Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

LG Köln: Marken auf Modelleisenbahnen

LG Köln, Urteil vom 29.01.2009 – 31 O 537/08 – Marken auf Modelleisenbahnen
§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Die unerlaubte Anbringung von Marken eines räumlich sehr begrenzt tätigen Eisenbahndienstleisters auf Modelleisenbahnen stellt eine Markenverletzung dar.

Anders als das Herstellerzeichen des Originals bei Modellautos ist bei der Marke eines Eisenbahndienstleisters bei Modelleisenbahnen nicht davon auszugehen, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Aufbringung der Marke nur als Abbildung der Wirklichkeit begreifen. Es können auch realistische Eisenbahnmodelle hergestellt werden, ohne dass es der Aufbringung gerade der Marke eines bestimmten Eisenbahndienstleisters bedarf.

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LG Frankfurt: Kein Anspruch auf zweistellige Domain die KFZ-Kennzeichen entspricht

LG Frankfurt, Urteil vom 07.01.2009 – 2-06 O 362/08
§§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 3 GWB

Die Nichtvergabe bestimmter Second-Level-Domains – hier zweistellige Buchstabendomains die Kfz-Zulassungsbezirken entsprechen – erscheint objektiv sachgemäß, wenn sie dazu dient, einer größeren Zahl von Interessenten eine Registrierung zu ermöglichen.

Bei einer entsprechende Regelung in den Domainrichtlinien der DENIC ist zu berücksichtigen, dass unternehmerisches Verhalten so ausgestaltet werden darf, wie es für wirtschaftlich sinnvoll gehalten wird, solange die beschränkende Maßnahme objektiv sachgemäß und angemessen ist.

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Licht aus bei GIGA

Registernummr: 30627974
Wort-/Bildmarke: GIGA
306279746
Anmeldetag: 02.05.2006
Inhaber: GIGA Digital Television GmbH, Köln
Klassen: 41, 22, 39

Der Spartensender Giga fällt Sparmaßnahmen seines Eigentümers Premiere zum Opfer. Der Gaming-Kanal produziert ab sofort kein neues Programm mehr, bis zum endgültigen Sendestopp Ende März laufen Wiederholungen. Allen 53 Mitarbeitern sei heute gekündigt worden, sagte ein Premiere-Sprecher der dpa.

(Heise)

Links 6-09

Lesenswertes Interview mit Haribo-Chef Hans Riegel in dem er sich auch zum Kampf um Produktnamen äußert:

Riegel: … Früher konnte man neuen Produkten einfach irgendwelche Fantasienamen geben. Aber heute meint immer gleich irgendwer, es würden irgendwelche Rechte verletzt.

WELT ONLINE: Zum Beispiel?

Riegel: Wir haben mit „Bronchiol“ ein neues Produkt aus Fruchtgummi mit einem Kräuterkern, da ist unter anderem japanische Minze drin. Deshalb haben wir den Fudschijama auf die Packung gemalt und ich hab mir dazu den Namen „Hustifuji“ ausgedacht. Es dauerte keine zwei Monate, da hatten wir die erste Abmahnung von einer Verbraucherorganisation auf den Tisch liegen: Der Name des Produktes beinhalte ein Heilsversprechen, nämlich dass es gegen Husten helfe, hieß es. Und das ist verboten.

WELT ONLINE: Was war die Folge?

Riegel: Der schöne Name verschwand wieder. Ich hatte mir ja schon vorher so etwas gedacht, deshalb hatten wir „Hustifuji“ nur als Extra-Aufkleber auf die Packung geklebt. So hält sich der Schaden wenigstens in Grenzen, wir können die Tüten weiter verwenden. Aber jetzt muss ich mir wieder einen neuen ausdenken.

Redesign der Marke Citroën (via designtagebuch)

Markenpreis Best Brands 2009: Miele, Mey, Google

Das Warten hat ein Ende: DE-Mail kommt. (via markenblog)

Nicht vergessen: Heute ist Valentinstag!

BPatG Entscheidungen 7/2009

Die Veröffentlichungen der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts in der 7. Woche 2009:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 13.08.2008 – 29 W (pat) 168/04 – Farbmarke Gelb (HKS 3) Volltext

Teilweise schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 14.01.2009 – 29 W (pat) 83/06ValueCard BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 01.10.2008 – 29 W (pat) 70/06Welcome to man’s paradise BPatG Volltext

Schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 21.01.2009 – 29 W (pat) 43/06SAPRI BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 29 W (pat) 143/06
BM Schlange Aeskulapstab (Bildmarke Schlange um Äskulapstab) Volltext

LG München I: „BUNTE WOCHE“ ./. „MEINE BUNTE WOCHE“

LG München I, Urteil vom 30.08.2008 – 33 O 6300/08
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG

Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „BUNTE WOCHE“, eingetragen u.a. für Zeitschriften und der Zeitschrift „MEINE BUNTE WOCHE“. Die Marke „BUNTE WOCHE“ verfügt über zumindest durchschnittliche Kennzeichnungskraft.

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