Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

BGH: Jette Joop – Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen Urteil vom 07.12.2010 – KZR 71/08

a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.

BGH, Urteil vom 07.12.2010 – KZR 71/08Jette Joop
GWB § 1; AEUV Art. 101 Abs. 1

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BPatG: Löschung der Marke Querdenker wegen fehlender Unterscheidungskraft Beschluss vom 09.02.2011 – 29 W (pat) 208/10

Zur Löschung der Marke Querdenker wegen fehlender Unterscheidungskraft: Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es dann nicht auf naheliegende mar­kenmäßige Verwendungsmöglichkeiten eines Zeichens an, wenn die­ses sich in einer Sachaussage erschöpft (BGH GRUR 2010, 825 Rdnr. 23 – Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2010, 1100 Rdnr. 30 – TOOOR!). Dieses ist aber hier der Fall. “Querdenker” ist eine glatte Sachaussage für die beanspruchten Dienstleistungen und nichts ande­res als ein Titel für Druckereierzeugnisse, so dass dem Wortzeichen keinerlei Unterscheidungskraft zukommt.

BPatG, Beschluss vom 09.02.2011 – 29 W (pat) 208/10Querdenker
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG”

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Markenlinks: Vaillant, Erfolg made in Germany, FAU mit neuem Logo, DEL, Olympia, Jaguar Logo, Smiley-Erfinder, World Intellectual Property Day, Video: YouTube Copyright School

Passend zu Ostern – Das Hase im Ei Logo von Vaillant

Erfolg made in Germany 33: Internetunternehmen, auf die Deutschland stolz sein kann

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) erhält neues Logo

Deutsche Eishockey Liga DEL erneuert Markenauftritt

Wem gehört das Wort Olympia? Fünf Ringe zum Geldverdienen

Das Jaguar Logo – Wenn aus der Schwalbe ein Jaguar wird

Smiley-Erfinder Millionen für ein Lächeln

World Intellectual Property Day on Facebook

YouTube Copyright School:

BPatG: Xpress – Feststellung der Behinderungsabsicht bei bösgläubiger Markenanmeldung Beschluss vom 23.02.2011 – 26 W (pat) 516/10

Zurückweisung einer Markeneintragung wegen ersichtlicher Bösgläubigkeit im Anmeldezeitpunkt gemäß §§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG. Feststellung der Bösgläubigkeit allein auf Grundlage des eigenen Vortrags des bösgläubigen Anmelders.

BPatG, Beschluss vom 23.02.2011 – 26 W (pat) 516/10Wort-/Bildmarke „Xpress“
§§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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BPatG: POLYMAIL – Markenschutz einer Wortkombination Beschluss vom 23.03.2011 – 29 W (pat) 214/10

Der Markenanmeldung „POLYMAIL“ kommt bezüglich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klasse 16 und Klasse 35 kein beschreibender Charakter zu und sie ist daher geeignet, dieselben ihrer Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen nach zu kennzeichnen.

BPatG, Beschluss vom 23.03.2011 – 29 W (pat) 214/10POLYMAIL
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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OLG Frankfurt: Unterscheidungskraft der Bezeichnung „Flugplatz Speyer“ Urteil vom 03.02.2011 – 6 U 21/10

Die Bezeichnung „Flugplatz Speyer“ verfügt von Haus aus über keine Unterscheidungskraft und ist daher weder als Unternehmenskennzeichen noch als Name schutzfähig.

OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, Urteil vom 03.02.2011 – 6 U 21/10Unterscheidungskraft der Bezeichnung „Flugplatz Speyer“
§ 12 BGB, § 5 MarkenG

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BGH: Mega-Kasten-Gewinnspiel – Anwaltshaftung bei wettbewerbs- und markenrechtlicher Beratung Urteil vom 14.10.2010 – I ZR 212/08

Verlangt ein Mandant, der aufgrund einer Abmahnung Kenntnis von der Unvollständigkeit der Markenrecherche hat, die sein Rechtsanwalt für ihn durchgeführt hat, von diesem Anwalt Schadensersatz, muss er sich unter Umständen ein Verschulden des von ihm zur Abwehr der Abmahnung eingeschalteten Zweitanwalts anrechnen lassen.

BGH, Urteil vom 14.10.2010 – I ZR 212/08Mega-Kasten-Gewinnspiel
BGB § 254 Abs. 1 Ea, § 278

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OLG Frankfurt: Unternehmenskennzeichenschutz für Veranstaltungsnamen („Jim-Clarke-Revival“) Urteil vom 03.02.2011 – 6 U 242/09

Leitsatz
Der Name „Jim-Clarke-Revival“ für eine Motorsportveranstaltung genießt von Haus aus Unternehmenskennzeichenschutz. Zwischen diesem Zeichen und dem für eine gleichartige Veranstaltung verwendeten Wort-/Bildzeichen mit identischem Wortbestandteil besteht Verwechslungsgefahr.

OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, Urteil vom 03.02.2011 – 6 U 242/09 – Jim-Clarke-Revival
§ 15 MarkenG

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Markenlinks: MTV, Capri-Sonne, 15 Jahre Gemeinschaftsmarke, Brand Sense, Shop Usability Award 2011, BILD, Telekom4010, Mark Zuckerberg Mad Magazine

Grey, MTV und die Sexidents: Sex is no Accident

Capri-Sonne aufgefrischt

Die Gemeinschaftsmarke wird 15

Buchbesprechung: Brand Sense – Warum wir starke Marken fühlen, riechen, schmecken, hören und sehen können

Shop Usability Award 2011: Die Nominierungen stehen fest

Studie über „Bild“-Zeitung: Bild dir deine Kohle

Montagspredigt: Telekom4010 und Hippe Coolness

What, Zuck Worry? Mad Magazine “Honors” Mark Zuckerberg With His Own Cover

BPatG: Abbildung einer Säulenhalle (Tempelmotiv) – Verwechslungsgefahr mit einer Bildmarke Beschluss vom 22.02.2011 – 27 W (pat) 254/09

Zwar kann eine Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrteiligen Marke durch einen mit der Gegenmarke übereinstimmenden oder verwechselbaren Bestandteil geprägt wird oder dieser Bestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung einnimmt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Nr. 32 ff.] – Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861 [Nr. 21] – Malteserkreuz).
Auch wenn man hier der Tempeldarstellung eine den Gesamteindruck prägende oder sonst selbständig kennzeichnende und damit kollisionsbegründende Stellung zusprechen wollte, unterscheiden sich die dann maßgeblichen bildlichen Darstellungen ausreichend, so dass sie bei dem von Haus aus nicht besonders originellen Motiv nicht zu einer Verwechslungsgefahr führen können.

BPatG, Beschluss vom 22.02.2011 – 27 W (pat) 254/09Tempelmotiv
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MarkenG

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