OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – I-20 U 69/07
§ 15 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Gleiche Rechte von Tochtergesellschaften an dem Unternehmenskennzeichen wegen gemeinsamer Konzernzugehörigkeit.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – I-20 U 69/07
§ 15 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Gleiche Rechte von Tochtergesellschaften an dem Unternehmenskennzeichen wegen gemeinsamer Konzernzugehörigkeit.
EuG, Urteil vom 23.01.2008 – T-106/06
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BAU HOW – Ältere Bildmarken BAUHAUS – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94“
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Demp BV trägt die Kosten.
OLG Köln, Urteil vom 15.08.2007 – 6 U 55/07
MarkenG §§ 5, 15; BGB § 12
Eine von Hause aus durchschnittliche Kennzeichnungskraft von „bsw“ ist aber im Hinblick auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im Verbandswesen geschwächt: „bsw“ ist ein Akronym, gebildet aus den rein beschreibenden Bestandteilen des Verbandsnamens „Bundesverband Schwimmbad & Wellness“. Das vorangestellte „b“ deutet hierbei stark auf eine bundesweite Tätigkeit hin. Als schlagwortartige Verkürzung der Geschäftsbezeichnung eines Bundesverbands kommt „bsw“ deshalb nur eine gegenüber sonstigen Buchstabenkombinationen geschwächte Kennzeichnungskraft zu.
Die Ähnlichkeit der Unternehmenskennzeichen „bsw“ einerseits und „BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V.“ andererseits ist in Ansehung der Unterschiede in ihrem jeweiligen Gesamteindruck und unter Berücksichtigung der im Streitfall obwaltenden Besonderheiten nur gering.
OLG Saarbrücken Urteil vom 11.04.2007 – 1 U 416/06 – 130
Markenschutz für die Wortmarke Shisha
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2007 – I-20 U 21/07
Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 874/2004
Die Voraussetzungen des Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004, der das Verfahren bei spekulativer und missbräuchlicher Registrierung normiert, sind nicht erfüllt. Eine Regelung, wonach die Registrierung einer Domain allein zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs per se missbräuchlich wäre, hat der Verordnungsgeber gerade nicht geschaffen.
Der Begriff „Last Minute“ zur Bezeichnung kurzfristig vermarkteter Restkontingente im Touristikbereich ist als solcher rein beschreibend und daher nicht schutzfähig.
OLG Köln, Urteil vom 06.11.2007 – 6 U 114/07
MarkenG §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2
Angesichts der hohen Ähnlichkeit der Titel und der Identität der bezeichneten Veranstaltungen ist auch bei nur geringer Unterscheidungskraft von dem Bestehen einer Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs.2 MarkenG auszugehen.
BPatG, Beschluss vom 31.01.2007 – 32 W (pat) 263/03
Die sich gegenüberstehenden Marken „QUELLGOLD“ und „Goldquell“, sind einander ähnlich, weil die sinntragenden Einzelteile „QUELL“ und „GOLD“ übereinstimmen und nur die Reihenfolge ihrer Zusammensetzung eine unterschiedliche ist.
Zwar muss der Gesichtspunkt der Zeichenverwechslung wegen Silbenrotation zurückhaltend angewendet werden.
Bleibt der Sinngehalt der Einzelteile eines Gesamtbegriffs für sich gesehen letztlich unklar, ist die Gefahr groß, dass sich aus der Erinnerung heraus Irrtümer über die genaue Reihenfolge der Einzelteile ergeben und somit die jeweiligen Marken unmittelbar verwechselt werden.
Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 4. Woche 2008:
BPatG, Beschluss vom 24.10.2007 – 29 W (pat) 54/07 – der markenstromdiscounter Volltext
Für die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen der Klasse 42 (Wissenschaftliche und technologische Dienstleistung im Energiebereich) ist die angemeldete Marke weder als beschreibende Angabe noch auf Grund fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG). Die Bereiche „Wissenschaft/Technologie“ und „Discount“ stehen in keiner Relation zueinander und schließen sich begrifflich gegenseitig aus.
BPatG, Beschluss vom 28.11.2007 – 29 W (pat) 202/04 – track your kid Volltext
BPatG, Beschluss vom 21.11.2007 – 32 W (pat) 35/06 – Schlauer in 60 Sekunden… Volltext
BPatG, Beschluss vom 11.01.2008 – 30 W (pat) 287/04 – Spiru-Spa. / SPA Volltext
Die angegriffene Marke Spiru-Spa ist nicht gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2, § 42 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG zu löschen, weil sie der Widerspruchsmarke nicht so ähnlich ist, dass die Gefahr von Verwechslungen besteht.