Schlagwort-Archive: Dispute-Eintrag

LG Köln: byebye.de – Anspruch auf Löschung eines Dispute-Eintrags Urteil vom 05.03.2013 – 33 O 144/12

Sofern gegen einen Domaininhaber kein markenrechtlicher Anspruch auf Löschung einer Domain besteht, kann ein Anspruch des Domaininhabers auf Löschung eines Dispute-Eintrags aus § 823 Absatz 1 BGB bestehen.

LG Köln, Urteil vom 05.03.2013 – 33 O 144/12 – byebye.de
§ 14 Absatz 2 Nr. 2, 5 MarkenG; §§ 3, 4 Nr. 10 UWG bzw. 12 BGB

Weiterlesen

BGH: „braunkohle-nein.de“ – Herausgabeanspruch von Domainnamen bei treuhänderischer Registrierung Urteil vom 25.03.2010 – I ZR 197/08

Bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens richtet sich der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Übertragung oder Umschreibung des Domainnamens.

BGH, Urteil vom 25.03.2010 – I ZR 197/08braunkohle-nein.de
BGB § 667

Weiterlesen

LG Köln: welle.de – Anspruch auf Löschung eines Dispute-Eintrags

Die Gemeinde Welle hat keinen Anspruch auf die gleichnamige Domain welle.de. Der Name „Gemeinde Welle“ führt als solcher zu keiner gegenüber dem Domaininhaber von www.welle.de besseren Rechtsposition. Bei einer mehrdeutigen Sachbezeichnung und mangels Bekanntheit der „Gemeinde Welle“ gilt schlicht die Priorität der Registrierung.

Ein mit dem Ziel der Löschung des bisherigen Domaininhabers gestellter Dispute-Eintrag bei der DENIC ist daher unberechtigt und behindert den Domaininhaber, der Einnahmen durch die Veräußerung von Domains erzielt, in seiner gewerblichen Betätigung.

LG Köln, Urteil vom 18.05.2009 – 81 O 220/08welle.de

Weiterlesen

LG Düsseldorf: cola.de – Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags

Das Recht auf Nutzung einer Internetdomain stellt ein gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschütztes „sonstiges Recht“ dar. Zum Nutzungsrecht einer Domain gehört auch die Möglichkeit, diese zu veräußern oder zu übertragen, die durch den Dispute-Eintrag genommen wird. Bei einem unberechtigten Dispute-Eintrag besteht daher ein Anspruch des Domain-Inhabers gegenüber dem Steller des Dispute-Eintrags, dass dieser auf den bei der DENIC eG gesetzten Dispute-Eintrag verzichtet.

Es fehlt schon grundsätzlich an einer Verletzung von Markenrechten an der Gemeinschaftsmarke „Cola“, wenn der Internetauftritt der Domain „cola.de“ lediglich Informationen und Werbung im Zusammenhang mit dem brausehaltigen Erfrischungsgetränk „Cola“ gezeigt, der Schutzbereich der Gemeinschaftsmarke „Cola“ jedoch völlig andere Waren umfasst, nämlich Thermostate und ähnliches, Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen und Baumaterialien verschiedenster Art.

LG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2009 – 34 O 16/09cola.de
§ 823 Abs. 1 BGB

Weiterlesen

DISPUTE-Eintrag

Was ist ein Dispute-Eintrag?

Bei einem Streit um Domains kann bei der DENIC ein Antrag gestellt werden, die streitbefangene Domain mit einem sogenannten Dispute-Eintrag zu versehen. Der Antrag kann kostenlos gestellt werden.

Ein Dispute-Eintrag bewirkt, dass der Domaininhaber die Domain nicht mehr auf einen Dritten übertragen kann. Im Falle der Löschung der Domain durch den bisherigen Domaininhaber gewährleistet der Dispute-Eintrag, dass der Antragssteller unmittelbar neuer Domaininhaber wird.
Der Dispute-Eintrag ist auf ein Jahr befristet und wird dann ohne besondere Vorankündigung aufgehoben.

Ein Dispute-Eintrag kann bei der DENIC über ein entsprechendes Formular gestellt werden. Weiter muss gegenüber der DENIC nachgewiesen werden, dass ein Recht an der Domain besteht. Geeignete Unterlagen, die als Nachweis für eine Berechtigung dienen können, sind beispielsweise: im Falle einer Marke die entsprechende Marke-Urkunde, bei einer Firma ein Auszug aus dem Handelsregister, bei Personennamen eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und für Gemeindenamens das Briefpapier der Gemeinde.

Allerdings ist Vorsicht bei der Stellung eines Dispute-Eintrags geboten: Wer einen Dispute-Eintrag stellt, ohne tatsächlich ein Recht an dem Domain-Namen zu haben und damit den Domain-Inhaber in der Nutzung seiner Domain blockiert, kann auf Löschung des Dispute-Eintrags in Anspruch genommen werden.

OLG Köln: Dispute-Eintrag löschen – „investment.de“

Es besteht ein Anspruch auf die Löschung eines rechtswidrigen Dispute-Eintrags, wenn kein besseres Recht an einer beschreibenden Bezeichnung (hier: „investment“) besteht. Zur Nutzung der Domain gehört auch die Möglichkeit, diese zu veräußern oder zu übertragen, die durch den Dispute-Eintrag genommen wird.

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2006 – 6 U 163/05investment.de
§ 823 Abs. 1 BGB

Weiterlesen