Archiv der Kategorie: Urteile

In der Urteilssammlung finden Sie aktuelle Urteile rund um Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht im Volltext.

LG Stuttgart: Michael Jackson Double Show („King of Pop“) Urteil vom 22.10.2009 – 17 O 429/09

Zur Aktivlegitimation hinsichtlich eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, des Rechts am eigenen Bilde sowie der Werktitelrechte eines verstorbenen Künstlers.

LG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2009 – 17 O 429/09Michael Jackson Double Show
§ 22 KUG; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG

Weiterlesen

Kurz-Domains: Einstweilige Verfügung gegen DENIC

Der Run auf die neuen DE-Domains ist seit heute morgen eröffnet. Und die ersten juristischen Gefechte haben, wie erwartet, bereits begonnen: Eine Kanzlei hat für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z, gestern eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt.

Hierin untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC eG bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand), die Domains

  • „e.de“
  • „f.de“
  • „g.de“
  • „x.de“
  • „y.de“
  • „z.de“

bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren.

Weiter berichtet das Basic Thinking Blog, dass die Domains

  • „br.de“
  • „sr.de“
  • „hr.de“
  • „dw.de“

ebenfalls für Registrierungen gesperrt wurden.

LG Köln: RTL gewinnt gegen DSDS-News

Das Landgericht Köln hat den Betreiber einer Fan-Seite zur Show Deutschland sucht den Superstar – DSDS dazu verurteilt, die Marke „DSDS“ nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen – wie durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller Ausrichtung geschehen.

Laut einer RTL-Mitteilung wurde in einem Urteil vom 6. Oktober einer Klage von RTL Interactive gegen den Betreiber von dsds-news.de in allen Punkten stattgegeben. Dem Betreiber der Seite ist es nun nicht mehr gestattet, die Marke „DSDS“ zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.

Siehe hierzu auch DSDS vs. DSDS-News – Markenrecht und Fanseiten.

(via)

Kein Verbot der Michael Jackson Double Show durch das Landgericht Stuttgart

Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat heute (22. Oktober 2009) ein Urteil verkündet, mit dem der Eilantrag der die Rechte des am 25. Juni 2009 verstorbenen Popstars Michael Jackson wahrnehmenden Kläger zurückgewiesen wurde, ein für Anfang November in Stuttgart angekündigtes Konzert eines Doubles des verstorbenen Künstlers zu verbieten (Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 2009 – 17 O 429/09 – Michael Jackson Double Show).

Sachverhalt

Die beklagte Konzertveranstalterin plant für den 3. November 2009 in Stuttgart ein Konzert, in dem ein perfektes Double von Michael Jackson unter Übernahme von Gestik, Bewegungen u.ä. dessen erfolgreichste Songs wiedergeben soll. Die Kläger, die für sich in Anspruch nehmen, Verwalter des Nachlasses des verstorbenen Künstlers Michael Jackson zu sein, wenden sich mit ihrem am 5. Oktober 2009 beim Landgericht Stuttgart eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung der Bezeichnung „King of Pop – The Show“ für die geplante Veranstaltung sowie die Wiedergabe von Fotos des Doubles in seiner Kostümierung als Michael Jackson.

Entscheidung

In rechtlicher Hinsicht hatte das Landgericht zunächst über die die Frage zu entscheiden, ob die Kläger zur Geltendmachung der Persönlichkeitsrechte des verstorbenen Michael Jackson überhaupt berechtigt sind. Zwischen den Parteien ist daneben streitig, ob der geplante Auftritt des Doubles, dessen Ankündigung unter der Bezeichnung „King of Pop -The Show“ und die Wiedergabe eines Fotos, das das Double von Michael Jackson zeigt, unter Berücksichtigung des Grundrechts der Kunstfreiheit rechtswidrig sind.

Das Landgericht hat in seinem Urteil bereits die erste Frage verneint, da es die von den Klägern vorgelegten Unterlagen als keinen ausreichenden Beleg für die Berechtigung der Kläger ansah, etwaige Verletzungen des postmortalen Persönlichkeitsrechts Michael Jacksons gerichtlich geltend zu machen. Die Kläger konnten ihre Stellung als Nachlassverwalter und ihre Befugnisse nach US-amerikanischem Recht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht in dem erforderlichen Maße belegen, weshalb die beantragte Verfügung vom Landgericht abgelehnt wurde.

Über die inhaltliche Frage der Berechtigung der beklagten Konzertveranstalterin, die Bezeichnung „King of Pop“ zu verwenden und Fotos des Michael Jackson Doubles zu veröffentlichen, brauchte das Landgericht mangels Nachweises der Klageberechtigung nicht zu entscheiden.

Das Urteil des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Die unterlegenen Kläger können gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen.

Pressemitteilung vom 22.10.2009

BPatG: Fehlende Verwechslungsgefahr bei ausgeprägter Kennzeichnungsschwäche einer Marke (THERMARIUM gegen THERMARIVM)

Die Marke THERMARIUM verfügt wegen ihres erkennbaren beschreibenden Charakters nur über eine minimale Kennzeichnungskraft. Dem steht die Tatsache ihrer Registrierung nicht entgegen, da einer Marke hierfür nur nicht jede Unterscheidungskraft zu fehlen braucht, also bereits ein geringer Grad an Kennzeichnungskraft für die Registrierung genügt

Bei der Entscheidung darüber, ob die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke geschwächt ist, kommt es nicht nur auf den Zeitpunkt ihrer Registrierung, sondern auch auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den aus der Widerspruchsmarke erhobenen Widerspruch an (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 (Nr. 14) „SIERRA ANTIGUO“). Ist zu dem maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt aber anhand der eingereichten Nachweise eine zweifelsfrei beschreibende Verwendung des Begriffes sowohl in lexikalischen Online-Publikationen wie auch durch Unternehmen, belegt, ist von einem entsprechenden Verständnis des Begriffs auszugehen.

Im Ergebnis besteht trotz der starken klanglichen Ähnlichkeit, die der Wortbestandteil „THERMARIVM“ in der angegriffenen Marke mit der Widerspruchsmarke „THERMARIUM“ aufweist, sowie der gegebenen Identität oder hochgradigen Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen, unter Berücksichtigung der ausgeprägten Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke und ihres infolgedessen stark beschränkten Schutzumfangs keine rechtlich beachtliche Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.

BPatG, Beschluss vom 31.08.2009 – 24 W (pat) 79/07THERMARIVM ./. THERMARIUM
9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

Weiterlesen

Von Red Bull bis Wolfskin – Eine kurze Geschichte von Tierlogo-Urteilen

Die Abmahnung von Jack Wolfskin wegen des „Tatzen“-Logos ist nicht der erste Streit um eine „Tiermarke“. Deshalb heute ein Rückblick auf Gerichtsverfahren um „Tiermarken“.

1. Marke „Ohne dich ist alles doof“ gegen „Mit Dir ist alles toll“

Eingetragen für Geschenkartikel sowie Postkarten

WBM Ohne Dich alles doof ./. Mit Dir ist alles toll!

Wer hat gewonnen? „Mit Dir ist alles toll!“ (OLG Köln, Urteil vom 2.3.2007 – 6 U 214/06 – Ohne Dich ist alles doof)

2. Marke „Wolfskin“ gegen „Wolfgang“

Eingetragen für die Waren Rucksäcke und Bekleidungsstücke

WBM Wolfskin ./. Wolfgang

Wer hat gewonnen? Wolfskin (OLG Hamburg: Hinweisbeschluss vom 21.2.2007 – 3 U 249/05)

3. Marke „Lacoste“-Krokodil gegen Marke Coccodrillo

Eingetragen für Bekleidung

IR Marke ./. coccodrillo

Wer hat gewonnen? Coccodrillo (BGH, Beschluß vom 22.9.2005 – I ZB 40/03 – coccodrillo)

Aus dem Beschluß: Zwischen einer Wort-/Bildmarke, bei der der Anfangsbuchstabe des Wortes „coccodrillo“ zu einer ovalen, in einer echsenartigen Tierfigur endenden Umrahmung des restlichen Wortbestandteils ausgebildet ist, und einer älteren, ein Krokodil darstellenden Bildmarke kann trotz Warenidentität und gesteigerter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, wenn dem Bildbestandteil in der Gestaltung der angegriffenen Marke nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

4. „Ferrari-Pferd“ gegen „Springendes Pferd“

Weiterlesen

Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 42/2009

In der 42. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit als Marke verneint:

BPatG, Beschluss vom 16.09.2009 – 29 W (pat) 3/09HOMES & GARDENS für Zeitschriften zum Thema Haus und Garten

Neue ein- und zweistellige .de-Domains – Wie beauftrage ich eine neue Domain?

Die DENIC eG liberalisiert ihre Domainrichtlinien und schafft die Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von .de weitgehend ab. Zugelassen werden künftig z. B. auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains. So entsteht eine Vielzahl neuer Registrierungsmöglichkeiten. Die Einführungsphase für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 um 9.00 Uhr (MESZ). Die Registrierung läuft nach dem Prinzip „First come, first serve“.

Hintergrund

Gemäß dem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt vom 29. April 2008 wäre die DENIC verpflichtet gewesen, die Second-Level-Domain „vw.de“ zuzulassen, woraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht wurde. Diese wurde jetzt durch BGH-Beschluss vom 29. September 2009 zurückgewiesen, so dass jetzt die Domain „vw.de“ für die Volkswagen AG registriert werden muss, solange es keine Top-Level-Domain .vw gibt. Angesichts dieser Rechtslage musste die DENIC ihre Richtlinien ändern, um weitere Rechtstreitigkeiten um ein- und zweistellige Domains zu vermeiden.

Welche Domains lassen sich jetzt registrieren? Die wesentlichen Neuerungen:

Als Domains unter der TLD .de sind ab dem 23. Oktober 2009 zulässig:

  • Neu: Auch ein- (y.de) und zweistellige (xy.de) sowie reine Zifferndomains (1.de, 23.de) können jetzt registriert werden.
  • Neu: Domains, die einem Kfz-Kennzeichen (hh.de) oder einer TLD (com.de) entsprechen, werden frei gegeben.
  • Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, Bindestriche, die lateinischen Buchstaben A bis Z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
  • Die Mindestlänge einer Domain liegt bei 1 Zeichen – exklusive .de
  • Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Unzulässig sind:

  • Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden.
  • Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.

Registrierung neuer Domains – Wie beauftrage ich eine neue Domain?

  1. Die neuen Domainrichtlinien beachten.
  2. Eigene Rechte, sowie bestehende Markenrechte Dritter prüfen.
  3. Wenn keine Rechte Dritter bestehen, Domain über einen Internetdienstleister anmelden.
  4. Der Internetdienstleister leitet den Auftrag ab Beginn der Registrierung am 23. Oktober 2009 an die DENIC weiter.
  5. Die Registrierung neuer Domains erfolgt nach dem „First come – First served“-Verfahren (mit elektronischem Zeitstempel)
  6. Die Bestätigung oder Ablehnung erfolgt durch den Internetdienstleister.

(Quelle: Denic 10/2009)

Anmerkung: Die Entscheidung der DENIC zu Freigabe von ein- und zweistelligen Domains überrascht nach dem Urteil des OLG Frankfurt nicht so sehr inhaltlich, als vielmehr in der Geschwindigkeit der geplanten Umsetzung. Der Stichtag 23. Oktober sorgt für Unmut bei den Providern, die nun auf die Schnelle die erforderlichen Systemanpassungen für zweistellige de-Domains und möglichst eine Vorregistrierung auf die Beine stellen müssen. Aber auch rechtliche Risiken sind zu beachten. Derjenige, der sich eine begehrte ein- oder stellige Domain sichert, sollte deshalb eine Prüfung nach bestehenden Markenrechten Dritter durchführen. Die Freigabe der Registrierung stellt nämlich keinesfalls einen Freibrief für Domaingrabber dar. Rechtstreitigkeiten um die neuen Domains sind sonst vorprogrammiert.

BPatG: Kein Markenschutz für die Zeitschrift „HOMES & GARDENS“

Das war nicht schwer: Die Anmeldung der Zeitschrift „Homes & Gardens“ als Marke für – nun ja – „Zeitschriften zum Thema Haus und Garten“ bügelte das Bundespatentgericht kurz, knapp und richtig ab wegen fehlender Unterscheidungskraft (8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) (Az.: 29 W (pat) 3/09).

Die Begründung überrascht nicht: Die Wortfolge „HOMES & GARDENS“ wird als Hinweis auf Häuser bzw. Wohnungen und Gärten verwendet. Angesichts dieser Bedeutung benennt das angemeldete Zeichen lediglich den Inhalt der beschwerdegegenständlichen Waren „Zeitschriften zum Thema Haus und Garten“. Bereits aus der Formulierung wird deutlich, dass sich die Zeitschriften mit Themen rund um Haus und Garten befassen. Insofern weist die Wortkombination „HOMES & GARDENS“ nur auf die thematische Ausrichtung der beanspruchten Waren, nicht jedoch auf ein bestimmtes Unternehmen hin.

Anmerkung: Auch wenn der Gedanke naheliegt, ein deutsches Wort, dass mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke schutzfähig ist, in einer anderen Sprache anzumelden, funktioniert dies zumindest bei Begriffen des englischen Grundwortschatzes, die auch in Deutschland verständlich sind, nicht.

Das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft kann in solchen Fällen noch durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden werden.

BPatG, Beschluss vom 16.09.2009 – 29 W (pat) 3/09HOMES & GARDENS
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Weiterlesen

Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 41/2009

In der 41. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit als Marke bejaht:

BPatG, Beschluss vom 06.07.2009 – 30 W (pat) 121/06 – Marke Rail World nach Einschränkung noch für Klasse 14: Edelsteine; Klasse 16: Papier, Pappe (Karton); Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel), insbesondere Füllfederhalter, Kugelschreiber und Bleistifte; Klasse 18: Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Sonnenschirme und Spazierstöcke; Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert), Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Putzzeug; Glaswaren, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten);Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Klasse 28: Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Klasse 34: Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; Klasse 41. Erziehung; sportliche Aktivitäten.

Schutzfähigkeit als Marke verneint:

BPatG, Beschluss vom 02.10.2009 – 30 W (pat) 78/06„Thüringer Klöße“ Bei der
Angabe „Thüringer Klöße“ handelt es sich um eine Gattungsbezeichnung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 VO 2081/92, welche nicht als geschützte geographische Angabe eingetragen werden darf.

BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 14/08Ruheberg für Dienstleistungen der Klasse 45 „Bestattungen, insbesondere Urnenbestattungen in der Natur, und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bestattungen“.

BPatG, Beschluss vom 30.04.2009 – 30 W (pat) 61/08Chiemgauer Ruhewald für die „Klasse 45“.

Verwechslungsgefahr zwischen den Marken bejaht:

BPatG, Beschluss vom 29.09.2009 – 25 W (pat) 68/08
Wortmarke Cefasan ./. WBM CHEPHASAAR für die Waren „Pharmazeutische Präparate“.

BPatG, Beschluss vom 09.09.2009 – 25 W (pat) 53/09Allergokit ./. Allergovit

BPatG, Beschluss vom 27.08.2009 – 25 W (pat) 1/09asonor ./. Adocor

Verwechslungsgefahr zwischen den Marken verneint:

BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 42/08Orona ./. Dona

Verfahrensrecht

BPatG, Beschluss vom 15.09.2009 – 33 W (pat) 78/07Haus24Widerruf der Beschwerderücknahme