BPatG, Beschluss vom 13.8.2008 – 29 W (pat) 31/06 – Playgirl
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Der Marke „Playgirl“ fehlt als Titel eines Lifestyle-Magazins die Unterscheidungskraft.
BPatG, Beschluss vom 13.8.2008 – 29 W (pat) 31/06 – Playgirl
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Der Marke „Playgirl“ fehlt als Titel eines Lifestyle-Magazins die Unterscheidungskraft.
Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 48. Woche 2008:
BPatG, Beschluss vom 29.7.2008 – 29 W (pat) 125/06 – voicetrading für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38, 42. Volltext
BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 33 W (pat) 88/07 – ENA Schutzerstreckung Volltext
BPatG, Beschluss vom 24.09.2008 – 28 W (pat) 229/07 – CyAn Volltext
BPatG, Beschluss vom 07.10.2008 – 27 W (pat) 110/08 – formreich für die Waren der Klassen 18, 25 und 28. Volltext
BPatG, Beschluss vom 28.10.2008 – 33 W (pat) 105/06 – Vierlinden (freihaltungsbedürftige geografische Herkunftsangabe) Volltext
BPatG, Beschluss vom 20.08.2008 – 29 W (pat) 28/08 – (Wort-/Bildmarke Coupon für Sie) ./. Für Sie Volltext
BPatG, Beschluss vom 21.07.2008 – 30 W (pat) 86/06 – OCS ./. OXX Volltext
BPatG, Beschluss vom 29.10.2008- 28 W (pat) 85/06 – Umschreibung Volltext
OLG Stuttgart, Beschluß vom 03.11.2008 – 8 W 457/08 –
§ 140 Abs. 3 Markengesetz
Leitsätze
Gem. § 140 Abs. 3 Markengesetz besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch bezüglich der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache, soweit der Gegenpartei die Kosten auferlegt wurden. Bei einer objektiven (kumulativen) Klagenhäufung beschränkt sich die auf § 140 Abs. 3 Markengesetz gestützte Erstattungspflicht nur auf die – abtrennbaren – kennzeichenrechtlichen Ansprüche. Im übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten nach § 91 Abs. 1 ZPO.
BPatG, Beschluss vom 18.09.2008 – 27 W (pat) 89/08 – Kölsche Jung
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
KG Berlin, Urteil vom 26.09.2008 – 5 U 186/07 – Keyword Europa Möbel
§ 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 3 UWG
Leitsätze
1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist (Bestätigung KG Berlin, 9. September 2008, 5 U 163/07).
2. Dies gilt um so mehr, wenn der Werbende als Schlüsselwort einen Gattungsbegriff vorgegeben hat, der ebenso in dem fremden Kennzeichen enthalten ist.
3. Auch bei einer (schwachen) Bekanntheit des fremden Kennzeichens fehlt es in der Regel an einer relevanten kennzeichenrechtlichen Rufausbeutung jedenfalls dann, wenn die Trefferliste der Suchmaschine nur ein diffuses Bild zur Benutzung des fremden Kennzeichens (in vielfältigem Zusammenhang) erbringt.
4. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und Herkunftstäuschung und eine unzulässige Behinderung ist dann in der Regel zu verneinen.
Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 47. Woche 2008:
BPatG, Beschluss vom 02.07.2008 – 26 W (pat) 54/07 – out of office für die Klassen 39 und 41. Volltext
BPatG, Beschluss vom 18.09.2008 – 27 W (pat) 89/08 – Kölsche Jung für die Klassen 21, 24, 25. Volltext
BPatG, Beschluss vom 16.10.2008 – 25 W (pat) 46/07 – (Wort-/Bildmarke Gönn dir Gesundheit) Volltext
BPatG, Beschluss vom 20.10.2008 – 25 W (pat) 34/06 – Robotlab Volltext
BPatG, Beschluss vom 30.09.2008 – 25 W (pat) 18/07 – FS Finance Management für Klasse 41 Volltext
BPatG, Beschluss vom 26.10.2008 – 25 W (pat) 79/07 – (Wort-/Bildmarke Althoff) ./. ALTHOFF Volltext
BPatG, Beschluss vom 29.10.2008 – 25 W (pat) 78/05 – (Wort-/Bildmarke Elch) ./. Elch Volltext
BPatG, Beschluss vom 23.07.2008 – 28 W (pat) 193/07 – (Wort-/Bildmarke Waldschatz) Löschung wegen Bösgläubigkeit, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG. Volltext
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan „20% auf alles“ angekündigten Rabattaktion entschieden.
Die Beklagte betreibt an vielen Standorten in Deutschland Bau- und Heimwerkermärkte. Sie führte im Januar 2005 eine Rabattaktion durch, für die sie mit dem Slogan „20% auf alles, ausgenommen Tiernahrung“ warb. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Sie hat die Auffassung vertreten, die Aktion sei wegen Irreführung der Verbraucher wettbewerbswidrig. Sie hatte aufgrund von Testkäufen festgestellt, dass für vier Artikel – das Sortiment der Beklagten umfasst etwa 70.000 Artikel – unmittelbar vor der Aktion ein niedrigerer Preis gegolten hatte, der zum Aktionsbeginn erhöht worden war. Im Verfahren war unstreitig, dass die Beklagte für die vier Artikel die höheren Preise auch schon über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit verlangt hatte, dass aber in der Woche unmittelbar vor der Aktion ein Sonderpreis gegolten hatte, der allerdings nicht als solcher gekennzeichnet war.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt.
Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 UWG ist von einer Irreführung der Verbraucher auszugehen, wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Bei den vier von der Klägerin erworbenen Produkten hat die Beklagte den herabgesetzten Preis mit Beginn der Rabattaktion heraufgesetzt. Eine solche Preisgestaltung ist mindestens ebenso irreführend wie die Werbung mit einem früheren Preis, der nur für kurze Zeit verlangt worden ist. Der Gesetzgeber wollte mit der Regelung des § 5 Abs. 4 Satz 1 UWG Missbräuchen bei der Preissenkungswerbung begegnen, weil diese Werbung ein hohes Irreführungspotential in sich birgt. Dieses zeigt sich gerade bei der vorliegenden Fallgestaltung. Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber vorher eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt. Tatsächlich hat der Verbraucher jedoch bei den vier von der Klägerin zu Testzwecken erworbenen Artikeln im Vergleich zu dem in der Woche vor der Aktion geltenden Preis keine oder nur eine Ersparnis im Bereich von wenigen Prozentpunkten erlangt.
Urteil vom 20. November 2008 – I ZR 122/06
OLG Saarbrücken – Urteil vom 21. Juni 2006 1 U 625/05
LG Saarbrücken – Urteil vom 10. Oktober 2005 7 II O 5/05
Karlsruhe, den 20. November 2008
Die Vorschrift des § 5 Abs. 4 UWG hat folgenden Wortlaut:
Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 46. Woche 2008:
BPatG, Beschluss vom 06.08.2008 – 28 W (pat) 252/07 – Thermo Protect für Waren der Klassen 1, 2 und 17. Volltext
BPatG, Beschluss vom 16.07.2008 – 29 W (pat) 143/05 – MMS Postcard Volltext
BPatG, Beschluss vom 14.10.2008 – 24 W (pat) 66/07 – babyRuf für verschiedene Waren der Klassen 3, 9 und 25 Volltext
BPatG, Beschluss vom 01.10.2008 – 25 W (pat) 95/06 – (Wort-/Bildmarke Lake) ./. Lakes Volltext
BPatG, Beschluss vom 05.08.2008 – 27 W (pat) 83/07 – POLLINO ./. POLLINI Volltext
BPatG, Beschluss vom 07.10.2008 – 25 W (pat) 24/08 – Wirkungslosigkeit eines Beschlusses bei Rücknahme des Widerspruchs Volltext
BPatG, Beschluss vom 14.10.2008 – 24 W (pat) 66/07 –
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Die angemeldete Marke babyRuf ist wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG schutzunfähig.
Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 45. Woche 2008:
BPatG, Beschluss vom 24.04.2008 – 24 W (pat) 133/05 – INK-EX für die Klassen 16, 21. Volltext
BPatG, Beschluss vom 14.10.2008 – 33 W (pat) 36/07 – TOPLevel – Freude am Luxus für die Klassen 9, 35 und 41. Volltext
BPatG, Beschluss vom 02.08.2008 – 24 W (pat) 156/05 – (Wort-/Bildmarke eDocument) für die Klassen 9, 35, 42. Volltext
BPatG, Beschluss vom 13.08.2008 – 29 W (pat) 31/06 – PLAYGIRL Volltext
BPatG, Beschluss vom 29.10.2008 – 27 W (pat) 13/08 – heuteKino! ./. Heute Volltext
BPatG, Beschluss vom 21.10.2008 – 33 W (pat) 269/04 – Wirkungsloserklärung bei Rücknahme des Widerspruchs. Volltext
BPatG, Beschluss vom 17.06.2008 – 33 W (pat) 82/06 – DRSB Deutsche Volksbank Kein Löschungsgrund wegen Täuschungsgefahr. Volltext