Die Abmahnung von Jack Wolfskin wegen des „Tatzen“-Logos ist nicht der erste Streit um eine „Tiermarke“. Deshalb heute ein Rückblick auf Gerichtsverfahren um „Tiermarken“.
1. Marke „Ohne dich ist alles doof“ gegen „Mit Dir ist alles toll“
Eingetragen für Geschenkartikel sowie Postkarten
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Wer hat gewonnen? „Mit Dir ist alles toll!“ (OLG Köln, Urteil vom 2.3.2007 – 6 U 214/06 – Ohne Dich ist alles doof)
2. Marke „Wolfskin“ gegen „Wolfgang“
Eingetragen für die Waren Rucksäcke und Bekleidungsstücke
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Wer hat gewonnen? Wolfskin (OLG Hamburg: Hinweisbeschluss vom 21.2.2007 – 3 U 249/05)
3. Marke „Lacoste“-Krokodil gegen Marke Coccodrillo
Eingetragen für Bekleidung
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Wer hat gewonnen? Coccodrillo (BGH, Beschluß vom 22.9.2005 – I ZB 40/03 – coccodrillo)
Aus dem Beschluß: Zwischen einer Wort-/Bildmarke, bei der der Anfangsbuchstabe des Wortes „coccodrillo“ zu einer ovalen, in einer echsenartigen Tierfigur endenden Umrahmung des restlichen Wortbestandteils ausgebildet ist, und einer älteren, ein Krokodil darstellenden Bildmarke kann trotz Warenidentität und gesteigerter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, wenn dem Bildbestandteil in der Gestaltung der angegriffenen Marke nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.