Schlagwort-Archive: OLG Frankfurt a.M.

OLG Frankfurt a.M.: Kein Rechtsmissbrauch durch Anmeldung fremder Auslandsmarken im Inland

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.09.2004 – 6 U 130/03
BGB 242; MarkenG 50 I Nr. 4; UWG 3; UWG 4 Nr. 10

Meldet ein Dritter im Inland in großem Umfang Marken an, die den ausländischen Marken von Pharmaunternehmen entsprechen, die diese mit Rücksicht auf eine Zwei-Marken-Strategie gegenüber Parallelimporteuren nicht im Inland angemeldet haben, stellt sich dies nicht bereits deshalb als Rechtsmissbrauch oder unlautere Behinderung dar, weil es den Pharmaunternehmen unmöglich wird, ihre ausländischen Marken im Falle einer Rückkehr zur Ein-Marken-Strategie im Inland anzumelden oder zu benutzen. Daran vermag auch ein im Ausland erworbener Besitzstand der Pharmaunternehmen an den dort geschützten ausländischen Bezeichnungen nichts zu ändern.

Weiterlesen