Schlagwort-Archive: Kartellrecht

BGH: Jette Joop – Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen Urteil vom 07.12.2010 – KZR 71/08

a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.

BGH, Urteil vom 07.12.2010 – KZR 71/08Jette Joop
GWB § 1; AEUV Art. 101 Abs. 1

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LG Frankfurt am Main: Kein Anspruch auf einstelligen Domainnamen (Einstellige Second-Level-Domains)

Die Regelung der Domainrichtlinien der DENIC, einstellige Second Level Domains nicht zu registrieren, ist sachlich gerechtfertigt.

LG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2009 – 2-6 O 671/08Einstellige Second-Level-Domains
§§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 3 GWB

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LG Frankfurt: Kein Anspruch auf zweistellige Domain die KFZ-Kennzeichen entspricht

LG Frankfurt, Urteil vom 07.01.2009 – 2-06 O 362/08
§§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 3 GWB

Die Nichtvergabe bestimmter Second-Level-Domains – hier zweistellige Buchstabendomains die Kfz-Zulassungsbezirken entsprechen – erscheint objektiv sachgemäß, wenn sie dazu dient, einer größeren Zahl von Interessenten eine Registrierung zu ermöglichen.

Bei einer entsprechende Regelung in den Domainrichtlinien der DENIC ist zu berücksichtigen, dass unternehmerisches Verhalten so ausgestaltet werden darf, wie es für wirtschaftlich sinnvoll gehalten wird, solange die beschränkende Maßnahme objektiv sachgemäß und angemessen ist.

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OLG Frankfurt a. M.: „vw.de“ – Anspruch auf zweistellige .de-Domain

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2008 – 11 U 32/04 (Kart) – vw.de
§§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB

Die Weigerung der Denic, eine zweistellige Domain  – hier „vw.de“ – zu vergeben, stellt eine – derzeit – sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Verhältnis zu solchen Automobilunternehmen dar, deren Marke als Second-Level-Domain unter der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wurden, wie etwa die Domain www.bmw.de. Es besteht daher ein Anspruch auf Eintragung.

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