Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

BGH: Noblesse

BGH, Urteil vom 06.10.2005 – I ZR 322/02 – Noblesse (OLG Hamm)
MarkenG § 14 Abs. 6

a) Berechnet der Markeninhaber den durch eine Verletzung seiner Marke entstandenen Schaden nach dem vom Verletzer erzielten Gewinn, besteht der Schaden nur in dem Anteil des Gewinns, der gerade auf der Benutzung seines Schutzrechts beruht. Kennzeichnet der Verletzer seine Waren zugleich mit seiner Marke, kann in einem solchen Fall der Mindestschaden in Form einer Quote des Verletzergewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden.

b) Kommt für die Ermittlung des Schadens eine Schätzung in Betracht, ist der Verletzer nicht verpflichtet, über Einzelheiten seiner Kalkulation Auskunft zu erteilen, da die Schätzung auch auf der Grundlage der Umsätze und gegebenenfalls grob ermittelter Gewinne erfolgen kann.

c) Eine Anwendung der Grundsätze der Gemeinkostenanteil-Entscheidung (BGHZ 145, 366) ist im Kennzeichenrecht nicht ausgeschlossen.

Weiterlesen

BGH: coccodrillo

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 – I ZB 40/03coccodrillo (Bundespatentgericht)
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 43 Abs. 2 Satz 1

Zwischen einer Wort-/Bildmarke, bei der der Anfangsbuchstabe des Wortes „coccodrillo“ zu einer ovalen, in einer echsenartigen Tierfigur endenden Umrahmung des restlichen Wortbestandteils ausgebildet ist, und einer älteren, ein Krokodil darstellenden Bildmarke kann trotz Warenidentität und gesteigerter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, wenn dem Bildbestandteil in der Gestaltung der angegriffenen Marke nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

Weiterlesen

BGH: Königsberger Marzipan

BGH, Beschluss vom 15.09.2005 – I ZB 25/03Königsberger Marzipan (Bundespatentgericht)
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 2 lit. b

Eine sog. betriebsbezogene Herkunftsangabe (hier: „Königsberger Marzipan“) kann nicht als geographische Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 lit. b der Verordnung (EWG) Nr. 2081/ 92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geschützt werden. Der durch die Verordnung gewährte Schutz einer geographischen Angabe knüpft an die räumliche Zuordnung der Erzeugnisse zu dem so bezeichneten Gebiet an. Eine traditionell oder firmengeschichtlich begründete Verbundenheit andernorts herstellender Betriebe zu einem bestimmten Ort genügt deshalb nicht.

Weiterlesen

BGH: Norma

BGH, Beschluss vom 15.09.2005 – I ZB 10/03 – NORMA (Bundespatentgericht)
MarkenG § 26 Abs. 1

Ein Einzelhandelsunternehmen, das eine Vielzahl von Waren vertreibt, die teils mit eigenen Marken des Unternehmens, teils mit Marken der Hersteller versehen, teils ohne Marke sind, benutzt seine für entsprechende Waren eingetragene, mit seiner Unternehmensbezeichnung übereinstimmende Marke mit deren Verwendung an Schaufenstern und in Geschäftsräumen seiner Filialen, auf Einkaufstüten, Regal- und Preisaufklebern sowie in der Werbung in Zeitungsanzeigen und auf Handzetteln auch dann nicht rechtserhaltend, wenn der Marke im Einzelfall ein „R“ im Kreis angefügt ist. Ohne einen konkreten Bezug zu der Ware bezieht sich dieser Hinweis allenfalls auf die Dienstleistung des Handelsunternehmens, nicht aber auf die Herkunft der Ware zur Unterscheidung von Waren anderer Herkunft (Fortführung von BGH, Urt. v. 21. 7. 2005 – I ZR 293/ 02 – OTTO).

Weiterlesen

OLG Brandenburg: Marke „Thor Steinar“

Das ehemalige Markenlogo der Marke „Thor Steinar“ erfüllt in seiner konkreten Gestaltung – jedenfalls aus heutiger Sicht – nicht den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne von § 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB.

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.09.2005 – 1 Ss 58/05
§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB

Weiterlesen

LG Stuttgart: Rechtsschutz von generischen Umlaut-Domains – bürger.de

LG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2005 – 17 O 128/05
§§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2; 15 Abs. 2 MarkenG

Leitsätze

Aus der Inhaberschaft an einer Domain mit umschriebenem Umlaut lässt sich ein Recht an der entsprechenden IDN (Umlautdomain) nicht herleiten. Es bleibt dabei, dass bei Gattungsbegriffen in aller Regel das Prioritätsprinzip gilt.

Weiterlesen

BPatG: Pinocchio – Eintragung eines gemeinfreien Werkes als Marke für Bekleidung

Amtlicher Leitsatz

Die Gemeinfreiheit eines urheberrechtlich geschützten Werkes steht einer Eintragung als Marke für Bekleidungsstücke nicht entgegen.

BPatG, Beschluss vom 26.07.2005 – 27 W (pat) 182/04Pinocchio
§ 50 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 MarkenG, § 50 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 MarkenG

Weiterlesen

BGH: Hufeland.de – Recht der Gleichnamigen und Domainname Urteil vom 23.07.2005 – I ZR 288/02

BGH, Urteil vom 23.07.2005 – I ZR 288/02hufeland.de
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2

1. Haben ein Unternehmen in den alten und ein Unternehmen in den neuen Bundesländern vor der Wiedervereinigung miteinander verwechselbare Bezeichnungen geführt, sind Kollisionsfälle auch dann nach dem Recht der Gleichnamigen zu lösen, wenn eines der beiden Unternehmen einen regional begrenzten Tätigkeitsbereich hatte und der Schutzbereich seines Zeichens am 3. Oktober 1990 deshalb nicht auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt worden ist (im Anschluss an BGHZ 130, 134 – Altenburger Spielkartenfabrik).

2. Die Gleichgewichtslage zwischen zwei gleichnamigen Zeichen wird nicht notwendig dadurch gestört, dass der Zeicheninhaber mit dem regional begrenzten Tätigkeitsbereich das fragliche Zeichen als Domainname für einen Internetauftritt verwendet, der dazu dient, das Unternehmen und sein Angebot vorzustellen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.7.2004 – I ZR 135/01, GRUR 2005, 262 = WRP 2005, 338 – soco.de).

Weiterlesen

BGH: Strafbarkeit der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“

BGH, Urteil vom 28.07.2005 – 3 StR 60/05 – (LG Karlsruhe)
§ 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86 Abs. 2 StGB

1. Zur Frage, wann ein verwendetes Kennzeichen einem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach Änderungen und/oder Zusätzen zum Verwechseln ähnlich ist.

2. Die Verwendung eines Fantasiekennzeichens oder eines erheblich abgewandelten Kennzeichens, das dem Originalkennzeichen nicht zum Verwechseln ähnlich ist, wird auch dann nicht von § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB erfasst, wenn es den Anschein erweckt, es handele sich um ein Kennzeichen dieser Organisation.

3. Die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ ist weder der Originalparole der Hitlerjugend noch derjenigen der Waffen-SS zum Verwechseln ähnlich.

Weiterlesen