Archiv der Kategorie: Medienrecht

LG Berlin: MeinProf.de haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzung

LG Berlin, Urteil vom 31.05.2007 – 27 S 2/07 – MeinProf.de
BGB §§ 823, 1004 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1; ZPO §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 313 Abs. 1 Nr. 4

Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge – unabhängig der Kenntnis konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter – scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus.

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OLG Köln: spickmich.de

OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2007 – 15 U 142/07 – Lehrerbewertung auf Internetseite „spickmich.de“ bleibt zulässig

Das Bewertungsforum des Schülerportals spickmich.de fällt in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG.

Die Bewertung unter den Kriterien “guter Unterricht”, “fachlich kompetent”, “motiviert”, “faire Noten”, “faire Prüfungen” und “gut vorbereitet” sowohl im Bewertungsmodul als auch im Zeugnis betrifft nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin. Vielmehr bezieht sich die Bewertung auf die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und damit ihre Sozialsphäre.

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LG Köln: spickmich.de

LG Köln, Urteil vom 11.07.07 – 28 O 263/07 – Bewertung von Lehrern auf Internetseite – spickmich.de
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, §§ 823, 1004 BGB

Die Bewertung von Lehrern auf Basis eines Schulnotensystems stellt keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Lehrer dar.

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OLG Hamm: Veröffentlichung ungeschwärzter Gerichtsentscheidungen

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2007 – 4 U 132/07
§§ 823 I, 1004 BGB

Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet unter voller Nennung der anwaltlichen Parteivertreter verletzt die betroffenen Rechtsanwälte weder in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, noch in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechte liegt auch dann nicht vor, wenn mit der Veröffentlichung der verloren gegangenen Verfahren und des Rücknahmeschriftsatzes die Anwälte in ein schlechtes Licht gerückt werden könnten, weil es sich zweifelsohne insbesondere gegenüber potentiellen Mandanten günstiger darstellt, wenn gewonnene Prozesse publik gemacht werden, und umgekehrt negative Ergebnisse jedenfalls unreflektiert auf die Beurteilung auch der Leistungen der Anwälte durchschlagen könnten.

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BVerfG: Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung

BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 – 1 BvR 967/05

Die Anforderungen an die Deutung von gegendarstellungsfähigen Äußerungen sind auch im Hinblick darauf zu bestimmen, dass der Abdruck einer Gegendarstellung einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993 – 1 BvR 1861/93 -, NJW 1994, S. 1948 <1949>).

Das Vorgehen der Fachgerichte entspricht vorliegend nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wenn sie die Äußerungen mit solchen Inhalten als gegendarstellungsfähig ansehen, die sie als „nicht fernliegende Deutung“ oder gar als „nicht fernliegenden Eindruck“ verstehen. Demgegenüber wäre es verfassungsrechtlich unbedenklich, würden die Gerichte den auch sonst bei verdeckten Äußerungen angewandten Maßstab zugrunde legen, ob sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängen muss. Nur dann hätten sie mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen, dass der Entscheidung allein die offene Aussage zugrunde zu legen ist.

Kurz gesagt: Nicht jede mögliche Deutung einer mehrdeutigen Pressemeldung kann einen Gegendarstellungsanspruch begründen.

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OLG Hamburg: „War das Ernst? Oder August?“

OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2007 – 7 U 23/05 – „War das Ernst? Oder August?“
§§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, Art. 5 GG

Die Nutzung eines prominenten Namens im Rahmen einer Produktwerbung kann auch dann das Persönlichkeitsrecht des Namenträgers verletzen und einen fiktiven Lizenzanspruch auslösen, wenn die Werbeanzeige ein satirisches Wortspiel enthält.

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LG Stuttgart: Bildnisveröffentlichung im Rahmen kritischer Zeitungsberichterstattung

LG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2005 – 17 S 3/05
§ 23 KUG

Persönlichkeitsrechtsverletzung im Rahmen kritischer Zeitungsberichterstattung über „Internet-Modelagenturen“: Verneinung eines Geldentschädigungsanspruchs bei Bildnisveröffentlichung einer Betroffenen

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BGH: „Immer hoch zu Roß“

BGH, Urteil vom 28.09.2004 – VI ZR 305/03
BGB § 823, § 1004; KUG § 22, § 23; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 2

a) Die (ausdrücklich oder stillschweigend erklärte) Einwilligung in die Verbreitung von Bildnissen einer Person über deren Teilnahme an einem internationalen Sportwettbewerb beinhaltet grundsätzlich kein Einverständnis mit der Veröffentlichung der dort entstandenen Fotos in anderem Zusammenhang.

b) Die Verwendung eines bei einem Sportwettbewerb entstandenen Bildnisses zur Illustration eines Pressebeitrags, der keine Berichterstattung über diese Veranstaltung ist, sondern nahezu ausschließlich persönliche Belange der abgebildeten Person zum Inhalt hat, ist unzulässig, wenn diese Verbreitung des Fotos die berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt. Bei der hierbei gebotenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit kommt dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen besonderes Gewicht zu.

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