Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

Die 10 ältesten Domains

Die 10 ältesten .COM Domains:

Symbolics.com, registriert am 15. März 1985.

BBN.com, registriert am 14. April 1985.

Think.com, registriert am 24. Mai 1985.

MCC.com, registriert am 11. Juli 1985.

SUN.com am 19. März 1986.

DEC.com, registriert 30. September 1985.

NORTHROP.com, registriert am 07. November 19985.

Xerox.com, registriert am 09. Januar 1986.

SRI.COM, registriert am 17. Januar 1986.

HP.com, registriert am 03. März 1986.

Oldest Domain Names (via)

Die weltweit erste Domain:

Die Domain nordu.net wurde am 1. Januar 1985 registriert und zwar für einen skandinavischen Netzwerkdienste-Anbieter.

Die erste Domain in Deutschland: .DE

Die älteste deutsche Domain heißt uni-dortmund.de, registriert am 5. November 1986. Die Uni leistete damals den Nameserver-Betrieb für Deutschland. (via)

DPMA nimmt zur Markeneintragung „Hardcore“ Stellung

Auf die Welle der Empörung, die die Nachricht von der Markeneintragung „Hardcore“ verursacht hat, hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) heute mit einer Pressemitteilung reagiert.

Zunächst hebt das DPMA hervor, dass – wie auch bereits in meinem Beitrag hier geschrieben – die Marke v.a. für Textilien geschützt wurde. Der Markeninhaber kann also nicht die Benutzung des Wortes im Bereich Musik verbieten, wie häufig im Zusammenhang mit der Anmeldung verbreitet wurde.

Die entscheidende Aussage ist diese: „Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann. Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. …

Das DPMA stellt auch klar, dass mögliche politische Motive einer Markenanmeldung im Eintragungsverfahren keine Rolle spielen und nicht geprüft werden.

Pressemitteilung des DPMA vom 27.02.2009:

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BPatG: Jugendherberge

BPatG, Beschluss vom 26.01.2009 – 25 W (pat) 8/06 Jugendherberge
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Der Marke „Jugendherberge“, angemeldet für die Dienstleistungen „Beherbergung von Gästen, Verpflegung, Veranstaltung von Reisen, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten“, stand sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung als auch der Eintragung und steht auch noch heute das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen. Die Marke ist daher zu löschen.

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Links 8-09: Gregor Gysi, „Your Honor“ Awards, GM, Logoevolution, Anziehende T-Shirts

„Gelegentlich lese ich die ‚Bild‘, um zu wissen, was Millionen Leserinnen und Leser denken sollen, Spaß macht mir die eine oder andere Gegendarstellung“ (Gregor Gysi)

W&V: Gottschalk und Gysi werben für die „Bild“-Zeitung.

Ausgezeichnete Anwaltswerbung: Chicago LMA Presents Law Firm Marketing Awards (via Post on General Motors, and their brand and intellectual property portfolio. (via BrandlandUSA™)

Manufacturer of cheerleader uniforms sues competitor on copyright and trademark: Complaint Motion Flex (The Trademark Blog)

Logoevolution: 20 Corporate Brand Logo Evolution (via Werbeblogger)

Anziehende T-Shirts: 10 T-Shirts That Got Me Laid (Spreadshirt)

OLG Hamburg: Keine „Antwortpflicht“ wenn zu Unrecht abgemahnt wird

Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 24.11.2008 – 5 W 117/08
Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 91 a, 321 a ZPO

Amtliche Leitsätze

1. In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist eine „Antwortpflicht des Abgemahnten“ dann nicht anzuerkennen, wenn der Abgemahnte eine wettbewerbswidrige Handlung nicht begangen hat oder eine solche nicht droht.

2. Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.

Anmerkung: Ausnahmsweise besteht jedoch nach Ansicht des Gerichts dann eine Pflicht zur Aufklärung, wenn der Abgemahnte zurechenbar den Anschein eines von ihm begangenen Verstoßes gesetzt hätte.

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LG Düsseldorf: Elena.de

LG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 – 14c O 146/08 – Elena.de
§ 1004 BGB, § 14 Abs. 5 MarkenG

Der Anbieter eines Domain-Parking-Angebots haftet weder als Mittäter noch als Störer für Markenrechtsverletzungen, die Domain-Inhaber durch das Einstellen von Domains begehen.

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KG Berlin: Keine Rechtsverletzung durch Unternehmenskennzeichen als Keyword

KG Berlin, Urteil vom 09.09.2008 – 5 U 163/07
MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 9 b, § 4 Nr. 10

Amtlicher Leitsatz:

1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbeanzeige deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist.

2. Jedenfalls fehlt es dann regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr.

3. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und ein unlauteres Abfangen von Kunden ist dann in der Regel zu verneinen.

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HARDCORE als rechte Marke

Der Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck HARDCORE könnte demnächst Gegenstand von Abmahnungen werden.

Laut einem Bericht in der taz erhielt ein Online-Shopbetreiber vor wenigen Tagen von einer seiner Lieferfirmen eine Mail mit dem Hinweis, dass von ihm angebotene Artikel mit dem Schriftzug Hardcore „mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter“ verstoße. Sollte das Shirt nicht verschwinden, könnten ihm „erhebliche Abmahnkosten“ ab 1.000 Euro aufwärts drohen, hieß es in dem Schreiben.
Die taz berichtet weiter, dass der Begriff HARDCORE beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) von einen Rechtsextremen angemeldet worden sei, der auch ein Versandhaus mit einschlägigen Szeneartikeln betreibe.
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Schutz von Werbeslogans

Slogans („Claims“) lassen sich rechtlich schützen. Der folgende Beitrag zeigt, wie.

Quadratisch. Praktisch. Gut
Have a Break, have a Kit Kat
Nichts ist unmöglich
Ich bin doch nicht blöd
Ich liebe es

Wer denkt bei diesen Slogans nicht an Schokolade von Ritter Sport, Autos von Toyota oder Hamburger von McDonalds? Um die Botschaft eines Produkts auf den Punkt zu bringen und Aufmerksamkeit zu wecken sind Werbeslogans essenziell. Und einige werden im Laufe der Zeit sogar Kult. Was vielleicht weniger bekannt ist: die oben aufgezählten Slogans sind alle als Marken im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen.

Schutz gegen Nachahmungen

Die Vorteile liegen auf der Hand.
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