Archiv der Kategorie: Kollision

EuGH: Levi Strauss ./. Casucci

EuGH, Urteil vom 27.04.2006 – C-145/ 05 – Levi Strauss/ Casucci
„Marken – Richtlinie 89/ 104/ EWG – Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b – Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer Marke und einem ähnlichen Zeichen – Verlust der Unterscheidungskraft infolge des Verhaltens des Markeninhabers nach dem Zeitpunkt, zu dem die Benutzung des Zeichens begann“

1. Artikel 5 Absatz 1 der ersten Richtlinie 89/ 104/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass das Gericht zur Bestimmung des Schutzumfangs einer Marke, die ordnungsgemäß aufgrund ihrer Unterscheidungskraft erworben wurde, die Auffassung der betroffenen Verkehrskreise zu dem Zeitpunkt berücksichtigen muss, zu dem die Benutzung des Zeichens begann, dessen Benutzung die betreffende Marke verletzt.

2. Stellt das zuständige Gericht fest, dass das betreffende Zeichen zu dem Zeitpunkt, zu dem seine Benutzung begann, die Marke verletzte, so ist es Sache dieses Gerichts, die Maßnahmen zu ergreifen, die nach den Umständen des Einzelfalls am geeignetsten sind, das Recht des Markeninhabers aus Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 89/ 104 zu gewährleisten; diese Maßnahmen können insbesondere die Anordnung einschließen, die Benutzung des betreffenden Zeichens zu unterlassen.

3. Die Unterlassung der Benutzung des betreffenden Zeichens ist nicht anzuordnen, wenn festgestellt worden ist, dass die fragliche Marke ihre Unterscheidungskraft infolge eines Tuns oder Unterlassens ihres Inhabers verloren hat, so dass sie zu einer gebräuchlichen Bezeichnung im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 89/ 104 geworden und deshalb verfallen ist.

Weiterlesen

BGH: Antivir ./. Antivirus

BGH, Urteil vom 20.03.2003 – I ZR 60/01AntiVir ./. AntiVirus (OLG Stuttgart)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Aus Rechtsgründen kann die Verwechslungsgefahr zwischen einer an eine freihaltungsbedürftige Sachangabe angelehnten Klagemarke und der als Marke benutzten Sachangabe selbst zu verneinen sein.

Weiterlesen

EuGH: Zirh ./. Sir

EuGH, Urteil vom 23.03.2006 – C-206/ 04 PZirh ./. Sir
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94 – Verwechslungsgefahr – Wortmarke ZIRH – Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftsmarke SIR“

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Muelhens GmbH & Co. KG trägt die Kosten des Verfahrens.

Weiterlesen

BGH: Marlboro-Dach

BGH, Urteil vom 05.04.2001 – I ZR 168/98 – Marlboro-Dach (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Bei der Beurteilung des Gesamteindrucks einer angegriffenen konkreten Ausstattung ist nicht auszuschließen, daß die Erscheinung eines Zeichens durch die Verwendung eines weiteren Zeichens überlagert wird, was zur Folge haben kann, daß ungeachtet einer bestehenden Identität oder Ähnlichkeit des einen Bestandteils mit der Klagemarke aufgrund der zusätzlichen Kennzeichnung das auf diese Weise entstandene zusammengesetzte Zeichen vom Schutzbereich des Klagezeichens nicht mehr erfaßt wird. In derartigen Fällen kommt es maßgeblich darauf an, ob die Gestaltung vom angesprochenen Verkehr wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen.

Weiterlesen

EuGH: Springende Raubkatze

EuGH, Urteil vom 11.11.1997 – C-251/95 – Springende Raubkatze
„Richtlinie 89/104/EWG – Angleichung der Rechtsvorschriften über die Marken – Verwechslungsgefahr, die die Gefahr einer gedanklichen Verbindung einschließt“

Die rein assoziative gedankliche Verbindung, die der Verkehr über die Übereinstimmung des Sinngehalts zweier Marken zwischen diesen herstellen könnte, begründet für sich genommen keine „Gefahr von Verwechslungen …, die die Gefahr einschließt, daß die Marke mit der älteren Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird“, im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/ 104/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken.

Weiterlesen

EuGH: GERRI ./. KERRY Spring

EuGH, Urteil vom 07.01.2004 – C-100/02 – GERRI/ KERRY Spring
Richtlinie 89/ 104/ EWG – Beschränkung der Wirkungen der Marke in Bezug auf geografische Herkunftsangaben – Markenmäßige Benutzung einer geografischen Angabe als Merkmal der Einhaltung der ‚anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/ 104/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass im Falle des Bestehens einer klanglichen Verwechslungsgefahr zwischen einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Wortmarke einerseits und der Angabe der geografischen Herkunft eines aus einem anderen Mitgliedstaat stammenden Erzeugnisses im geschäftlichen Verkehr andererseits der Markeninhaber die Benutzung dieser geografischen Herkunftsangabe nach Artikel 5 der Richtlinie 89/ 104 nur verbieten kann, wenn diese Benutzung nicht den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht. Insoweit ist es Sache des nationalen Gerichts, eine globale Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.

Weiterlesen

BGH: SPA

BGH, Urteil vom 25.01.2001 – I ZR 120/98 – SPA (OLG München)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 4, § 127 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1, § 128 Abs. 1

a) Aufgrund einer (einfachen) geographischen Herkunftsangabe kann unter den Voraussetzungen der § 128 Abs. 1, § 127 Abs. 1, Abs. 4 MarkenG aus dem allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch die Rücknahme einer Markenanmeldung verlangt werden.

b) Der auf ein älteres Recht aus der geographischen Herkunftsangabe gestützten Klage auf Rücknahme einer Markenanmeldung vor den ordentlichen Gerichten steht nicht entgegen, daß bei der Prüfung der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt auch ein absolutes Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG in Betracht kommt.

Weiterlesen

BGH: Warsteiner III

BGH, Urteil vom 19.09.2001 – I ZR 54/ 96 – Warsteiner III (OLG Karlsruhe)
MarkenG § 126 Abs. 1, § 127 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1, § 128 Abs. 1

Bestehen ausnahmsweise gewichtige Interessen des Beklagten gegenüber dem auf eine unrichtige geographische Herkunftsangabe gestützten Kennzeichnungsverbot, so greift dieses nicht durch, wenn aufgrund entlokalisierender Zusätze einer Irreführung des Verkehrs (hier: über die Herkunft eines Bieres aus einer bestimmten Produktionsstätte) in ausreichendem Maße entgegengewirkt wird und verbleibende Fehlvorstellungen des Verkehrs daneben nicht ins Gewicht fallen.

Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung kann eine Wechselwirkung zwischen den Anforderungen an entlokalisierende Zusätze und der Relevanz der Herkunft der Ware für die Kaufentscheidung der Verbraucher bestehen.

Weiterlesen

BGH: Dorf Münsterland

BGH, Urteil vom 22.02.2001 – I ZR 194/98 – Dorf MÜNSTERLAND (OLG Hamm)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Zur Frage der Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/ Bildmarke durch Wortbestandteile und der entsprechenden Festlegung des Schutzumfangs einer solchen Marke im Verletzungsverfahren.

Weiterlesen

BGH: Tagesschau

BGH, Urteil vom 01.03.2001 – I ZR 211/98 – Tagesschau (OLG Hamburg)
MarkenG § 5 Abs. 1 und 3, § 15 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3

a) Werktitel, die von Haus aus mangels hinreichender Unterscheidungskraft oder wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses nicht schutzfähig sind, können den Schutz der §§ 5, 15 MarkenG in Anspruch nehmen, wenn sie innerhalb der angesprochenen Kreise durchgesetzt sind.

b) Besteht die Übung, als Titel für eine bestimmte Werkkategorie – hier: Nachrichtensendungen im Fernsehen – eine nur wenig unterscheidungskräftige Bezeichnung zu wählen, die über den Charakter der Sendung Auskunft gibt, ist bei der Bemessung des Schutzumfangs solcher Werktitel oder entsprechender Marken – mögen sie auch durchgesetzt, bekannt oder sogar berühmt sein – das schutzwürdige Interesse der Wettbewerber zu berücksichtigen, für ihre Werke oder Leistungen ebenfalls eine „sprechende“ Kennzeichnung zu wählen. Im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Nr. 2 und des § 15 Abs. 2 MarkenG geschieht dies durch eine sachgerechte Handhabung des Merkmals der Verwechslungsgefahr sowie durch § 23 Nr. 2 MarkenG; bei bekannten Werktiteln oder Marken kann ein solches berechtigtes Interesse dazu führen, daß das Merkmal „ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise“ zu verneinen ist.

Weiterlesen