Was ist ein Dispute-Eintrag?
Bei einem Streit um Domains kann bei der DENIC ein Antrag gestellt werden, die streitbefangene Domain mit einem sogenannten Dispute-Eintrag zu versehen. Der Antrag kann kostenlos gestellt werden.
Ein Dispute-Eintrag bewirkt, dass der Domaininhaber die Domain nicht mehr auf einen Dritten übertragen kann. Im Falle der Löschung der Domain durch den bisherigen Domaininhaber gewährleistet der Dispute-Eintrag, dass der Antragssteller unmittelbar neuer Domaininhaber wird.
Der Dispute-Eintrag ist auf ein Jahr befristet und wird dann ohne besondere Vorankündigung aufgehoben.
Ein Dispute-Eintrag kann bei der DENIC über ein entsprechendes Formular gestellt werden. Weiter muss gegenüber der DENIC nachgewiesen werden, dass ein Recht an der Domain besteht. Geeignete Unterlagen, die als Nachweis für eine Berechtigung dienen können, sind beispielsweise: im Falle einer Marke die entsprechende Marke-Urkunde, bei einer Firma ein Auszug aus dem Handelsregister, bei Personennamen eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und für Gemeindenamens das Briefpapier der Gemeinde.
Allerdings ist Vorsicht bei der Stellung eines Dispute-Eintrags geboten: Wer einen Dispute-Eintrag stellt, ohne tatsächlich ein Recht an dem Domain-Namen zu haben und damit den Domain-Inhaber in der Nutzung seiner Domain blockiert, kann auf Löschung des Dispute-Eintrags in Anspruch genommen werden.