Archiv der Kategorie: Marken und Kennzeichen

Urteilsdatenbank Markenrecht: Ausgewählte Urteile informieren über die aktuelle Entscheidungspraxis der Gerichte.

EuGH C?59/08: Verkauf von Luxuswaren an Discounter ohne Zustimmung des Markeinhabers

EuGH, Urteil vom 23.04.2009 – C?59/08 –
Richtlinie 89/104/EWG – Markenrecht – Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers – Lizenzvertrag – Verkauf von mit der Marke versehenen Waren unter Missachtung einer Bestimmung des Lizenzvertrags – Fehlende Zustimmung des Markeninhabers – Verkauf an Discounter – Schädigung des Ansehens der Marke

1. Art. 8 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Markeninhaber die Rechte aus der Marke gegen einen Lizenznehmer geltend machen kann, der gegen eine Bestimmung des Lizenzvertrags verstößt, nach der aus Gründen des Ansehens der Marke der Verkauf von Waren wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden an Discounter untersagt ist, sofern nachgewiesen ist, dass dieser Verstoß aufgrund der besonderen Umstände im Fall des Ausgangsverfahrens den Prestigecharakter schädigt, der diesen Waren eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht.

2. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Lizenznehmer, der mit der Marke versehene Waren unter Missachtung einer Bestimmung des Lizenzvertrags in den Verkehr bringt, ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke handelt, wenn nachgewiesen ist, dass diese Bestimmung einer der in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie genannten Bestimmungen entspricht.

3. Muss das Inverkehrbringen von Prestigewaren durch den Lizenznehmer als mit der Zustimmung des Markeninhabers erfolgt angesehen werden, obwohl der Lizenznehmer dabei gegen eine Bestimmung des Lizenzvertrags verstoßen hat, kann der Inhaber der Marke eine solche Bestimmung nur geltend machen, um sich unter Berufung auf Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 dem Weiterverkauf der Waren zu widersetzen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachgewiesen ist, dass ein solcher Weiterverkauf dem Ansehen der Marke schadet.

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BGH I ZR 11/06: raule.de

Als Namensträger, der – wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen – einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

BGH, Urteil vom 23.10.2008 – I ZR 11/06raule.de (OLG Celle)
BGB § 12

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EuG: ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP

EuG, Urteil vom 02.04.2009 – T?118/06 –
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Begründungspflicht – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Bei verschiedenen Waren und Dienstleistungen ist eine globale Begründung der Beschwerdekammer nur für Waren und Dienstleistungen möglich, zwischen denen ein so hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang besteht, dass sie eine Kategorie bilden, die so homogen ist, dass der gesamte Komplex der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die die Begründung der in Rede stehenden Entscheidung darstellen, zum einen die Erwägungen der Beschwerdekammer für jede Ware oder Dienstleistung dieser Kategorie hinreichend deutlich macht und zum anderen ohne Unterschied auf jede der betreffenden Waren oder Dienstleistungen angewandt werden kann.

Die bloße Tatsache, dass die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen zur selben Klasse des Nizzaer Abkommens gehören, genügt dafür nicht, da die Waren oder Dienstleistungen dieser Klassen oft sehr verschieden sind und nicht zwangsläufig ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen ihnen besteht.

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OLG Koblenz: Tatort-Fadenkreuz

Leitsätze

1. Für die Beurteilung der bildlichen Zeichenähnlichkeit im markenrechtlichen Sinne kommt es bei einer Wort-/Bildmarke auf den Gesamteindruck aus dem Wort- und dem Bildbestandteil an.

2. Auch bei hoher Kennzeichnungskraft der beanspruchten Marke und hoher Ähnlichkeit oder Identität der Waren oder Dienstleistungen setzt die Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ein Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit voraus. Dieses Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit liegt nicht vor, wenn bei fehlender phonetischer Ähnlichkeit des angegriffenen Zeichens mit der beanspruchten Wort-/Bildmarke auch der optische Gesamteindruck deutlich abweicht.

3. Der Schutz eines nicht eingetragenen Kennzeichens kraft Verkehrsgeltung ist unter dem Gesichtspunkt der Verwässerung geschwächt, wenn in dem betreffenden Marktsegment ähnliche Zeichen häufig als gestalterische Elemente verwendet werden.

4. Die Möglichkeit einer bloßen allgemeinen Assoziation in dem Sinne, dass eine gedankliche Verbindung zwischen zwei Zeichen hergestellt werden kann, führt noch nicht zu einer Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

5. Aus dem Umstand, dass das beanstandete Kennzeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen die assoziative Verbindung zu einem kraft Verkehrsgeltung geschützten Kennzeichen hervorruft, kann jedenfalls dann nicht auf eine Aufmerksamkeitsausbeutung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geschlossen werden, wenn ähnliche Zeichen bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen häufig als genretypisches Dekorationselement verwendet werden.

OLG Koblenz, Urteil vom 11.12.2008 – 6 U 958/08Tatort-Fadenkreuz
§ 14 Abs. 5 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 16/2009

In der 16. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 23.03.2009 – 27 W (pat) 145/08 – Wortmarke GarageSale für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 42. Die angemeldete Bezeichnung ist nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.03.2009 – 27 W (pat) 133/08 – Wortmarke World Conference Center Bonn Der angemeldeten Bezeichnung fehlt für die beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 48/0726 W (pat) 48/07 – Wortmarke Seminario für die Waren „Sitzmöbel und Bestuhlungen aller Art, insbesondere Drehstühle, Bürostühle und Objektbestuhlungen; Möbel, insbesondere Büromöbel und Möbel für Objektausstattungen“. Der Eintragung der angemeldeten Wortmarke „Seminario“ steht das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen. BPatG Volltext

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BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken „STRIKE ORIGINAL“ und „STRIKE MAKER“

Die Vergleichsmarken „STRIKE ORIGINAL“ und „STRIKE MAKER“ unterscheiden sich deutlich im Gesamteindruck, und zwar schriftbildlich aufgrund der jeweils unterschiedlichen Bildbestandteile und durch die zusätzlichen Wortbestandteile „ORIGINAL“ in der jüngeren Marke sowie „MAKER“ in der Widerspruchsmarke.

BPatG, Beschluss vom 14.01.2009 – 26 W (pat) 92/07
9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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BPatG 26 W (pat) 39/08: WHESSKEY

Das Wort „WHESSKY“ verfügt über die erforderliche Unterscheidungskraft und ist als Marke schutzfähig, da die angesprochenen Verkehrskreise es in Bezug auf sämtliche Waren – hier u.a. alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschließlich Spirituosen – als Fantasiebezeichnung auffassen werden.

Im Gegensatz zur Rechtslage unter der Geltung des Warenzeichengesetzes besteht seit Einführung des Markengesetzes im Jahr 1995 kein Raum mehr für die Zurückweisung erkennbarer Abwandlungen beschreibender Angaben.

Der Schutzbereich der angegriffenen Marke „WHESSKEY“ umfasst im Kollisionsfall nicht die beschreibende Verwendung der beschreibenden Begriffe „Whisky/ Whiskey“.

BPatG, Beschluss vom 18.02.2009 – 26 W (pat) 39/08 – Wortmarke WHESSKEY
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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OLG Hamburg: Erstreckung eines Verbotstenors auf ähnliche Domainnamen (günstigert.de)

Unabhängig von der konkreten Reichweite der Kerntheorie im Wettbewerbsrecht, kann deren Anwendung im Markenrecht wegen der Besonderheit dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die – unabhängig von der konkreten Buchstabenfolge und -verteilung – allein demjenigen Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das Verbot war. (Rn. 3)

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2009 – 5 W 1/09 – „gübstiger.de“ und „günstigert.de“
§§ 567, 793 ZPO

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OLG Hamburg: Farbmarkenverletzung Nivea-Blau

1. Die konturlose Farbmarke „NIVEA-Blau“ ist für Haut- und Körperpflegeprodukte durchschnittlich kennzeichnungskräftig. Dabei ist neben den Besonderheiten des Marktes und der Verwendung auch anderer Farben durch die Markeninhaberin der Umstand zu berücksichtigen, dass Blau als Grundfarbe besonders freihaltebedürftig ist.

2. Wird ein dem „NIVEA-Blau“ ähnliches Blau als Hintergrundfarbe für Verpackungen von Haut- und Körperpflegeprodukten verwendet, die gut sichtbar durch die bekannte Wortmarke DOVE und die Bildmarke der Taube gekennzeichnet sind, sieht der Verkehr in der Hintergrundfarbe keinen Herkunftshinweis.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.11.2008 – 5 U 148/07
§§ 529, 533 ZPO; §§ 14, 4 MarkenG

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BPatG 29 W (pat) 67/07: Bleistift mit Kappe

Leitsatz:

1. § 9 Abs. 1 Satz 2 MarkenV steht der Einreichung von Ansichten von Teilen eines dreidimensionalen Zeichens nicht entgegen, wenn aus dem abgebildeten Gegenstand und der Art der Darstellung hinreichend deutlich wird, dass sie sich auf die zweidimensionale grafische Wiedergabe des angemeldeten Zeichens beziehen und zu einer einzigen Markenanmeldung gehören.

2. Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist.

BPatG, Beschluss vom 10.12.2007 – 29 W (pat) 67/07Bleistift mit Kappe
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

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