Schlagwort-Archive: 2007

EuG: 3D-Marke Windenergiekonverter in Form eines „American Football“

EuG, Urteil vom 15.11.2007 – T?71/06 –
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke in Form der Gondelverkleidung eines Windenergiekonverters – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Weiterlesen

BPatG: Bernstein

BPatG, Beschluss vom 13.11.2007 – 27 W (pat) 111/06Bernstein
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

Der Schutzgegenstand der Marke wird damit durch die von der Anmelderin vorgenommenen Einschränkungen nicht verändert. Sie enthalten nämlich keine gegenständliche Beschränkung. Sich allein auf Inhalt und/oder Zweckstimmung der beanspruchten Waren beziehende Einschränkungen erschließen sich den Verbrauchern bei Verbindung von Marke und Waren nicht, wenn diese kein tatsächlich vorhandenes, entsprechendes Merkmal aufweisen. (Rn. 6)

Weiterlesen

BPatG: My World

BPatG, Beschluss vom 12.12.2007 – 29 W (pat) 134/05My World
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Zu offenen Fragen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft von Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Spannungsfeld der Anforderungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu BerlinCard, Cityservice und LOKMAUS einerseits und FUSSBALL WM 2006, WM 2006 andererseits.

Weiterlesen

EuGH: LIMONCHELO

EuGH, Urteil vom 12.06.2007 – C-334/05 P – HABM/Shaker LIMONCHELO
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Verwechslungsgefahr – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen ‚Limoncello della Costiera Amalfitana‘ und ‚shaker‘ – Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke LIMONCHELO“

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Juni 2005, Shaker/HABM – Limiñana y Botella (Limoncello della Costiera Amalfitana shaker) (T?7/04) wird aufgehoben.

2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Weiterlesen

EuGH: map & guide

EuGH, Beschluss vom 26.10.2007 – C?512/06 P –
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Wortzeichen map&guide“

Die Marke „map&guide“ ist für Computersoftware und Erstellen von EDV-Programmen nicht unterscheidungskräftig.

Weiterlesen

BGH: ALLTREK

BGH, Beschluss vom 15.02.2007 – I ZB 46/06 – ALLTREK
Art. 103 Abs. 1 GG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG

1. Das Gebot rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG erfordert es grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor dem Erlass seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist.

2. Von einer erhöhten Kennzeichnungskraft kann das Bundespatentgericht nur ausgehen, wenn dafür tatsächliche Umstände vorgetragen oder ausnahmsweise gerichtsbekannt sind (§ 73 Abs. 1 MarkenG; vgl. BPatG GRUR 1997, 840 – Lindora/Linola; BPatGE 44, 1, 4 – Korodin).

3. Sachvortrag, der für die Feststellung erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke fehlt, kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass der Markeninhaber der rechtlichen Wertung, es liege gesteigerte Kennzeichnungskraft vor, nicht oder erst spät entgegentritt.

Weiterlesen

OLG Hamburg: Auf Studie Bezugnehmende Arzneimittelwerbung

OLG Hamburg Urteil vom 29.3.2007 – 3 U 153/06

1. Es handelt sich um Werbung im Sinne des HWG, wenn der Arzneimittelhersteller eine Broschüre verbreitet, in der Studien, die sich mit dem in der Broschüre hervorgehoben dargestellten Arzneimittel befassen, nach deren Studienziel, teilnehmenden Probanden, Studiendesign, Studiendaten, Studienergebnis und Fundstelle aufbereitet sind.

2. Inwieweit sich dabei die Werbung auf ein Anwendungsgebiet außerhalb der Zulassung bezieht (§ 3 a HWG), beurteilt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles.

Ein werblicher Anwendungsbezug ist gegeben, wenn das Ergebnis einer Studie versprachlicht so dargestellt, dass die angesprochenen Durchschnitts-Ärzte darin eine hinreichend deutliche Empfehlung zur Anwendung entnehmen (hier: für die „neu eingestellten Patienten“ bzw. zur Umstellung auf das beworbene Mittel; der Zulassungsstatus des beworbenen Arzneimittels bleibt unerwähnt). Anders ist es, wenn eindeutig nur über das betreffende Studienziel referiert wird.

3. a) Die Werbung ist irreführend (§ 3 HWG), wenn es sich bei dem referierten Studienergebnis (hier prozentuale Mortalitäts- bzw. Morbiditätssenkung bei Einsatz des Arzneimittels) nicht (wie mangels Hinweis angenommen) um den primären Studienendpunkt handelt, sondern um eine nachträglich vorgenommene Subgruppenanalyse.

b) Wird dagegen bei einem „Vergleich zu Placebo“ durch den Hinweis „kalkuliert“ und durch den Hinweis im Studiendesign deutlich, dass die Studie keinen Studienarm „versus Placebo“ hatte, so ist die das Arzneimittel betreffende Werbung mit insoweit nur nachträglich errechneten Daten nicht irreführend.

Weiterlesen

BGH: Kinderzeit

BGH, Urteil vom 20.09.2007 – I ZR 94/04 – Kinderzeit (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

a) Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.

b) Zwischen Schokolade und Schokoladenwaren einerseits und einem Milchdessert andererseits besteht durchschnittliche Warenähnlichkeit.

Weiterlesen

BGH: Kinder II

BGH, Urteil vom 20.09.2007 – I ZR 6/05 – Kinder II (OLG Köln)
MarkenG § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2

Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.

Weiterlesen

OLG Hamburg: Metro / Metro Ethernet

OLG Hamburg Urteil vom 03.05.2007 – 3 U 20/05 – Metro / Metro Ethernet

Der Begriff „Metro Ethernet“ innerhalb der auf der Internetseite noch näher erläuterten Angabe „Global Access Metro Ethernet Lösungen“ wird nicht kennzeichenmäßig, sondern beschreibend benutzt. Insoweit geht es um eine von der Fachwelt so genannte Technologie zur Datenübertragung, die das werbende Unternehmen (hier: GLOBAL ACCESS) als seine Dienstleistung vorstellt. Als angesprochene Verkehrskreise sind die an solchen Dienstleistungen interessierte Unternehmen und deren Computerfachleute maßgeblich, nicht das breite Publikum. Eine zergliedernde Betrachtungsweise (in „Metro“ und „Ethernet“) kommt nicht in Betracht.

Ein Anspruch aus § 14 MarkenG (wegen der Klagemarke und/oder des Firmenschlagworts METRO) ist auch dann nicht gegeben, wenn man den kennzeichenmäßigen Gebrauch bejahte, es fehlt jedenfalls die Verwechslungsgefahr. Entsprechendes gilt für die Bezeichnung „Metro Ethernet Gesellschaft“ für eine Gesellschaft mit dem Ziel, über die in Rede stehende Datentechnologie zu informieren.

Weiterlesen