Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

BGH: Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts

BGH, Urteil vom 04.03.2008 – VI ZR 176/07 – Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts (LG Hamburg)
BGB § 1004; RVG §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

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BGH: Bayerisches Bier

BGH, Beschluss vom 14.02.2008 – I ZR 69/04 – Bayerisches Bier (OLG München)
EG-VO 510/06 Art. 14 Abs. 1; EWG-VO 2081/92 Art. 17

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 510/06 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EG Nr. L 93 v. 31.3.2006, S. 12) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/06 anwendbar, wenn die geschützte Angabe im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ur-sprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992, S. 1) wirksam eingetragen ist?

2. a) Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Auf welchen Zeitpunkt ist für die Beurteilung des Zeitrangs der geschützten geographischen Angabe i.S. von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/06 abzustellen?

b) Falls die Frage zu 1 verneint wird: Nach welcher Vorschrift richtet sich die Kollision einer im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 wirksam eingetragenen geographischen Angabe mit einer Marke und wonach richtet sich der Zeitrang der geschützten geographischen Angabe?

3. Kann auf die nationalen Vorschriften zum Schutz geographischer Bezeichnungen zurückgegriffen werden, wenn die Angabe „Bayerisches Bier“ die Voraussetzungen zur Eintragung nach der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der Verordnung (EG) Nr. 510/06 erfüllt, die Verordnung (EG) Nr. 1347/01 jedoch unwirksam ist?

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BGH: Schuhpark Urteil vom 03.04.2008 – I ZR 49/05

BGH, Urteil vom 03.04.2008 – I ZR 49/05Schuhpark (OLG München)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 und 6

a) Eine aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzte Marke, die Unterscheidungskraft durch die Kombination der Bestandteile erlangt, kann auch dann über nur geringe originäre Unterscheidungskraft verfügen, wenn die Verwendung der Wortzusammenstellung bisher im Verkehr nicht zu beobachten ist.

b) Die nationalen Gerichte sind im Verletzungsverfahren an die Beurteilung des Ausmaßes der originären Unterscheidungskraft der Marke durch die europäischen Gerichte im Widerspruchsverfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung nicht gebunden.

c) Markenverletzungen, die Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger verschmolzenen Gesellschaft begangen haben, begründen regelmäßig keine Wiederholungsgefahr für den Rechtsnachfolger. Aus der Verschmelzung des Unternehmens, in dem die Markenverletzung begangen worden ist, folgt auch keine Erstbegehungsgefahr bei dem übernehmenden Unternehmen.

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BPatG: FlowParty

BPatG, Beschluss vom 14.04.2008 – 32 W (pat) 18/06FlowParty
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz:

Eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen kann dadurch begründet werden, dass eine einem Dritten gehörende ältere Marke als Stammbestandteil einer insgesamt prioritätsjüngeren Markenserie verwendet wird (Abweichung von BPatG, Beschl. v. 20.1.1992, 30 W (pat) 212/91). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die in die jüngere Markenserie übernommene ältere Marke durch Benutzung (auch) als Firmenkennzeichnung Hinweischarakter auf das Unternehmen des Inhabers der älteren Marke erlangt hat.

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LG Stuttgart: Hartplatzhelden – Videomitschnitte von Amateurfussballspielen

LG Stuttgart, Urteil vom 08.05.2008 – 41 O 3/08 KfH – Hartplatzhelden.de
§§ 3, 8 UWG

Zwischen einem regionalen Fussballverband und einen Internetportal besteht ein Wettbewerbsverhältnis in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung von Spielszenen.

Die Veröffentlichung von Filmaufzeichnungen von Amateurfussballspielen auf einem Internetportal stellt einen unzulässigen Eingriff in das alleinige Verwertungsrecht des Fussballverbandes als Veranstalter von Fußballspielen im Amateurbereich dar.

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OLG München: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Anwaltsschriftsatzes

OLG München, Beschluss vom 16.10.2007 – 29 W 2325/07
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 1004 Abs. 1 BGB

Anwaltsschriftsätze sind als Schriftwerke grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Ein presserechtliches Warnschreiben, dass eine Herausarbeitung der wesentlichen Elemente des presserechtlich relevanten Sachverhalts, Hinweise auf Verstöße gegen publizistische Grundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften und einen Hinweis auf die Folgen neuer Verstöße enthält, stellt ein einfaches Schreiben dar und genießt keinen urheberrechtlichen Schutz.

Durch die Veröffentlichung des Schreibens wird der Anwalt nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder der Berufsausübungsfreiheit verletzt, wenn für die Veröffentlichung ein sachlicher Grund gegeben ist.

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LG Köln: Kein urheberrechtlichen Schutz für virtuellen Kölner Dom

LG Köln, Urteil vom 21.04.2008 – 28 O 124/08
§§ 97 Abs. 1, 17, 19 a UrhG

Auch im „virtuellen Raum“, hier im Rahmen der Online-Plattform „Second Life“, können urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind.

Es liegt jedoch keine hinreichende eigenpersönliche Schöpfung vor, wenn die Arbeitsschritte sich im Handwerklich-Technischen und im Wesentlichen mechanischen Bearbeiten erschöpfen, so bei dem mechanischen Bearbeiten von Bildern auf Grundlage von Fotos des realen Domes durch perspektivische Korrekturen, Helligkeitsanpassungen und Wahl des entsprechenden Bildausschnitts um eine Anpassung dieser Fotos für die Zwecke des virtuellen Doms zu erzielen.

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LG Düsseldorf: x Chance

LG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2008 – 2a O 247/06
Art. 93 Abs. 5 GMV

Auch wenn die Frage, ob vorliegend eine Begehungsgefahr vorliegt, sowohl für die Frage der Zuständigkeit als auch für die Begründetheit ausschlaggebend ist, ist die Klage hier als unzulässig abzuweisen, weil es schon an den zuständigkeitsbegründenden Tatsachen fehlt.

Unstreitig hat die Beklagte eine Verletzungshandlung bislang nicht begangen. Aber auch eine Erstbegehungsgefahr ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Vielmehr kann bei der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erst dann von einer künftigen Benutzung im Inland ausgegangen werden, wenn sonstige Umstände hinzutreten, dass die Benutzung gerade in diesem Land der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen werden wird

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BGH: Acerbon

BGH, Urteil vom 18.10.2007 – I ZR 24/05 – ACERBON (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6, § 24; EG Art. 28, 30; BGB § 242

Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 Abs. 6 MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist.

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