Archiv der Kategorie: Urteile

In der Urteilssammlung finden Sie aktuelle Urteile rund um Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht im Volltext.

BGH: TÜV – Bestimmung der Reihenfolge der Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung Beschluss vom 24.03.2011 – I ZR 108/09

a) Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen.

b) Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen.

c) Nimmt der Kläger die Bestimmung erst in der Revisionsinstanz vor, kann der auch im Prozessrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben den Kläger in der Wahl der Reihenfolge in der Weise beschränken, dass er zunächst die vom Berufungsgericht behandelten Streitgegenstände zur Entscheidung des Revisionsgerichts stellen muss.

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 – I ZR 108/09TÜV
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 15 Abs. 2 und 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

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OLG Hamm: Buddy Bär 2 – Keine Geschmacksmusterverletzung durch die Figur „Teddy“ Urteil vom 24.02.2011 – I-4 U 192/10

In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Hamm mit Unterlassungsansprüchen aus einem eingetragenen Geschmacksmuster befasst. Der Inhaber der als Geschmacksmuster eingetragenen Figur „Buddy Bär 2“ machte geltend, dass es sich bei der vom Gegner vertriebenen Skulptur „Teddy“ ein glattes Plagiat, d.h. um eine Übernahme 1 : 1 handelt.

Das OLG lehnte eine Verletzung ab, da sich nach dem Gesamteindruck keine maßgebliche charakteristische Ähnlichkeit des Geschmackmusters mit der Verletzerfigur zeigte. Hierzu führt es aus: „So ist zwar die Haltung der beiden Figuren von der Idee her ähnlich. Es gibt aber vor allem gerade kein Spannungsverhältnis zwischen realistischer Darstellung und Abstraktion, wie es die Antragsteller in Bezug auf ihren Bären hervorheben. Nichts ist einem echten Bären wirklich ähnlich. Die Figur wirkt insgesamt wie eine banalisierte Comikfigur. Gerade auch die beim „Buddy Bär“ besonders auffallende und bärenuntypische Tatzenhaltung nach oben, als ob es sich quasi um eine Ablagefläche handelt, ist bei dem Teddy offenkundig nicht vorhanden. Die Unterschiede sind nicht nur im Detail, sondern gerade auch in der Gesamtbetrachtung insgesamt sehr erheblich, sofort ins Auge springend und verschaffen einen überwiegend anderen Gesamteindruck.“

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011 – I-4 U 192/10Buddy Bär 2
§§ 42 I GeschmMG, 97 I UrhG i. V. m. §§ 2 I Nr. 4, 16, 17, 18 UrhG, §§ 8 I, III Nr. 1; 3; 4 Nr. 9 UWG

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BPatG: RCQT (Reconquista) – Kein Markenschutz von Zeichen mit fremdenfeindlicher Aussage Beschluss vom 03.03.2011 – 27 W (pat) 554/10

Der Eintragung des Zeichens RCQT (Reconquista) als Marke steht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG entgegen. Das angemeldete Zeichen enthält eine fremdenfeindliche Aussage und verstösst damit gegen die guten Sitten.

Es ist grundsätzlich dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren. Ziel des § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG ist es nicht, nur Begriffe oder Zeichen zurückzuweisen, die unter keinen Umständen benutzt werden dürften. Die Einräumung eines staatlichen Monopolrechts an einer fremdenfeindlichen, rassistischen oder religiös diffamierenden Aussage widerspricht den gesellschaftlichen Wertvorstellungen beachtlicher Teile des deutschen Publikums.

Zum Hintergrund von RCQT: T-Shirt-Motive von „Reconquista reloaded“ – Hassrätsel für die Szene

BPatG, Beschluss vom 03.03.2011 – 27 W (pat) 554/10RCQT (Reconquista)
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

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OLG Frankfurt: Keine Begrenzung des Schutzumfangs wegen Freihaltebedürfnis an geographischer Herkunftsangabe „Buffalo“ Urteil vom 24.02.2011 – 6 U 260/10

Leitsatz
Der Schutzumfang einer durch das Wort „Buffalo“ geprägten Wort-/Bildmarke ist nicht unter dem Gesichtspunkt des Freihaltebedürfnisses an geographischen Herkunftsangaben in der Weise einzuschränken, dass ein angegriffenes Zeichen, das ebenfalls durch das Wort „Buffalo“ geprägt wird und für dieselben Waren (Bekleidung und Textilien) verwendet wird, als nicht verwechslungsfähig anzusehen wäre.

OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, Urteil vom 24.02.2011 – 6 U 260/10Buffalo
§ 14 MarkenG

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BGH: Jette Joop – Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen Urteil vom 07.12.2010 – KZR 71/08

a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.

BGH, Urteil vom 07.12.2010 – KZR 71/08Jette Joop
GWB § 1; AEUV Art. 101 Abs. 1

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BPatG: Löschung der Marke Querdenker wegen fehlender Unterscheidungskraft Beschluss vom 09.02.2011 – 29 W (pat) 208/10

Zur Löschung der Marke Querdenker wegen fehlender Unterscheidungskraft: Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es dann nicht auf naheliegende mar­kenmäßige Verwendungsmöglichkeiten eines Zeichens an, wenn die­ses sich in einer Sachaussage erschöpft (BGH GRUR 2010, 825 Rdnr. 23 – Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2010, 1100 Rdnr. 30 – TOOOR!). Dieses ist aber hier der Fall. “Querdenker” ist eine glatte Sachaussage für die beanspruchten Dienstleistungen und nichts ande­res als ein Titel für Druckereierzeugnisse, so dass dem Wortzeichen keinerlei Unterscheidungskraft zukommt.

BPatG, Beschluss vom 09.02.2011 – 29 W (pat) 208/10Querdenker
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG”

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BPatG: Xpress – Feststellung der Behinderungsabsicht bei bösgläubiger Markenanmeldung Beschluss vom 23.02.2011 – 26 W (pat) 516/10

Zurückweisung einer Markeneintragung wegen ersichtlicher Bösgläubigkeit im Anmeldezeitpunkt gemäß §§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG. Feststellung der Bösgläubigkeit allein auf Grundlage des eigenen Vortrags des bösgläubigen Anmelders.

BPatG, Beschluss vom 23.02.2011 – 26 W (pat) 516/10Wort-/Bildmarke „Xpress“
§§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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BPatG: POLYMAIL – Markenschutz einer Wortkombination Beschluss vom 23.03.2011 – 29 W (pat) 214/10

Der Markenanmeldung „POLYMAIL“ kommt bezüglich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klasse 16 und Klasse 35 kein beschreibender Charakter zu und sie ist daher geeignet, dieselben ihrer Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen nach zu kennzeichnen.

BPatG, Beschluss vom 23.03.2011 – 29 W (pat) 214/10POLYMAIL
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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OLG Frankfurt: Unterscheidungskraft der Bezeichnung „Flugplatz Speyer“ Urteil vom 03.02.2011 – 6 U 21/10

Die Bezeichnung „Flugplatz Speyer“ verfügt von Haus aus über keine Unterscheidungskraft und ist daher weder als Unternehmenskennzeichen noch als Name schutzfähig.

OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, Urteil vom 03.02.2011 – 6 U 21/10Unterscheidungskraft der Bezeichnung „Flugplatz Speyer“
§ 12 BGB, § 5 MarkenG

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BGH: Mega-Kasten-Gewinnspiel – Anwaltshaftung bei wettbewerbs- und markenrechtlicher Beratung Urteil vom 14.10.2010 – I ZR 212/08

Verlangt ein Mandant, der aufgrund einer Abmahnung Kenntnis von der Unvollständigkeit der Markenrecherche hat, die sein Rechtsanwalt für ihn durchgeführt hat, von diesem Anwalt Schadensersatz, muss er sich unter Umständen ein Verschulden des von ihm zur Abwehr der Abmahnung eingeschalteten Zweitanwalts anrechnen lassen.

BGH, Urteil vom 14.10.2010 – I ZR 212/08Mega-Kasten-Gewinnspiel
BGB § 254 Abs. 1 Ea, § 278

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