Archiv der Kategorie: Marken und Kennzeichen

Urteilsdatenbank Markenrecht: Ausgewählte Urteile informieren über die aktuelle Entscheidungspraxis der Gerichte.

BGH: Metrosex Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Anmeldung einer Marke Urteil vom 13.03.2008 – I ZR 151/05

BGH, Urteil vom 13.03.2008 – I ZR 151/05Metrosex (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3

Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen.

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OLG Hamburg: Praxis Aktuell

OLG Hamburg, Urteil vom 25.01.2008 – 5 U 90/07 – (nicht rechtskräftig)
§§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 14 Abs. 2 MarkenG

Amtliche Leitsätze:

1. Richtet sich ein Unterlassungsantrag im Grenzbereich wettbewerbs- und markenrechtlicher Ansprüche ausschließlich gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten, das eine Gefahr der Fehlzuordnung mit sich bringt, so kann sich der Antrag nicht darauf beschränken, nur das Verbot der Verwendung der (verwechselbaren) Bezeichnung zu erfassen, sondern hat darüber hinaus zusätzliche Umstände zu bezeichnen, aus denen sich gerade die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens ergibt.

2. Übernimmt ein Unternehmer zur Bezeichnung einer Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung („Praxis Aktuell Lohn & Gehalt“), die u. a. der Übermittlung von Daten zwischen Arbeitgebern und gesetzlichen Krankenkassen dient, den Zeitschriftentitel eines Publikationsorgans der AOK („Praxis Aktuell“), mit der diese ihre Aufklärungspflicht als Sozialversicherungsträger gem. § 13 SGB I erfüllt, so haben die angesprochenen Verkehrskreise Anlass zu der Annahme, diese Software sei von der AOK autorisiert bzw. besitze eine (besondere) aufgabenbezogene Qualifizierung. Hierdurch macht sich der Verwender das besondere Vertrauen zunutze, das der AOK als (quasi)öffentlicher Institution entgegen gebracht wird.

3. Ein derartiges Verhalten ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn in Bezug auf die Software tatsächlich keine geschäftlichen Beziehungen bestehen, die AOK an dem Softwareprodukt weder beteiligt ist noch dieses fördert. Die Tatsache, dass der Unternehmer bei der fachlichen Konzeption und Erstellung des Printmediums „Praxis Aktuell“ für die AOK maßgeblich beteiligt ist, vermag an der Wettbewerbswidrigkeit der Produktbezeichnung für die Software nichts zu ändern.

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BPatG: Umschreibungsverfahren

BPatG, Beschluss vom 19.02.2008 – 27 W (pat) 225/05
§§ 27, 28, 96 MarkenG, § 265 ZPO

Leitsätze:

1. Bei der Umschreibung einer Marke auf deren Erwerber im Markenregister handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, das jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an Person und Berechtigung des angeblichen Erwerbers bestehen, einer förmlichen Prüfung bedarf.

2. § 96 MarkenG ist auch im Umschreibungsverfahren anzuwenden.

3. Zu den Voraussetzungen für den zulässigen Eintritt des Erwerbers einer Marke in ein anhängiges Widerspruchsverfahren.

4. Liegt ein Verfahrensverstoß seitens der Markenstelle (hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs) vor und sind Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der Markenstelle in der Sache nicht von vornherein auszuschließen, ist die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses der Markenstelle an diese zurückzuverweisen und in aller Regel eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr veranlasst.

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BPatG 11/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 11. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 27.11.2008 – 27 W (pat) 90/07 – SchauHör Volltext

Auch wenn die Bezeichnung „SchauHör“ aus für sich genommen schutzunfähigen Wortteilen besteht, so ist doch ihre aus dem üblichen Rahmen fallende Schreibweise zu berücksichtigen, die darin zu sehen ist, dass die beiden Imperativformen der Verben „schauen“ und „hören“ zusammengeschrieben sind und aus jeweils einem beginnenden Großbuchstaben und hieran anschließenden Kleinbuchstaben zusammengesetzt sind, wobei auch die Anlehnung der Wortfolge an die geläufige Aufforderung „schau her“ ihr eine gewisse Eigenart verleiht, die schutzbegründend wirkt.

Damit erfüllt die Anmeldemarke in der angemeldeten Form noch die geringstmöglichen Anforderungen an die Hauptfunktion einer Marke, so dass ihr insoweit die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG erforderliche Unterscheidungskraft eben noch zuzubilligen ist.

BPatG, Beschluss vom 15.01.2008 – 33 W (pat) 205/01 – GALLUP / GALLUP Volltext

BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 32 W (pat) 56/06 – Bucovina Club Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.01.2008 – 32 W (pat) 59/07 – Actor Wanted Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 28 W (pat) 7/07 – Skyblue Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 33 W (pat) 23/06 – BAUPROTECT Volltext

EuGH: Schutz der Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“

EuGH, Urteil vom 26.02.2008 – C-132-05 –
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 – Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel – Käse ‚Parmigiano Reggiano‘ – Verwendung der Bezeichnung ‚Parmesan‘ – Verpflichtung eines Mitgliedstaats, von Amts wegen die missbräuchliche Verwendung einer geschützten Ursprungsbezeichnung zu ahnden“

Nur Käse, der die geschützte Ursprungsbezeichnung (G.U.) „Parmigiano Reggiano“ trägt, darf unter der Bezeichnung „Parmesan“ verkauft werden.

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OLG Hamburg: Jette

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2007 – 3 U 302/06 – Markenverletzungen durch Produktkategorien eines Online-Auktionshauses
§§ 14, 15 MarkenG

Kernaussage:

Eine Marke darf als Produktbezeichnung auf einer Internetseite nur dann verwendet werden, wenn eine sachliche Verbindung zwischen dem Angebot der Internetseite und der Marke besteht, die entsprechenden Markenprodukte also tatsächlich auf der Internetseite angeboten werden.

Tipp:

Bei der Verwendung von Markennamen als Produktkategorien ist Vorsicht geboten. Solange für die entsprechenden Kategorien noch keine Produkte angeboten werden, sollte auf beschreibende Oberbegriffe (im vorliegenden Fall z.B. „Designerkleidung“) zurückgegriffen werden.

Leitsätze:

Es handelt sich um eine Markenverletzung in Form einer „Doppel-Identverletzung“ (identische Bezeichnungen für jeweils identische Waren), wenn ein Online-Auktionshaus einen Markennamen als Kategorie benutzt, in dieser Kategorie dann aber gar keine Marken-Produkte zum Verkauf angeboten werden.

Mit einem solchen „Nicht-Angebot“ nutzt der Betreiber der Internetseite die Funktionen von Suchmaschinen aus und führt Internetbenutzer bewusst auf seine Seite.

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BPatG 10/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 10. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 10.10.2007 – 26 W (pat) 135/05
(Wort-/Bildmarke AREAL) Volltext

BPatG, Beschluss vom 06.02.2008 – 32 W (pat) 87/06 – CRAFTWORK Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 25 W (pat) 76/06 – webCenter Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 25 W (pat) 4/06 – (Wort-/Bildmarke ITConsult) Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 27 W (pat) 62/07
(Wort-/Bildmarke MAUISURFING) Volltext

„Maui“ ist eine geographische Angabe, die an sich freihaltungsbedürftig sowie nicht unterscheidungskräftig ist.

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 27 W (pat) 61/07 – (Wort-/Bildmarke MAUIWALKER) Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 27 W (pat) 60/07 – (Wort-/Bildmarke MAUISPORTS) Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.12.2007 – 25 W (pat) 167/05 – indatex / AUDATEX Volltext

BPatG, Beschluss vom 16.01.2006 – 26 W (pat) 100/06
(Wort-/Bildmarke OBOLON) / OBERON Volltext

BPatG, Beschluss vom 08.02.2008 – 25 W (pat) 144/05 – Diurevit / Diurapid Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.02.2008 – 33 W (pat) 110/05
(Wort-/Bildmarke „Der Pott kocht!“) / (Wort-/Bildmarke „POTT“) Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.02.2008 – 26 W (pat) 44/05 – James-Cook Reisen / James Cook Volltext

OLG Frankfurt am Main: Keine Markenverletzung durch AdWords-Werbung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2008 – 6 W 17/08 (rechtskräftig)
MarkenG 14; UWG 4 Nr. 10

Leitsätze:

1. Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sog. AdWord-Werbung in einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.

2. Unter den Ziffer 1. genannten Voraussetzungen wird der Inhaber der fremden Marke auch nicht gezielt behindert (§ 4 Nr. 10 UWG).

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HABM: Steppnaht

HABM, Entscheidung vom 06.02.2008 – R 1502/2006-4 – Steppnaht (Bildmarke)
Artikel 78 GMV

Den Anforderungen an die gebotene Sorgfalt bei der Fristenkontrolle ist nicht genügt, wenn die Fristenerfassung, -berechnung und -überwachung lediglich durch eine einzige Person erfolgt und bei der Büroorganisation keinerlei Vorkehrungen für eine Gegenkontrolle getroffen waren. Werden in diesem Fall Fristen versäumt, so liegt Organisationsverschulden vor.

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OLG München: Haftung für weitgehend passende Keywords

OLG München, Urteil vom 06.12.07 – 29 U 4013/07
§ 14 Abs. 6 MarkenG i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Leitsatz

Die Schaltung einer Anzeige mit einem zum Schlüsselwort (hier: Impuls) „weitgehend passenden Keyword“ stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens dar.

Der Ansatz einer 1,8 Geschäftsgebühr innerhalb des Gebührenrahmens nach § 2300 VV RVG begegnet im Streitfall aufgrund der Schwierigkeit der Tätigkeit keinen durchgreifenden Bedenken.

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