Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

BPatG Entscheidungen 14/2009

In der 14. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 02.04.2009 – 29 W (pat) 87/07 – Marke Maxi für Waren der Klassen 9, 16, 41, u.a. Ton-, Bild- sowie Datenträger aller Art, insbesondere Tonbänder, Kassetten, CDs, Video-Discs. Das angemeldete Zeichen weist die notwendige Unterscheidungskraft auf und unterliegt damit nicht dem Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Volltext

BPatG, Beschluss vom 28.01.2009 – 29 W (pat) 101/06 – Wortmarke VOLLEROTIK für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 18, 25, 28, 38 und 41. Das angemeldete Zeichen besitzt nicht die notwendige Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und unterliegt einem Freihaltungsbedürfnis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. BPatG Volltext

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 17.03.2009 – 33 W (pat) 44/07 – Wortmarke Innovation Roadmap für verschiedene Waren der Klassen 9, 35, 42. Die angemeldete Marke ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen. BPatG Volltext

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BPatG 29 W (pat) 87/07: Maxi

BPatG, Beschluss vom 02.04.2009 – 29 W (pat) 87/07Wortmarke Maxi
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG

Das Zeichen Maxi ist für Ton-, Bild- oder Datenträger (Kassetten, CDs, DVDs) schutzfähig. In Alleinstellung benennt „Maxi“ Eigenschaften des Inhalts von Ton-, Bild- oder Datenträgern, nicht jedoch Merkmale der Speichermedien selbst.

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Links 14-09: Playmobil, Star Trek, Google, Fender, Spider-Man, Simpsons House Party

Nackte Playmobilmännchen sind nicht erlaubt: Ein Pfarrer aus Hessen stellt mit Playmobil-Figuren Szenen aus der Bibel nach – und bekommt Ärger mit dem fränkischen Spielzeughersteller. (Im Namen des Volkers)

Mehr Fan Art: Lego und Star Trek: Trekker Re-Creates Classic Star Trek Scenes With Legos

Wikia Death Proves Google Is Search-Startup Killer (Wired)

Outline is „generic electric guitar“: Fender scheitert mit der Marke Form einer Gitarre (While my guitar gently weeps)

Free: Watch the Spider-Man TV Series from 1967 on Marvel.com

Adidas feiert das Original

Und freut sich über die Simpsons House Party Parodie:

UK television channel Sky 1 has made a hilarious parody of our Celebrate Originality „House Party“ spot to promote The Simpsons. As they say, imitation is the best form of flattery, so we tip our hats to Sky 1, Homer, Bart, Marge, Lisa and Maggie for their celebration of originality.

(via Werbeblogger)

OLG Hamburg: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Rubriktiteln von Zeitschriften – AGENDA

OLG Hamburg, Urteil vom 10.09.2008 – 5 U 114/07AGENDA
§§ 15 Abs. 2, 5 Abs. 1 u. Abs. 3 MarkenG, §§ 4 Nr. 9 Buchst. b., Nr. 10 UWG

Rubriktitel einer Zeitschrift können grundsätzlich Titelschutz in Anspruch nehmen.

Zwischen den Titeln einer Tageszeitung und einem Special-Interest Magazin besteht nur eine geringe Werkähnlichkeit.

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BVerfG: Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne – Der Holocaust auf Ihrem Teller

BVerfG, Beschluss vom 20.02.2009 – 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05
§ 823 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, §§ 185 ff. StGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG

Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne unter dem Titel „Der Holocaust auf Ihrem Teller“.

Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass die angegriffenen Entscheidungen darauf abstellen, dass nicht nur nach der – empirischen – Mehrheitsmeinung, sondern nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ein kategorialer Unterschied zwischen menschlichem, würdebegabtem Leben und den Belangen des Tierschutzes besteht, und infolgedessen die Kampagne des Beschwerdeführers als eine Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer bewerten. Dem so verstandenen Aussagegehalt der Werbekampagne durften die Gerichte auch eine Herabsetzung gerade der Kläger des Ausgangsverfahrens entnehmen, die deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG berührt.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Fachgerichte in der Leugnung der Judenverfolgung unter dem Nationalsozialismus eine
schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden erblicken. Die Erwägung, dass es zum personalen Selbstverständnis der heute in Deutschland lebenden Juden gehöre, als zugehörig zu einer
durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen bestehe, und dass dieses Teil ihrer Würde sei, lässt sich auf den
vorliegenden Sachverhalt übertragen. (Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 29/2009 vom 26.03.2009)

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EuG: SPA THERAPY

EuG, Urteil vom 25.03.2009 – T?109/07 – SPA THERAPY
Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung des Wortzeichens SPA THERAPY – Ältere nationale Wortmarke SPA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Zwischen der angemeldeten Marke SPA Therapy und der älteren eingetragenen Marke SPA besteht Verwechslungsgefahr. Die Unterschiede zwischen den Zeichen, die darin bestehen, dass die angemeldete Marke das Wort „therapy“ enthält, sind nicht geeignet, die erheblichen Ähnlichkeiten zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen auszugleichen, die darin bestehen, dass die ältere Marke am Anfang der angemeldeten Marke steht und dort eine selbständige kennzeichnende Stellung einnimmt.

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Ende einer Abmahnmarke: Löschung der Marke Roter Stern

Die Idee, bei eBay T-Shirts mit einem roten Stern zu verkaufen, wurde für einen Anbieter zu einer teuren Entscheidung. Erst erhielt er eine Abmahnung wegen Markenverletzung und als er sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Braunschweig. Nach der Verfügung gab er auf. Die Kosten: mehrere tausend Euro. (Bericht vom 01.04.2008 in der Mittelbayerischen Zeitung)

Abmahnung aus der Marke „Roter Stern“

Die Marke „Roter Stern“ wurde im November 2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) u.a. für Waren der Klasse 25 (Bekleidung, T-Shirts, etc.) angemeldet und Anfang 2005 eingetragen.

Roter Stern

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat nun in einem Beschluss vom 12.02.2009 entschieden, dass die Bildmarke „Roter Stern“ zu löschen ist.

Erfolgreicher Löschungsantrag

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LG Regensburg: Internetportal Prädikatsanwälte (praedikatsanwaelte.de)

LG Regensburg, Urteil vom 20.02.2009 – 2HK O 2062/08praedikatsanwaelte.de
§§ 8, 3, 5 UWG

Die Werbung und der Auftritt eines Internetportals mit der Angabe „Prädikatsanwalt“ ist unzulässig.

Der Begriff des „Prädikatsanwalts“ beinhaltet eine Anpreisung, mit der die Vorstellung von einer Gruppe besonders qualifizierter Rechtsanwälte verbunden wird. Eine solche Vorstellung stimmt jedoch mit den wirklichen Verhältnissen nicht überein, wenn 47 % der Examenskandidaten, die in Bayern 2007 das 2. Staatsexamen bestanden haben, zumindest das „kleine Prädikat“ erworben haben, dass bereits bei 6,5 von 18 möglichen Punkten verliehen wird. Diese Quote belegt, dass die mit dem Begriff „Prädikatsanwalt“ versehenen Rechtsanwälte nicht notwendig zu einer kleinen Gruppe von Spitzenjuristen zählen, die ihr Examen mit einer sehr guten Note bestanden haben.

Anmerkung: Bestätigt durch das OLG Nürnberg (Urteil vom 13. 7. 2009 – 3 U 525/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Damit ist rechtskräftig festgestellt worden, dass das Internetportal unter „www.praedikats anwaelte.de“ wettbewerbswidrig und damit unzulässig ist.

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BGH: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Marken mit dem Bestandteil Metro und Metrobus

BGH, Urteil vom 05.02.2009 – I ZR 167/06 – METROBUS (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 15 Abs. 2 und Abs. 4

a) Ob ein bekanntes Klagekennzeichen (hier: Klagemarke und Firmenschlagwort „METRO“) in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: METROBUS) eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, kann maßgeblich von dem jeweiligen Produktbereich und Dienstleistungssektor abhängen, in dem das angegriffene Zeichen benutzt wird.

b) Zwischen einem bekannten Klagekennzeichen und einem zusammengesetzten Zeichen ist eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens ausgeschlossen, wenn der Verkehr das angegriffene Zeichen als Gesamtbegriff mit einem eigenständigen Sinngehalt auffasst und den mit dem Klagekennzeichen identischen Wortbestandteil in dem zusammengesetzten Zeichen deshalb nicht als Stammbestandteil einer Zeichenserie ansieht.

c) Zwischen einem Handelsunternehmen und einem produzierenden Unternehmen kann die für die Annahme einer Verwechslungsgefahr i.S. von § 15 Abs. 2 MarkenG erforderliche Branchennähe gegeben sein, weil der Verbraucher, der eine dem Unternehmenskennzeichen des Handelsunternehmens entsprechende Marke auf einem Produkt vorfindet, zu dem Schluss gelangen kann, es bestünden zumindest wirtschaftliche Verbindungen des Produzenten zu dem Händler.

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BPatG Entscheidungen 13/2009

In der 13. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

BPatG, Beschluss vom 11.03.2009 – 26 W (pat) 22/08 – Wortmarke Bernstein Weizen ./. Bernstein. Die zulässige Beschwerde erweist sich als unbegründet, da zwischen den Vergleichsmarken keine Verwechslungsgefahr besteht (§§ 43 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 MarkenG). BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 03.03.2009 – 33 W (pat) 72/07 – Wortmarke Da blüh ich auf u.a. für die Waren „land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner“. Die zur Eintragung angemeldete Bezeichnung weist für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen nicht die für eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 18.02.2009 – 26 W (pat) 39/08 – Wortmarke WHESSKEY u.a. für Klasse 33: alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschließlich Spirituosen“. Sowohl im Eintragungs- als auch im Entscheidungszeitpunkt liegt kein Nichtigkeitsgrund nach § 50 Abs. 1 MarkenG vor, der die Löschung der Marke wegen eines absoluten Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 2, 4, 9 MarkenG rechtfertigt. BPatG Volltext

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