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BVerfG: Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne – Der Holocaust auf Ihrem Teller

BVerfG, Beschluss vom 20.02.2009 – 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05
§ 823 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, §§ 185 ff. StGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG

Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne unter dem Titel „Der Holocaust auf Ihrem Teller“.

Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass die angegriffenen Entscheidungen darauf abstellen, dass nicht nur nach der – empirischen – Mehrheitsmeinung, sondern nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ein kategorialer Unterschied zwischen menschlichem, würdebegabtem Leben und den Belangen des Tierschutzes besteht, und infolgedessen die Kampagne des Beschwerdeführers als eine Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer bewerten. Dem so verstandenen Aussagegehalt der Werbekampagne durften die Gerichte auch eine Herabsetzung gerade der Kläger des Ausgangsverfahrens entnehmen, die deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG berührt.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Fachgerichte in der Leugnung der Judenverfolgung unter dem Nationalsozialismus eine
schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden erblicken. Die Erwägung, dass es zum personalen Selbstverständnis der heute in Deutschland lebenden Juden gehöre, als zugehörig zu einer
durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen bestehe, und dass dieses Teil ihrer Würde sei, lässt sich auf den
vorliegenden Sachverhalt übertragen. (Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 29/2009 vom 26.03.2009)

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