1. Die Spielidee eines Würfelspiels (Spielmaterial, Zahl der Spieler, Spielziel, Spielablauf und Wertung) ist als solche nicht urheberrechtsschutzfähig.
2. Die schriftlich niedergelegte Spielregel (Spielanleitung) kann im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie sich nicht als bloßer Gebrauchstext auf die konkreten Handlungsanweisungen an die Spieler beschränkt, sondern – etwa durch eine auf schöpferischer Tätigkeit beruhender Fabel – darüber hinausgeht.
3. Zum urheberrechtlichen Schutz für Spielenamen.
4. Die Benutzung von Spielenamen zur Bezeichnung des Spiels in einem auf Würfelspiele spezialisierten Nachschlagewerk (beispielsweise als Artikelüberschrift) erfolgt nicht titelmäßig.
LG Mannheim, Urteil vom 29.02.2008 – 7 O 240/07 – Spielidee eines Würfelspiel
§§ 97 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1, 16 UrhG; 823 BGB
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