Archiv der Kategorie: Kunst und Design

Urteilsdatenbank Urheberrecht.

AG Frankfurt a. M.: Abmahnkosten bei gefälschtem Ed Hardy T-Shirt

Bei einer Urheberrechtsverletzung von Werken von Ed Hardy (hier: Verkauf von Plagiaten) ist ein Streitwert in Höhe von 50.000 EUR und daraus entstehenden Anwaltskosten einer Abmahnung von 1.641,96 EUR auch bei einem Verkauf durch eine Privatperson und nur einem T-Shirt angemessen.

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.04.2008 – 31 C 2456/07 – ED HARDY
§§ 677, 683 S. 1, 670, 257 BGB, §§ 97 Abs. 1, 15, 16, 17 UrhG

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LG Mannheim: Spielidee eines Würfelspiel ist nicht urheberrechtsschutzfähig

1. Die Spielidee eines Würfelspiels (Spielmaterial, Zahl der Spieler, Spielziel, Spielablauf und Wertung) ist als solche nicht urheberrechtsschutzfähig.

2. Die schriftlich niedergelegte Spielregel (Spielanleitung) kann im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie sich nicht als bloßer Gebrauchstext auf die konkreten Handlungsanweisungen an die Spieler beschränkt, sondern – etwa durch eine auf schöpferischer Tätigkeit beruhender Fabel – darüber hinausgeht.

3. Zum urheberrechtlichen Schutz für Spielenamen.

4. Die Benutzung von Spielenamen zur Bezeichnung des Spiels in einem auf Würfelspiele spezialisierten Nachschlagewerk (beispielsweise als Artikelüberschrift) erfolgt nicht titelmäßig.

LG Mannheim, Urteil vom 29.02.2008 – 7 O 240/07 – Spielidee eines Würfelspiel
§§ 97 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1, 16 UrhG; 823 BGB

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LG Stuttgart: Hartplatzhelden – Videomitschnitte von Amateurfussballspielen

LG Stuttgart, Urteil vom 08.05.2008 – 41 O 3/08 KfH – Hartplatzhelden.de
§§ 3, 8 UWG

Zwischen einem regionalen Fussballverband und einen Internetportal besteht ein Wettbewerbsverhältnis in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung von Spielszenen.

Die Veröffentlichung von Filmaufzeichnungen von Amateurfussballspielen auf einem Internetportal stellt einen unzulässigen Eingriff in das alleinige Verwertungsrecht des Fussballverbandes als Veranstalter von Fußballspielen im Amateurbereich dar.

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OLG München: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Anwaltsschriftsatzes

OLG München, Beschluss vom 16.10.2007 – 29 W 2325/07
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 1004 Abs. 1 BGB

Anwaltsschriftsätze sind als Schriftwerke grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Ein presserechtliches Warnschreiben, dass eine Herausarbeitung der wesentlichen Elemente des presserechtlich relevanten Sachverhalts, Hinweise auf Verstöße gegen publizistische Grundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften und einen Hinweis auf die Folgen neuer Verstöße enthält, stellt ein einfaches Schreiben dar und genießt keinen urheberrechtlichen Schutz.

Durch die Veröffentlichung des Schreibens wird der Anwalt nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder der Berufsausübungsfreiheit verletzt, wenn für die Veröffentlichung ein sachlicher Grund gegeben ist.

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LG Köln: Kein urheberrechtlichen Schutz für virtuellen Kölner Dom

LG Köln, Urteil vom 21.04.2008 – 28 O 124/08
§§ 97 Abs. 1, 17, 19 a UrhG

Auch im „virtuellen Raum“, hier im Rahmen der Online-Plattform „Second Life“, können urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind.

Es liegt jedoch keine hinreichende eigenpersönliche Schöpfung vor, wenn die Arbeitsschritte sich im Handwerklich-Technischen und im Wesentlichen mechanischen Bearbeiten erschöpfen, so bei dem mechanischen Bearbeiten von Bildern auf Grundlage von Fotos des realen Domes durch perspektivische Korrekturen, Helligkeitsanpassungen und Wahl des entsprechenden Bildausschnitts um eine Anpassung dieser Fotos für die Zwecke des virtuellen Doms zu erzielen.

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OLG Frankfurt a.M.: „hängender Panther“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.2007 – 11 U 45/06 – (rechtskräftig)
UrhG 2; UrhG 23; UrhG 31; UrhG 97

1. Mit der Entscheidung BGHZ 140, 183 – Elektronisches Pressearchiv – ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht verbunden, wonach wettbewerbrechtliche Ansprüche nicht durch das Urheberrecht ausgeschlossen sind.

2. Der „hängende Panther“ von Cartier weist wettbewerbrechtliche Eigenart auf. Die Eignung zur Erzeugung betrieblicher Herkunftsvorstellungen ergibt sich aus der originellen Gestaltung. Die Eigenart ist nicht dadurch verloren gegangen, dass der „hängende Panther“ seit über zehn Jahren nicht mehr vertrieben wird. Die wettbewerbsrechtliche Eigenart besteht solange fort, als die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht.

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OLG Frankfurt a.M.: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts)

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2007 – 11 U 76/06
UrhG 12 II; UrhG 23; UrhG 24; UrhG 97

Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist. Dies hängt vor allem davon ab, wie weit sich das Abstract in Aufbau und Gliederung vom Original unterscheidet und in welchem Umfang Passagen aus dem Originaltext übernommen werden.

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AG Konstanz: Zur GEMA-pflichtigen Radiowiedergabe in einer Zahnarztpraxis

AG Konstanz, Urteil vom 26.4.2007 – 4 C 104/07

Leitsätze

Zur GEMA-pflichtigen Radiowiedergabe in einer Zahnarztpraxis: Sie ist öffentlich i.S.v. § 15 Abs. 3 UrhG, wenn die Übertragung in das Wartezimmer durch eine Lautsprecherbox erfolgt. Sie ist nicht öffentlich, wenn die Wiedergabe im Rezeptionsbereich nur leise aus einem anderen Zimmer zu vernehmen ist

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