistellung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.

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BPatG: JAVA Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 129/07

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 129/07JAVA
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

Die Eintragung des Zeichens „JAVA“ unterliegt für die Waren „Schokolade“ und „Schokoladewaren“ als beschreibende Angabe dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

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BPatG: ARTLAND

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 26 W (pat) 25/08ARTLAND
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG

Es steht der Schutzfähigkeit der Bildmarke „Artland“ nicht entgegen, dass die Bezeichnung „Artland“, der Name einer Samtgemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Osnabrück ist und damit auch als geografische Herkunftsangabe dienen kann, wenn die Samtgemeinde Artland überregional relativ unbekannt ist.

Der dem englischen Grundwortschatz zuzurechnende Begriff „Art“ ist dem deutschen Durchschnittsverbraucher der einschlägigen Waren und Dienstleistungen in der Bedeutung „Kunst“ wesentlich geläufiger und wird in der Abfolge der Wörter „Art“ und „land“, im Sinne von „Kunstland“ und damit als Bezeichnung einer Verkaufsstätte von Kunst verstanden.

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