In der 13. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:
BPatG, Beschluss vom 11.03.2009 – 26 W (pat) 22/08 – Wortmarke Bernstein Weizen ./. Bernstein. Die zulässige Beschwerde erweist sich als unbegründet, da zwischen den Vergleichsmarken keine Verwechslungsgefahr besteht (§§ 43 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 MarkenG). BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 03.03.2009 – 33 W (pat) 72/07 – Wortmarke Da blüh ich auf u.a. für die Waren „land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner“. Die zur Eintragung angemeldete Bezeichnung weist für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen nicht die für eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 18.02.2009 – 26 W (pat) 39/08 – Wortmarke WHESSKEY u.a. für Klasse 33: alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschließlich Spirituosen“. Sowohl im Eintragungs- als auch im Entscheidungszeitpunkt liegt kein Nichtigkeitsgrund nach § 50 Abs. 1 MarkenG vor, der die Löschung der Marke wegen eines absoluten Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 2, 4, 9 MarkenG rechtfertigt. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 27 W (pat) 23/09 – Wortmarke Werder u. a. für folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse 25: Sportbekleidung für Fußballspiele (mit Beschwerdeschrift eingeschränkt), Kopfbedeckungen, Schals; Klasse 41: sportliche Aktivitäten im Bereich des Fußballs (mit Beschwerdeschrift eingeschränkt). Einer Registrierung der angemeldeten Marke stehen für die noch strittigen Waren und Dienstleistungen keine Schutzhindernisse aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG entgegen. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 11.02.2009 – 26 W (pat) 9/09 – Wort-/Bildmarke (SHOP); Die angemeldete Marke entbehrt jeglicher Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 12.12.2008 – 27 W (pat) 80/08 – (Roter Stern) u.a. für Waren der Klasse 25: Bekleidungsstücke. Löschungsgrund nach §§ 54, 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, weil der angegriffenen Marke sowohl zum Eintragungszeitpunkt als auch noch derzeit die hiernach erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Volltext
BPatG, Beschluss vom 24.11.2008 – 30 W (pat) 7/08 – Wortmarke 123soft ./. 1-2-3. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, da nicht die Gefahr von Verwechslungen zwischen den Marken gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG besteht. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 13.08.2008 – 29 W (pat) 94/06 – Wort-/Bildmarke Printy ./. Wortmarke PRINTUS Soweit die Waren und Dienstleistungen identisch bzw. hochgradig ähnlich sind, besteht nach Auffassung des Senats bei den sich gegenüberstehenden Marken die Gefahr von Verwechslungen gem. §§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. BPatG Volltext
Haben Sie Fragen?
Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.