OLG Hamburg, Urteil vom 02.08.2007 – 3 U 158/04 – Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen Test der Stiftung Warentest und Heimwerker Test
Die Klägerin kann von den Beklagten verlangen, dass diese es künftig unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Heimwerker Test“ als Titel einer Fachzeitschrift mit Testberichten über Werkzeuge, Bau- und Gartengeräte zu benutzen.
Die Klägerin kann von den Beklagten nicht verlangen, dass diese es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in allen Schreibweisen und Darstellungsformen die Bezeichnung „Heimwerker Test“ als Titel einer Fachzeitschrift mit Testberichten über Werkzeuge, Bau- und Gartengeräte zu benutzen.