LG Köln, Urteil vom 01.07.2008 – 81 O 167/07 –
Die Werbung mit Druckpatronen für Tintenstrahldrucker, die als wiederbefüllt beworben werden, ist irreführend, wenn die Produkte tatsächlich neu hergestellt gewesen sind.
LG Köln, Urteil vom 01.07.2008 – 81 O 167/07 –
Die Werbung mit Druckpatronen für Tintenstrahldrucker, die als wiederbefüllt beworben werden, ist irreführend, wenn die Produkte tatsächlich neu hergestellt gewesen sind.