Schlagwort-Archive: Beschwerde

BPatG: „Schokoladen-Träume“ nicht als Marke schutzfähig Beschluss vom 30.10.2012 – 25 W (pat) 70/12

Die angemeldete Bezeichnung „Schokoladen-Träume“ weist in Bezug auf die beanspruchten Waren keine Unterscheidungskraft auf. Sie ist nicht geeignet, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der vorliegend beanspruchten Waren zu dienen. Denn der angesprochene Verkehr wird die Wortkombination „Schokoladen-Träume“ im Zusammenhang mit den Waren der Klassen 29 und 30 nur als sachbezogenen, werbeüblichen Hinweis in dem Sinne verstehen, dass der Konsument „mit Schokolade zum Träumen gebracht wird“ oder ihm „Träume von Schokolade erfüllt werden“. Damit wird der inländische Verbraucher die Bezeichnung als einen Hinweis auf wesentliche Merkmale der so dargebotenen Waren auffassen.

BPatG, Beschluss vom 30.10.2012 – 25 W (pat) 70/12 – Schokoladen-Träume
MarkenG §§ 8 II Nr. 1, 37 I
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OLG Hamburg: Erstreckung eines Verbotstenors auf ähnliche Domainnamen (günstigert.de)

Unabhängig von der konkreten Reichweite der Kerntheorie im Wettbewerbsrecht, kann deren Anwendung im Markenrecht wegen der Besonderheit dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die – unabhängig von der konkreten Buchstabenfolge und -verteilung – allein demjenigen Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das Verbot war. (Rn. 3)

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2009 – 5 W 1/09 – „gübstiger.de“ und „günstigert.de“
§§ 567, 793 ZPO

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OLG Köln: Zum Verbotsbereich eines Unterlassungstitels

OLG Köln, Urteil vom 27.01.2005 – 6 W 4/05
ZPO §§ 890, 891; UWG §§ 3, 5; MarkenG §§ 126, 127

In den Verbotsbereich eines Unterlassungstitels fällt nicht nur die identische Wiederholung des untersagten Verhaltens, sondern auch solche Handlungen, die nur unbedeutend von der verbotenen Form abweichen und den Kern des gerichtlichen Verbotes unberührt lassen.

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