Schlagwort-Archive: 2007

OLG Hamburg: „telekom-bundesliga.eu“ Verletzung von Namensrechten der Deutschen Telekom

Leitsatz

1. Die unautorisierte Verwendung der Bezeichnung „telekom-bundesliga.eu“ zur Kennzeichnung eines Internetportals oder als Internetdomain verletzt die Namensrechte der Deutschen Telekom AG. Bestehen am Namensbestandteils „Telekom“ keine eigenen Rechte, so können für die Registrierung bzw. Benutzung der Gesamtbezeichnung auch keine schützenswerte Belange streiten, die im Rahmen einer Interessenabwägung zu seinen Gunsten berücksichtigt werden müssten.

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2007 – 3 U 50/07telekom-bundesliga.eu
BGB § 12

Weiterlesen

BPatG: aufrecht

BPatG, Beschluss vom 30.10.2007 – 24 W (pat) 9/07aufrecht
§ 8 Abs. 2 MarkenG

Der Begriff „aufrecht“ ist nicht mangels Unterscheidungskraft von der Eintragung als Marke ausgeschlossen, da er für Dienstleistungen eines Rechtsanwalt nicht unmittelbar beschreibend ist.

Weiterlesen

BGH: ueber18.de

BGH, Urteil vom 18.10.2007 – I ZR 102/05 – „ueber18.de“
TMG § 7 Abs. 1; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; JMStV § 3 Abs. 2 Nr. 3, § 4 Abs. 2

a) Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

b) Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Website einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.

c) Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebote im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 Abs. 2 JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Systems ungeklärt ist.

d) § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.

e) Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Eingabe einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung eines geringfügigen Betrages verlangt wird.

Weiterlesen

OLG Hamburg: Test ./. Heimwerker Test

OLG Hamburg, Urteil vom 02.08.2007 – 3 U 158/04 – Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen Test der Stiftung Warentest und Heimwerker Test

Die Klägerin kann von den Beklagten verlangen, dass diese es künftig unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Heimwerker Test“ als Titel einer Fachzeitschrift mit Testberichten über Werkzeuge, Bau- und Gartengeräte zu benutzen.

Die Klägerin kann von den Beklagten nicht verlangen, dass diese es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in allen Schreibweisen und Darstellungsformen die Bezeichnung „Heimwerker Test“ als Titel einer Fachzeitschrift mit Testberichten über Werkzeuge, Bau- und Gartengeräte zu benutzen.

Weiterlesen

BGH: Fehlerhafte Preisauszeichnung

BGH, Urteil vom 04.10.2007 – I ZR 182/05Fehlerhafte Preisauszeichnung (OLG Karlsruhe)
UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1; PAngV § 1 Abs. 6

Ist die Ware am Regal mit einem höheren als dem in der Werbung angegebenen Preis ausgezeichnet, fehlt es an einer wettbewerbsrelevanten Irreführung, wenn dem Kunden an der Kasse von vornherein nur der beworbene Preis in Rechnung gestellt wird. Die unrichtige Preisauszeichnung verstößt dann zwar gegen die Preisangabenverordnung, führt aber nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs nach § 3 UWG (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 29.6.2000 – I ZR 29/98, WRP 2000, 1258, 1261 – Filialleiterfehler; Urt. v. 30.3.1988 – I ZR 101/86, GRUR 1988, 629, 630 = WRP 1989, 11 – Konfitüre).

Weiterlesen

OLG Hamburg: Forwarding URL – „gmail.com“

1. Ist der Partei die Benutzung einer URL (hier: „gmail.com“) als markenrechtsverletzend verboten, so liegt in der Verwendung einer URL „m.gmail.com“, die der Weiterleitung („redirecting“ bzw. „forwarding“) des eingehenden Mail-Verkehrs an eine andere Domain-Adresse dient, ein Titelverstoß. Denn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen unverändert die kennzeichnende Zielrichtung der Bezeichnung. Die Voranstellung des Buchstabens „m“ kennzeichnet ersichtlich nur eine Sub-Level-Domain zu der URL „gmail.com“ und kann deshalb einer Verwechslungsgefahr nicht entgegen wirken.

Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18.09.2007 – 5 W 102/07„gmail.com“
ZPO § 890 ZPO; MarkenG §§ 14 Abs. 2, Abs. 5

Weiterlesen

BGH: THE HOME STORE

BGH, Urteil vom 13.09.2007 – I ZR 33/05THE HOME STORE (OLG Hamburg)
GMV Art. 9 Abs. 1

a) Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.

b) Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unterlassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.

Berichtigung des Leitsatzes
Der Leitsatz des Urteils vom 13. September 2007 – I ZR 33/05 – wird in der Weise berichtigt, dass es in der Normenzeile richtig heißt: „GMV Art. 9 Abs. 1“ (nicht Nr. 1).

Weiterlesen

OLG Stuttgart: MIXI ./. KOHLERMIXI

OLG Stuttgart Urteil vom 09.08.2007 – 2 U 94/06 – MIXI / KOHLERMIXI
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

1. Der Rechtserhaltung i.S.d. §§ 25, 26 MarkenG steht nicht entgegen, wenn im Bereich multifunktionaler elektrischer Küchenmaschinen der eingetragenen Marke MIXI die nicht hervorgehobenen Zusätze „original“ oder „sensotronic“ hinzugefügt werden.

2. Innerhalb der Bezeichnung KOHLERMIXI kommt den Bestandteil MIXI, weil originell und phantasievoll, selbständig kennzeichnende Stellung zu, da der Verkehr den anderen Bestandteil als schlichte Herstellerbezeichnung erkennt.

3. Zwischen der Marke MIXI, die trotz gewissen beschreibenden Anklangs durchschnittliche Kennzeichnungskraft besitzt, und der Bezeichnung KOHLERMIXI besteht bei Benutzung auf identischem Warengebiet Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn; der dafür nach BGH-Rechtsprechung notwendige Hinweis der Marke auf das Unternehmen des Klägers ist gegeben, wenn diese als Teil der Unternehmensbezeichnung Verwendung gefunden hat.

Weiterlesen

LG Mannheim: Porta

LG Mannheim, Urteil vom 03.07.2007 – 2 O 220/06 – porta Patentanwälte (nicht rechtskräftig)
§§ 55, 49 Abs. 1 MarkenG; § 14 MarkenG

Rechtserhaltende Benutzung einer für Dienstleistungen eines Patentanwalts eingetragenen Marke „Porta“. Zur Nutzung von Marken und Unternehmenskennzeichen nach Ausscheiden aus Sozietät.

Weiterlesen