In der 41. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:
Schutzfähigkeit als Marke bejaht:
BPatG, Beschluss vom 06.07.2009 – 30 W (pat) 121/06 – Marke Rail World nach Einschränkung noch für Klasse 14: Edelsteine; Klasse 16: Papier, Pappe (Karton); Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel), insbesondere Füllfederhalter, Kugelschreiber und Bleistifte; Klasse 18: Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Sonnenschirme und Spazierstöcke; Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert), Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Putzzeug; Glaswaren, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten);Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Klasse 28: Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Klasse 34: Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; Klasse 41. Erziehung; sportliche Aktivitäten.
Schutzfähigkeit als Marke verneint:
BPatG, Beschluss vom 02.10.2009 – 30 W (pat) 78/06 – „Thüringer Klöße“ Bei der
Angabe „Thüringer Klöße“ handelt es sich um eine Gattungsbezeichnung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 VO 2081/92, welche nicht als geschützte geographische Angabe eingetragen werden darf.
BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 14/08 – Ruheberg für Dienstleistungen der Klasse 45 „Bestattungen, insbesondere Urnenbestattungen in der Natur, und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bestattungen“.
BPatG, Beschluss vom 30.04.2009 – 30 W (pat) 61/08 – Chiemgauer Ruhewald für die „Klasse 45“.
Verwechslungsgefahr zwischen den Marken bejaht:
BPatG, Beschluss vom 29.09.2009 – 25 W (pat) 68/08 –
Wortmarke Cefasan ./. für die Waren „Pharmazeutische Präparate“.
BPatG, Beschluss vom 09.09.2009 – 25 W (pat) 53/09 – Allergokit ./. Allergovit
BPatG, Beschluss vom 27.08.2009 – 25 W (pat) 1/09 – asonor ./. Adocor
Verwechslungsgefahr zwischen den Marken verneint:
BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 42/08 – Orona ./. Dona
Verfahrensrecht
BPatG, Beschluss vom 15.09.2009 – 33 W (pat) 78/07 – Haus24 – Widerruf der Beschwerderücknahme