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EuGH: Springende Raubkatze

EuGH, Urteil vom 11.11.1997 – C-251/95 – Springende Raubkatze
„Richtlinie 89/104/EWG – Angleichung der Rechtsvorschriften über die Marken – Verwechslungsgefahr, die die Gefahr einer gedanklichen Verbindung einschließt“

Die rein assoziative gedankliche Verbindung, die der Verkehr über die Übereinstimmung des Sinngehalts zweier Marken zwischen diesen herstellen könnte, begründet für sich genommen keine „Gefahr von Verwechslungen …, die die Gefahr einschließt, daß die Marke mit der älteren Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird“, im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/ 104/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken.

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