Archiv der Kategorie: Marken und Kennzeichen

Urteilsdatenbank Markenrecht: Ausgewählte Urteile informieren über die aktuelle Entscheidungspraxis der Gerichte.

BPatG: DeutschlandCard

BPatG, Beschluss vom 15.04.2008 – 33 W (pat) 13/07 – DeutschlandCard
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Leitsatz:

Zwischen der angemeldeten Wortmarke „DeutschlandCard“ und den (noch) beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 41 und 42, die insbesondere Informations- und Servicekarten (Smartcards), Datenlesegeräte hierfür, Entwicklung, Organisation von Kundenbindungssystemen sowie Plattformen hierfür und Druckereierzeugnisse sowie elektronische Publikationen umfassen, besteht ein derart enger beschreibender Bezug, dass das angesprochene allgemeine Publikum bzw. der Fachverkehr ohne weiteres und ohne Unklarheiten den beschreibenden Sinngehalt als solchen in Richtung auf eine Multifunktionskarte (Ausweis-, Berechtigungs-, Informations-, Bonus-, Prämien-, Kredit-, Zahlungs-, Service- und/oder Kundenkarte) erfasst und deshalb in der Beschreibung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.12.2004 – ZB 12/02, GRUR 2005, 417 – BerlinCard).

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BGH: Bayerisches Bier

BGH, Beschluss vom 14.02.2008 – I ZR 69/04 – Bayerisches Bier (OLG München)
EG-VO 510/06 Art. 14 Abs. 1; EWG-VO 2081/92 Art. 17

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 510/06 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EG Nr. L 93 v. 31.3.2006, S. 12) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/06 anwendbar, wenn die geschützte Angabe im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ur-sprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992, S. 1) wirksam eingetragen ist?

2. a) Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Auf welchen Zeitpunkt ist für die Beurteilung des Zeitrangs der geschützten geographischen Angabe i.S. von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/06 abzustellen?

b) Falls die Frage zu 1 verneint wird: Nach welcher Vorschrift richtet sich die Kollision einer im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 wirksam eingetragenen geographischen Angabe mit einer Marke und wonach richtet sich der Zeitrang der geschützten geographischen Angabe?

3. Kann auf die nationalen Vorschriften zum Schutz geographischer Bezeichnungen zurückgegriffen werden, wenn die Angabe „Bayerisches Bier“ die Voraussetzungen zur Eintragung nach der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der Verordnung (EG) Nr. 510/06 erfüllt, die Verordnung (EG) Nr. 1347/01 jedoch unwirksam ist?

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BGH: Schuhpark Urteil vom 03.04.2008 – I ZR 49/05

BGH, Urteil vom 03.04.2008 – I ZR 49/05Schuhpark (OLG München)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 und 6

a) Eine aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzte Marke, die Unterscheidungskraft durch die Kombination der Bestandteile erlangt, kann auch dann über nur geringe originäre Unterscheidungskraft verfügen, wenn die Verwendung der Wortzusammenstellung bisher im Verkehr nicht zu beobachten ist.

b) Die nationalen Gerichte sind im Verletzungsverfahren an die Beurteilung des Ausmaßes der originären Unterscheidungskraft der Marke durch die europäischen Gerichte im Widerspruchsverfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung nicht gebunden.

c) Markenverletzungen, die Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger verschmolzenen Gesellschaft begangen haben, begründen regelmäßig keine Wiederholungsgefahr für den Rechtsnachfolger. Aus der Verschmelzung des Unternehmens, in dem die Markenverletzung begangen worden ist, folgt auch keine Erstbegehungsgefahr bei dem übernehmenden Unternehmen.

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BPatG: FlowParty

BPatG, Beschluss vom 14.04.2008 – 32 W (pat) 18/06FlowParty
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz:

Eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen kann dadurch begründet werden, dass eine einem Dritten gehörende ältere Marke als Stammbestandteil einer insgesamt prioritätsjüngeren Markenserie verwendet wird (Abweichung von BPatG, Beschl. v. 20.1.1992, 30 W (pat) 212/91). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die in die jüngere Markenserie übernommene ältere Marke durch Benutzung (auch) als Firmenkennzeichnung Hinweischarakter auf das Unternehmen des Inhabers der älteren Marke erlangt hat.

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LG Düsseldorf: x Chance

LG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2008 – 2a O 247/06
Art. 93 Abs. 5 GMV

Auch wenn die Frage, ob vorliegend eine Begehungsgefahr vorliegt, sowohl für die Frage der Zuständigkeit als auch für die Begründetheit ausschlaggebend ist, ist die Klage hier als unzulässig abzuweisen, weil es schon an den zuständigkeitsbegründenden Tatsachen fehlt.

Unstreitig hat die Beklagte eine Verletzungshandlung bislang nicht begangen. Aber auch eine Erstbegehungsgefahr ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Vielmehr kann bei der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erst dann von einer künftigen Benutzung im Inland ausgegangen werden, wenn sonstige Umstände hinzutreten, dass die Benutzung gerade in diesem Land der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen werden wird

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BGH: Acerbon

BGH, Urteil vom 18.10.2007 – I ZR 24/05 – ACERBON (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6, § 24; EG Art. 28, 30; BGB § 242

Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 Abs. 6 MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist.

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BGH: „afilias.de“ – Markenverletzung durch Registrierung eines Domain-Namens Beschluss vom 24.04.2008 – I ZR 159/05

BGH, Beschluss vom 24.04.2008 – I ZR 159/05afilias.de (OLG Düsseldorf)
BGB § 12; MarkenG §§ 5, 15

Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 – I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 – mho.de).

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BPatG 15/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 15. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 14.11.2007 – 26 W (pat) 74/05 – Crystal / cristal Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.01.2008 – 27 W (pat) 43/08 – Small Cap Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.01.2008 – 26 W (pat) 70/06 – LILAC Volltext

BPatG, Beschluss vom 31.01.2008 – 25 W (pat) 41/06 – u18 Volltext

BPatG, Beschluss vom 31.01.2008 – 25 W (pat) 90/06 – u18.net Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.01.2008 – 27 W (pat) 134/07 – theartofmicrophones.com Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.02.2008 – 27 W (pat) 123/07 – MAC PROTECTION FINISH Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 26 W (pat) 102/06 – Ostalb Mail Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 29 W (pat) 63/04 – (Bildmarke Gute Laune) Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 29 W (pat) 62/04 – (Bildmarke Gute Laune Die fröhliche Illustrierte) Volltext

BPatG, Beschluss vom 21.02.2008 – 27 W (pat) 3/08 – Die Visitenkarte Ihres Hauses Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.02.2008 – 26 W (pat) 90/06 – Stromfonds Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.02.2008 – 26 W (pat) 57/06 – VINOCAP Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2008 – 33 W (pat) 110/06 – (Wort-/Bildmarke Dialog [corporate communications]) Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2008 – Dialog Consulting Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.03.2008 – 32 W (pat) 115/06 – FOCUS SCHULE Volltext

BPatG, Beschluss vom 19.03.2008 – 28 W (pat) 204/07 – ECOPACK Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.01.2008 – 25 W (pat) 152/05
(Wort-/Bildmarke Bildpunkt) / (Wort-/Bildmarke BILD) Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.01.2008 – 29 W (pat) 76/06 – Net-T / NETT Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.02.2008 – 25 W (pat) 50/06 – Clozanex / Sanex Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.02.2008 – 27 W (pat) 1/08 Notus Energy / NODUS Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.03.2008 – 28 W (pat) 72/06 – OSTEOPATH / (Wort-/Bildmarke) OSTEOPATH Volltext

BPatG, Beschluss vom 28.03.2008 – 25 W (pat) 12/06 – Acutol / ACUITEL Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.04.2008 – 32 W (pat) 51/06 – FOCUS Forum „Die Erfolgsmacher“ / Focus Volltext

BPatG: Markenschutz für das „Hofbräuhaus“ Beschluss vom 23.01.2008 – 26 W (pat) 110/06

Die Bildmarke „Hofbräuhaus“, angemeldet für die Waren und Dienstleistungen „Biere, Biermischgetränke; Mineralwässer und andere kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Erlebnisgastronomie“, ist schutzfähig. Es besteht kein Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG, da die angemeldete Marke hinreichend unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig ist. Die Bildmarke stellt eine stark stilisierte Darstellung mit grafisch charakteristischen Merkmalen wie die architektonische Ausgestaltung in drei versetzte Gebäudeteile mit unterschiedlichen Dach- und Fassadentypen wie Erker und Arkaden, die über die bloße Beschreibung eines Gebäudes hinausgehen, dar. Hinzu kommt, dass die angemeldete Marke keine bildliche Darstellung eines Gasthauses oder Geschäftes zeigt, sondern eines „neutralen“ Gebäudes, weshalb ein unmittelbarer Hinweis und Sachzusammenhang im Hinblick auf die Veräußerung der in der Anmeldung beanspruchten Getränke bzw. auf das Angebot der gastronomischen Dienstleistungen zu verneinen ist. Die angesprochenen Verkehrskreise werden vielmehr bedingt durch die stilisierten grafischen Elemente und die dadurch entstehende hinreichende Verfremdung vom Eindruck eines real existierenden Gebäudes weggeführt.

BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 26 W (pat) 110/06Hofbräuhaus
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BGH: Anspruch auf rechtliches Gehör – „Melissengeist“

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 – I ZB 70/07
§ 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG, Art. 103 Abs. 1 GG

Das Bundespatentgericht hat den Anspruch der Markeninhaberin auf rechtliches Gehör nicht dadurch verletzt, dass es den Begriff „Melissengeist“ als Warenbezeichnung ohne jegliche Unterscheidungskraft angesehen hat. (Rn. 9)

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