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LG Bochum: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Waren Möbeln und Lampen

Möbel und Lampen sind nach Auffassung des Gerichts keine ähnlichen Waren. Eine Verwechselungsfähigkeit scheidet aus. Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass viele Möbelhäuser neben Möbeln auch Lampen anbieten.

LG Bochum, Urteil vom 16.09.2009 – I – 13 O 126/09CONTUR
§ 14 Abs. 6 MarkenG

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BPatG 26 W (pat) 39/08: WHESSKEY

Das Wort „WHESSKY“ verfügt über die erforderliche Unterscheidungskraft und ist als Marke schutzfähig, da die angesprochenen Verkehrskreise es in Bezug auf sämtliche Waren – hier u.a. alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschließlich Spirituosen – als Fantasiebezeichnung auffassen werden.

Im Gegensatz zur Rechtslage unter der Geltung des Warenzeichengesetzes besteht seit Einführung des Markengesetzes im Jahr 1995 kein Raum mehr für die Zurückweisung erkennbarer Abwandlungen beschreibender Angaben.

Der Schutzbereich der angegriffenen Marke „WHESSKEY“ umfasst im Kollisionsfall nicht die beschreibende Verwendung der beschreibenden Begriffe „Whisky/ Whiskey“.

BPatG, Beschluss vom 18.02.2009 – 26 W (pat) 39/08 – Wortmarke WHESSKEY
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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