Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

BGH: Star Entertainment

BGH, Urteil vom 21.07.2005 – I ZR 318/02Star Entertainment (OLG Karlsruhe)
MarkenG § 5 Abs. 2

Der Firmenbestandteil „Star Entertainment“ ist als Bezeichnung für ein Unternehmen, das als Gegenstand die Produktion, Durchführung, Vermittlung und Vermarktung von Veranstaltungen der Unterhaltungsbranche hat, nicht unterscheidungskräftig.

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BGH: Boss-Club

BGH, Urteil vom 21.07.2005 – I ZR 312/02BOSS-Club (OLG Stuttgart)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 21 Abs. 2 und Abs. 4, § 26 Abs. 3, §§ 152, 153

a) Darauf, ob dem Markeninhaber auch nach den vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes geltenden Bestimmungen Ansprüche wegen Markenverletzung gegen eine vor dem 1. Januar 1995 aufgenommene Zeichennutzung zustanden (§ 153 Abs. 1 MarkenG), kommt es nur an, wenn das angegriffene Zeichen auch vor dem 1. Januar 1995 in identischer Form oder in einer Weise benutzt worden ist, die den kennzeichnenden Charakter des Zeichens nicht verändert hat. Ist die neue Verwendungsform der früheren lediglich ähnlich, kommt es nur auf die Rechtslage nach Inkrafttreten des Markengesetzes an.

b) Der Lizenznehmer kann sich gegenüber dem Lizenzgeber nicht darauf berufen, er hätte ohne Abschluß des Lizenzvertrages ein Recht an einem anderen als dem lizenzierten Zeichen erwerben können.

c) Schließen die Parteien einen Gestattungsvertrag über eine Zeichennutzung, ohne weitergehende wechselseitige Pflichten zu vereinbaren, läßt sich dem regelmäßig nicht entnehmen, der Lizenznehmer habe für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf den Einwand verzichten wollen, die Voraussetzungen einer Schutzrechtsverletzung hätten bei Benutzungsaufnahme nicht vorgelegen.

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BGH: Otto

BGH, Urteil vom 21.07.2005 – I ZR 293/02Otto (OLG Hamburg)
MarkenG § 26 Abs. 1

Ein Versandhändler, der eine Vielzahl unterschiedlicher Waren vertreibt, die zum Teil von bekannten Markenherstellern und zum Teil von unbekannten Herstellern stammen und als Gemeinsamkeit lediglich den Vertriebsweg aufweisen, benutzt seine für entsprechende Waren eingetragenen Marken mit deren Verwendung auf und in seinen Katalogen und auf den Versandtaschen nicht rechtserhaltend.

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BPatG: Verwechslungsgefahr zwischen Marken OKTOBIERFEST und OKTOBERFEST-BIER Beschluss vom 13.07.2005 – 28 W (pat) 165/04

Zwischen den Marken OKTOBIERFEST und OKTOBERFEST-BIER besteht Verwechslungsgefahr. Der bei der angegriffenen Marke OKTOBIERFEST eingeschobene Vokal „i“ – woraus sich das Wortspiel ergebe – fällt erst bei näherer Betrachtung auf, so dass der Verkehr von einer Identität der Zeichenworte Oktoberfest ausgeht. Das Wort Bier wird lediglich als Warenhinweis in der älteren Marke gesehen und ist beim Zeichenvergleich zu vernachlässigen.

BPatG, Beschluss vom 13.07.2005 – 28 W (pat) 165/04OKTOBERFEST-BIER

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BPatG: Hologramm

BPatG, Beschluss vom 08.03.2005 – 24 W (pat) 102/03 – (Markenschutz für ein Hologramm)
§ 8 Abs. 1 MarkenG

Die angemeldete Marke eines Hologramms kann nicht zur Eintragung zugelassen werden, weil sie die Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit nicht erfüllt.

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BGH: Facts II

BGH, Urteil vom 07.07.2005 – I ZR 115/01 – FACTS II (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 5 Abs. 1 und Abs. 3, § 15 Abs. 2 und Abs. 4

Für einen Warenkatalog kann Werktitelschutz i. S. von § 5 Abs. 3 MarkenG begründet sein, weil die Auswahl, Zusammenstellung und Präsentation der in ihm abgebildeten Waren regelmäßig eine eigenständige geistige Leistung darstellt.

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LG Stuttgart: Bildnisveröffentlichung im Rahmen kritischer Zeitungsberichterstattung

LG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2005 – 17 S 3/05
§ 23 KUG

Persönlichkeitsrechtsverletzung im Rahmen kritischer Zeitungsberichterstattung über „Internet-Modelagenturen“: Verneinung eines Geldentschädigungsanspruchs bei Bildnisveröffentlichung einer Betroffenen

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OLG Frankfurt a.M.: Kein Rechtsmissbrauch durch Anmeldung fremder Auslandsmarken im Inland

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.09.2004 – 6 U 130/03
BGB 242; MarkenG 50 I Nr. 4; UWG 3; UWG 4 Nr. 10

Meldet ein Dritter im Inland in großem Umfang Marken an, die den ausländischen Marken von Pharmaunternehmen entsprechen, die diese mit Rücksicht auf eine Zwei-Marken-Strategie gegenüber Parallelimporteuren nicht im Inland angemeldet haben, stellt sich dies nicht bereits deshalb als Rechtsmissbrauch oder unlautere Behinderung dar, weil es den Pharmaunternehmen unmöglich wird, ihre ausländischen Marken im Falle einer Rückkehr zur Ein-Marken-Strategie im Inland anzumelden oder zu benutzen. Daran vermag auch ein im Ausland erworbener Besitzstand der Pharmaunternehmen an den dort geschützten ausländischen Bezeichnungen nichts zu ändern.

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BGH: Segnitz.de

BGH, Urteil vom 09.06.2005 – I ZR 231/01Segnitz.de (OLG Bamberg)
BGB § 12; MarkenG § 5 Abs. 2

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.

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