Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

BPatG 33 W (pat) 89/07: Saugauf

BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 33 W (pat) 89/07Saugauf
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

Leitsatz:

Das Freihaltungsbedürfnis an einem i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG waren- und dienstleistungsbeschreibenden Verb erfasst nicht nur die Infinitivform, sondern erstreckt sich regelmäßig auch auf den Imperativ.

Der Imperativ „saugauf“ des Verbs „aufsaugen“ ist für Waren (wie z. B. Staubsaugerfilterbeutel, Staubsaugerbeutel, Filtermaterialien einschließlich Filter aus Papier für Staubsauger), die zur Verwendung im Zusammenhang mit Staubsaugern bestimmt sind und für entsprechende Einzelhandelsdienstleistungen als bloße Bestimmungsangabe nicht eintragungsfähig.

Die regelwidrige Zusammenschreibung vermag nicht schutzbegründend zu wirken.

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LG Düsseldorf: Führen eines ausländischen Doktortitels

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2009 – 12 O 284/06
§§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG

Es stellt eine Irreführung dar, wenn ein Rechtsanwalt den slowakischen Grad „Dr. práv“ in der abgekürzten Form „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führt, wenn dies in allen Ländern außer den Ländern Bayern und Berlin nicht zulässig ist.

Mit der Führung des beanstandeten Grades verstößt der Beklagte gegen die betreffenden Hochschulgesetze der Länder in Verbindung mit den entsprechenden Bestimmungen des bilateralen Äquivalenzabkommens und damit gegen Regelungen, die zumindest auch dazu bestimmt sind, das Verhalten im Wettbewerb zu regeln. Dies führt zu einer Unterlassungsverpflichtung des Beklagten in den betreffenden Ländern. (Rn. 24)

Streitwert: 25.000 €

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Streitwerte und Kosten im Markenrecht

Streitwertübersicht im Marken- und Kennzeichenrecht

Der Streitwert orientiert sich allgemein an dem Interesse, das der Gläubiger bei Einleitung des Verfahrens (§ 4 ZPO) an der gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche hat; dieses Interesse ist vom Gericht nach freiem Ermessen zu schätzen (§ 3 ZPO).

Bei Markenverletzungen bemisst sich die Höhe des festzusetzenden Streitwerts vor allem nach dem Wert der verletzten Marke und der Gefährlichkeit der Verletzung (so genannter Angriffsfaktor). Für den Marktwert des verletzten Kennzeichens kommt es insbesondere auf die Dauer und den Umfang der bisherigen Benutzung, unter dem Kennzeichen erzielte Umsätze, Bekanntheitsgrad und Ruf des Kennzeichens, Grad der originären Kennzeichnungskraft und die allgemeine Bedeutung von Kennzeichen für den Absatz nach Art des Produkts und der Branche an.

Im folgenden eine Übersicht zu Streitwerten, die von Gerichten in Markenrechtsstreitigkeiten festgesetzt worden sind und die als Orientierung dienen können.

Rechtsprechung

1. Verfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG)

Widerspruchsverfahren

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BPatG 26 W (pat) 2/08: CCCP

BPatG, Beschluss vom 21.01.2009 – 26 W (pat) 2/08CCCP – Freihaltebedürfnis an einer ehemaligen Staatsbezeichnung
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die auf die ehemalige Sowjetunion hinweisende Kurzbezeichnung „CCCP“ unterliegt für die Waren Bekleidungsstücke, T-Shirts, Sweatshirts einem Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

Die Marke „CCCP“ ist daher wegen eines absoluten Schutzhindernisses zu löschen.

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BPatG Entscheidungen 11/2009

In der 11. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähige Marken

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 132/08 – Bildmarke Oddset BPatG Volltext; siehe auch BPatG, 10.02.2009 – 27 W (pat) 130/08BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 57/07Farbe Lila als im Verkehr für die Ware „Tapetenkleister“ durchgesetzte Marke. Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 52/07medico consult u.a. für Klasse 44: Dienstleistungen im Bereich der Medizin und Gesundheit in Form von Beratungen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.10.2008 – 29 W (pat) 29/07 – Wort-/Bildmarke LandLust für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 8, 16, 25, 29, 35, 41 und 44. BPatG Volltext

Teilweise schutzfähige Marken

BPatG, Beschluss vom 19.11.2008 – 29 W (pat) 22/05 – Wortmarke diabetes club BPatG Volltext

Nicht schutzfähige Marken

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Links 11-09: Scheibenwischer, Garfield, Sex sells, Twitter, DHL, Lufthansa, Mr T

Ausgewischt „Scheibenwischer“ heisst jetzt „Satire Gipfel“, nachdem Dieter Hildebrandt dem Kabarettisten Mathias Richling untersagen ließ, den Titel „Scheibenwischer“ zu verwenden. „Richling macht eine andere Sendung, also soll er sie auch anders nennen“, sagt Hildebrandt. Die Namensrechte am „Scheibenwischer“ ließ sich Hildebrandt bereits bei der Gründung des Kabarettklassikers 1980 sichern. Aus Altersgründen hatte er sich 2003 aus der Sendung zurückgezogen. Ob der 81-Jährige den Sendern den Titel nun ohne Weiteres verbieten kann, ist zwar strittig, doch weder BR noch Richling wollen es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen – auch aus „Respekt vor diesem großen Mann“. (via)

Garfield minus Garfield Fett, faul, mäßig lustig: Nicht ohne Grund war die Katze „Garfield“ fast aus der Comic-Szene verschwunden. Bis der Zeichner Dan Walsh den Kult-Kater einfach aus den Strips herausretuschierte – und durch das Experiment eine erstaunlich komische Form des Genres schuf. (via)

Sex sells Werberat rügt sexistische Kampagnen von Hotelbetreiber und Baufirma (via)

The bird on Twitter’s home page Twitter Paid Designer $6 For Its Icon

Neues Logo Deutsche Post DHL Aus Deutsche Post World Net wird Deutsche Post DHL (via Design Tagebuch)

WIPO: “lufthanza.com” and “lufthansaairlines.com” to be transferred to Lufthansa (via class46)

Mr T is back Werbespot für Snickers „Get some Nuts“ (via Werbeblogger)

BGH I ZR 30/07: Google Adwords – Keine Verwechslungsgefahr bei Verwendung von fremden Unternehmenskennzeichen (Beta Layout)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 30/07Beta Layout (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4

Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BGH I ZR 139/07: Google Adwords – Keine kennzeichenmässige Verwendung bei beschreibender Angabe (PCB-POOL)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 139/07PCB-Pool (OLG Stuttgart)
MarkenG § 14 Abs. 2

Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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Champagner Abmahnung: Aus für Marke Currywurst & Schampus

Teure Markenanmeldung „Currywurst & Schampus“: Die Verwendung der Bezeichnung „Champagner“ für Produkte und in der Werbung birgt ein erhebliches Abmahnrisiko.

Die Anmeldung der Wort-/Bildmarke „Currywurst & Schampus“ hat sich für einen Berliner Gastronomen als ein teures Vergnügen erwiesen. Die am Februar 2008 u.a. für Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen angemeldete Marke überlebte gerade einmal bis zum September 2008, dann musste er die Marke wegen Verzicht löschen lassen.

Registernummer: 302008009841.4
Wort-/Bildmarke: 3020080098414
Klassen: 30: Ketchup (Sossen)
43: Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen
Marke gelöscht am: 22.09.2008

Dabei stand hinter der Markenanmeldung eine an sich leckere Idee und eine eine ungewöhnliche kulinarische Kombination: Zur Currywurst wurde Champagner serviert.

Abmahnung bei Verwendung der Bezeichnung Champagner

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