Schlagwort-Archive: BPatG

BPatG Entscheidungen 24/2009

In der 24. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit bejaht:

BPatG, Beschluss vom 26.05.2009 – 33 W (pat) 110/07 – Marke IPAY u.a. für Dienstleistungen der „Klasse 35: Inkasso für Dritte und Geschäftsführung“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 16.03.2009 – 27 W (pat) 149/08 – IR-Marke „SPIRIT OF SMILESVolltext

BPatG, Beschluss vom 19.02.2009 – 30 W (pat) 125/06 – Marke Commitment u.a. für „Verpackungen für Apotheken aus Papier oder Karton oder mit Karton oder anderen Materialien kombiniert insbesondere für Medikamente oder andere pharmazeutische Produkte oder sonstige apothekenübliche Waren; Schilder für Apotheken aus Papier und Pappe; …“ Volltext

Schutzfähigkeit verneint:

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BPatG: Die Marke KAUFMANN ist für die Dienstleistungen einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei nicht schutzfähig

Der Eintragung der angemeldeten Marke KAUFMANN in der graphischen Ausgestaltung, dass der Buchstabe „K“ rötlich und Anfangs- bzw. Endbuchstabe etwas größer als die übrigen Buchstaben dargestellt sind, steht hinsichtlich der Dienstleistungen „Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten; Forschungen auf dem Gebiet der Technik“ das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen.

Freiberufler, Wissenschaftler und Künstler können ihre Tätigkeit so betreiben, dass nach außen hin ein gewerbliches Unternehmen vorliegt und auch Freiberufler Gewerbetreibende im Sinne des HGB sind. Der Verkehr wird daher auch im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen annehmen, dass sie im Rahmen eines gewerblichen und kaufmännischen Unternehmens erbracht werden.

BPatG, Beschluss vom 30.04.2009 – 25 W (pat) 12/07KAUFMANN
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG: Die Marken RAGS und J.C. RAGS sind im Bereich Bekleidung nicht verwechslungsfähig

Zwischen den Marken RAGS und J.C. Rags besteht trotz Warenidentität in der Klasse 25 (Bekleidung) und mittlerer Warenähnlichkeit in den Klassen 27 und 28 (Sportartikel) keine Verwechslungsgefahr. Da im Bekleidungssektor Initialen als Herkunftsbezeichnung und die Hinzufügung einer warenbeschreibenden Angabe gebräuchlich sind, liegt es für Teile des Verkehrs, welchen die Bedeutung von „RAGS“ für „Klamotten“ bekannt ist, nahe, die Widerspruchsmarke nur im Sinne von „Klamotten von J. C.“ aufzufassen und dem übereinstimmenden Bestandteil „RAGS“ damit allein eine warenbeschreibende Bedeutung beizumessen.

BPatG, Beschluss vom 14.05.2009 – 27 W (pat) 85/08RAGS
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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BPatG: Welcome to man’s paradise als Marke schutzfähig

Die Marke „Welcome to man’s paradise“ ist schutzfähig für die Waren „Computer und Datenverarbeitungsgeräte; Mobiltelefone; Buchbinderartikel; Papier und Pappe, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen sowie die Dienstleistung Geschäftsführung für andere“. Es handelt sich dabei um Waren, die ihrer Art nach unabhängig sind von thematischen Inhalten und daher üblicherweise nicht mit Themenangaben in Verbindung gebracht werden.

BPatG, Beschluss vom 01.10.2008 – 29 W (pat) 70/06Welcome to man’s paradise
§ 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 23/2009

In der 23. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Verwechslungsgefahr verneint:

BPatG, Beschluss vom 14.05.2009 – 27 W (pat) 85/08
RAGS ./. J.C. RAGS Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.04.2009 – 25 W (pat) 48/07
WBM Medi.as ./. 1. WBM medi. Gesundheits fuers Leben 2. medi-Verband 3. WBM medi Ich fuehl mich besser 4. World of medi 5. Firmenkennzeichen „medi“. Volltext

Verfahrensrecht:

BPatG, Beschluss vom 14.04.2009 – 25 W (pat) 8/06 – Gegenstandswert in markenrechtlichen Löschungsverfahren: 50.000 EUR bei benutzter Marke. Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.04.2009 – 25 W (pat) 20/09 – Rückgängigmachung der Umschreibung einer Marke. Volltext

BPatG: „Apotheke pur“ nicht als Marke im Pharmazie- und Gesundheitsbereich schutzfähig

Die Wort-/Bildmarke „Apotheke pur“ ist für Waren und Dienstleistungen im Bereich Pharmazie und Gesundheit mangels Unterscheidungskraft von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.

Die im Zusammenhang mit den maßgeblichen Waren und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreise werden die Bezeichnung „Apotheke pur“ als bloße werbliche Anpreisung für Produkte und Dienstleistungen einer Apotheke verstehen, die sich mit nichts anderem als dem Kerngebiet „Arzneimittelversorgung“ befasst und diesbezüglich ein besonders qualifiziertes Angebot bereitstellt. Die angemeldete Kennzeichnung ist sprach- und werbeüblich gebildet und beschränkt sich auf eine rein werblich anpreisende Aussage ohne erkennbaren herkunftshinweisenden Gehalt.

Die grafische Ausgestaltung des vorliegenden Zeichens, die als insgesamt wenig charakteristisch bewertet werden muss, reicht nicht aus, um von den angesprochenen Verkehrskreisen als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst zu werden.

BPatG, Beschluss vom 15.01.2009 – 30 W (pat) 11/06Apotheke pur
§ 8 Abs 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG: Hooschebaa

Ohne Gestattung durch den oder die Inhaber des Urheberrechts greift die Monopolisierung an der bildlichen Wiedergabe einer urheberrechtlich geschützten Figur, die mit der Begründung des Markenschutzes als einem neben dem Urheberrecht stehenden eigenen Schutzrecht zwangsläufig verbunden ist, in die Rechte Dritter – nämlich des Inhabers oder der Inhaber des Urheberrechts – ein, was eine Bösgläubigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG begründet.

Bei Bösgläubigkeit des Inhabers der angegriffenen Marke entspricht es im Regelfall der Billigkeit, diesem die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

BPatG, Beschluss vom 21.08.2008 – 27 W (pat) 30/08Hooschebaa
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG; § 59 UrhG

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BPatG Entscheidungen 22/2009

In der 22. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähigkeit wurde verneint:

BPatG, Beschluss vom 05.05.2009 – 33 W (pat) 94/07 – Wortmarke „Neue Wege mit Energie“ für Waren und Dienstleistungen auf dem Energiesektor. Volltext

BPatG, Beschluss vom 05.05.2009 – 33 W (pat) 17/09 – Wortmarke PreFlight für die Dienstleistung „Marktforschung“ (Klasse 35). Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.04.2009 – 25 W (pat) 12/07kaufmann u.a. für Dienstleistungen „Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten; Forschungen auf dem Gebiet der Technik“ Volltext

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BPatG: Casting Partner als Marke für Auswahlverfahren freihaltebedürftig

Die Marke „Casting Partner“ ist teilweise freihaltebedürftig. Dies betrifft nicht die Waren- und Dienstleistungspräsentation, bei der keinerlei Auswahl erfolgt, die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, die eine technische Dienstleistung ist, sowie aus dem gleichen Grund Filmvorführungen.

Im Übrigen war die Marke „Casting Partner“ für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu löschen.
„Casting Partner“ beschreibt eine Unterstützung bei der Auswahl von Künstlern. Dies kann sich auf die Unterstützung des Auswählenden oder des Bewerbers beziehen. Wettbewerbern muss es daher möglich bleiben, frei von Zeichenrechten Dritter mit der Bezeichnung „Casting Partner“ darauf hinzuweisen, dass sie derartige Unterstützung in Form von Organisation des Auswahlverfahrens anbieten.

BPatG, Beschluss vom 28.04.2009 – 27 W (pat) 72/09Casting Partner
Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG: Kuschelengel nicht als Marke für Schlüsselanhänger, Lederwaren und Spielzeug schutzfähig

Die Bezeichnung „Kuschelengel“ kann nicht als Marke für Schlüsselanhänger, Lederwaren und Spielzeug eingetragen werden. Bei der angemeldeten Marke „Kuschelengel“ handelt es sich im Hinblick auf die genannten Waren um einen ohne weiteres verständlichen Sachhinweis handelt, mit dem auf deren Art bzw. Bestimmungszweck hingewiesen werden kann.

Die Bezeichnung „Kuschelengel“ hebt für einen relevanten Verbraucherkreis eine wichtige Eigenschaft der mit der Anmeldung erfassten Produkte hervor. Aus diesem Grund steht der angemeldeten Marke ein schutzwürdiges Allgemeininteresse an ihrer freien Verwendbarkeit für alle Mitbewerber und damit der Ausschlusstatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen.

BPatG, Beschluss vom 22.04.2009 – 28 W (pat) 129/08Kuschelengel
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

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