BGH, Beschluss vom 11.03.2008 – X ZB 5/07 –
PatG § 17; ZPO § 240
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des als Patentinhaber im Register Eingetragenen wird die danach ablaufende Frist zur Zahlung einer fälligen Jahresgebühr nicht unterbrochen.