Schlagwort-Archive: LG Köln

LG Köln: „Scheiss RTL“ T-Shirt verletzt die bekannte Marke „RTL“ Urteil vom 25.09.2012 – 33 O 719/11

Die Gestaltung eines T-Shirts mit dem Aufdruck „scheiß RTL“ ist geeignet, die Wertschätzung der Marke „RTL“ zu beeinträchtigen.

Bei einer Abwägung zwischen dem Grundrecht der Meinungs- und Kunstfreiheit und den von grundrechtsbeschränkenden Gesetzen geschützten Rechtsgütern des Markenschutzes sowie vor allem des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stellt der Schriftzug „scheiß RTL“ eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung dar, die nicht mehr von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Landgericht Köln, Urteil vom 25.09.2012 – 33 O 719/11Scheiss RTL
§§ 14 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 MarkenG

Weiterlesen

LG Köln: RTL gewinnt gegen DSDS-News

Das Landgericht Köln hat den Betreiber einer Fan-Seite zur Show Deutschland sucht den Superstar – DSDS dazu verurteilt, die Marke „DSDS“ nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen – wie durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller Ausrichtung geschehen.

Laut einer RTL-Mitteilung wurde in einem Urteil vom 6. Oktober einer Klage von RTL Interactive gegen den Betreiber von dsds-news.de in allen Punkten stattgegeben. Dem Betreiber der Seite ist es nun nicht mehr gestattet, die Marke „DSDS“ zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.

Siehe hierzu auch DSDS vs. DSDS-News – Markenrecht und Fanseiten.

(via)

LG Köln: welle.de – Anspruch auf Löschung eines Dispute-Eintrags

Die Gemeinde Welle hat keinen Anspruch auf die gleichnamige Domain welle.de. Der Name „Gemeinde Welle“ führt als solcher zu keiner gegenüber dem Domaininhaber von www.welle.de besseren Rechtsposition. Bei einer mehrdeutigen Sachbezeichnung und mangels Bekanntheit der „Gemeinde Welle“ gilt schlicht die Priorität der Registrierung.

Ein mit dem Ziel der Löschung des bisherigen Domaininhabers gestellter Dispute-Eintrag bei der DENIC ist daher unberechtigt und behindert den Domaininhaber, der Einnahmen durch die Veräußerung von Domains erzielt, in seiner gewerblichen Betätigung.

LG Köln, Urteil vom 18.05.2009 – 81 O 220/08welle.de

Weiterlesen

LG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für Weissbierglas in Fussballform

Die Gestaltung eines Weißbierglases, dessen unterer Teil die Form eines Fußballs aufweist, ist nicht urheberrechtsschutzfähig. Es handelt sich mangels Schöpfungshöhe nicht um Werke der angewandten Kunst.

Die Gläser setzen sich aus bekannten Stilelementen, der typischen Form eines Weißbierglases, eines bei Gläsern üblichen Elements einer Kugel im Stil bzw. Fuß, zusammen. Dass das Kugelelement einen Fußball symbolisiert, reicht – auch in Kombination mit einem Weißbierglas – nicht aus, um eine höhere schöpferische Eigentümlichkeit zu begründen.

Landgericht Köln, Urteil vom 01.07.2009 – 28 O 42/09Weißbiergläser in Fußballform
§ 97 I UrhG

Weiterlesen

LG Köln: Facebook gegen StudiVZ – Zulässige Kopie des „Look & Feel“ einer Webseite

1. Ausgehend vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit ist eine Nachahmung erst dann wettbewerbswidrig, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Nachahmen als unlauter erscheinen lassen.

2. Im vorliegenden Fall fehlt es schon an der für die Herkunftstäuschung erforderlichen gewissen Bekanntheit auf dem deutschen Markt im November 2005. Bis September 2006 richtete sich das ausschließlich in englischer Sprache gehaltene Netzwerk der Klägerin ausschließlich an nordamerikanische Schüler und Studenten. Deutsche Studenten und Schüler waren nicht bestimmungsgemäß angesprochen und stellten nicht die angesprochenen Verkehrskreise dar.

3. Bei Webseiten und Inhalten, die jedem registrierten Nutzer frei zugänglich und sichtbar sind, handelt es sich weder um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, noch um im geschäftlichen Verkehr anvertraute Vorlagen oder Vorschriften technischer Art.

4. Die hinter bestimmten Funktionen eines Sozialen Netzwerks stehenden Ideen sind nicht vor Nachahmung geschützt. Ideenschutz wird von § 4 Nr. 9 UWG nicht gewährt. Der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz bezieht sich immer nur auf die konkrete Gestaltung eines Erzeugnisses, nicht auf die dahinter stehende abstrakte Idee.

5. Die graphische – schlichte – Gestaltung einer Webseite stellt in der Regel keinen Herkunftshinweis dar. Das Aussehen und die Gestaltung einer Webseite haben aus Sicht des Verkehrs neben funktionalen Gründen stilistische oder ästhetische Gründe. Es fehlt daher schon an dem für einen markenrechtlichen Schutz erforderlichen markenmäßigen Gebrauch.

6. Allein die äußeren Ähnlichkeiten, Identität der Funktionen, Übereinstimmungen im HTML-Text und in der Benennung von Dateien legen nicht mit der für § 101a Abs. 1 S. 1 UrhG erfoderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit nahe, dass der PHP-Quellcode einer Webseite übernommen wurde, wenn diese Übereinstimmungen und Identitäten auch auf einer Nachprogrammierung der sichtbaren Informationen der nachgeahmten Seite beruhen können.

Landgericht Köln, Urteil vom 16.06.2009 – 33 O 374/08 – Facebook ./. StudiVZ
§§ 3, 4 Nr. 9, 8 UWG

Weiterlesen

Designklau: Facebook scheitert mit Unterlassungsklage gegen StudiVZ

Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen (Urteil vom 16.06.2009 – 33 O 374/08 -).

Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte behauptet, StudiVZ habe die Gestaltung der Facebook-Seite in unlauterer Weise nachgeahmt. Außerdem sei der geheime PHP-Quellcode von Seiten des Konkurrenten auf illegale Weise erlangt worden. Darauf wurde der nun vom Landgericht zurückgewiesene Anspruch gestützt, die weitere Verwendung der Bildschirmoberflächen von StudiVZ im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen.

Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor. Es fehle an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung. Diese komme deswegen nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt hatte. Denn Facebook richtete sich bis September 2006 – ausschließlich in englischer Sprache – nur an nordamerikanische Studenten und Schüler. Erst seit März 2008 existiert eine deutschsprachige Version.

Eine Unlauterkeit der Beklagten wegen unredlicher Erlangung von Kenntnissen oder Unterlagen der Klägerin habe diese nicht substantiiert vorgetragen. Insofern habe die Klägerin lediglich Vermutungen angestellt, die nicht ausreichend seien, um der Beklagten unredliche Kenntniserlangung vorzuwerfen. Diese Vermutungen seien auch nicht hinreichend konkret, um den ebenfalls von der Klägerin geltend gemachten sog. Besichtigungsanspruch zu rechtfertigen. Damit wollte die Klägerin erreichen, dass die PHP-Quellcodes beider Seiten durch einen Sachverständigen verglichen werden sollte, um eine eventuelle Übernahme des klägerischen Produkts zu beweisen. Letztlich – so die Zivilkammer – können die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen in Anlehnung an die Seite der Klägerin nachprogrammierten bzw. nachprogrammieren ließen. Ein Verstoß der Beklagten gegen die AGB der Klägerin liege hierin indes nicht, weil die Beklagte nie selbst Vertragspartner der Klägerin war.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Köln einlegen.

Landgericht Köln, Pressemitteilung 4/09 vom 16.06.2009

LG Köln: Marken auf Modelleisenbahnen

LG Köln, Urteil vom 29.01.2009 – 31 O 537/08 – Marken auf Modelleisenbahnen
§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Die unerlaubte Anbringung von Marken eines räumlich sehr begrenzt tätigen Eisenbahndienstleisters auf Modelleisenbahnen stellt eine Markenverletzung dar.

Anders als das Herstellerzeichen des Originals bei Modellautos ist bei der Marke eines Eisenbahndienstleisters bei Modelleisenbahnen nicht davon auszugehen, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Aufbringung der Marke nur als Abbildung der Wirklichkeit begreifen. Es können auch realistische Eisenbahnmodelle hergestellt werden, ohne dass es der Aufbringung gerade der Marke eines bestimmten Eisenbahndienstleisters bedarf.

Weiterlesen

LG Köln: Wiedergabe von Zitat in Agenturmeldung

Die Grundsätze, nach denen im Interesse einer pressegerechten Darstellung gewisse Ungenauigkeiten der Berichterstattung hingenommen werden müssen, sind nicht auf Zitate anwendbar. Dies ergibt sich daraus, dass Zitate des Betroffenen in ungleich größerer Weise geeignet sind, dessen Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt.

Die verkürzte Zitierung einer Äußerung, die einen Zusammenhang vermittelt, den das ursprüngliche Zitat nicht hatte, ist unzulässig. Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Grundsätze über mehrdeutige Äußerungen des Zitierten. Denn auch in diesem Fall ist es nicht zulässig, den Lesern vorzuenthalten, dass der Zitierte die Äußerung mit anderer Tendenz auf den Weg gebracht hat.

Landgericht Köln, Urteil vom 05.03.2008 – 28 O 10/08
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

Weiterlesen