Schlagwort-Archive: Verwechslungsgefahr

BGH: Kleiner Feigling

BGH, Urteil vom 25.03.2004 – I ZR 289/01Kleiner Feigling
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3

a) Eine beschreibende Bedeutung des Wortbestandteils „Kleiner“ in der Marke „Kleiner Feigling“ ergibt sich nicht aus dem Umstand, daß mit der Marke gekennzeichnete Spirituosen überwiegend in kleinen Flaschen angeboten werden, weil der Schutz einer Marke von ihrer eingetragenen Gestaltung auszugehen hat.

b) Auch eine hohe Kennzeichnungskraft der Klagemarke, Warenidentität und eine hohe Zeichenähnlichkeit der Kollisionszeichen begründen keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (Annahme wirtschaftlicher oder organisatorischer Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern), wenn die ältere Marke nicht zugleich Unternehmenskennzeichen ist.

Weiterlesen

LG Hamburg: Job-Scout gegen City-Scout – Kein Unterlassungsanspruch aus einer jüngeren Markenserie gegen ältere Marke

Bei unberechtigter markenrechtlicher Abmahnung sind die Rechtsanwaltskosten des Abgemahnten zu ersetzen.

Es besteht kein Unterlassungsanspruch aus §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG, wenn die eingetragene Marke „City Scout“ mit Priorität vom 27. 06. 1997 – mit Ausnahme gegenüber der Marke „JOB SCOUT“ – durchweg die bessere Priorität gegenüber einer später eingetragenen Markenserie hat.

Die Marke „JOB SCOUT“ ist nur schwach kennzeichnend, weil jeder einzelne Wortbestandteil beschreibend ist und Kennzeichnungskraft nur aus beiden Wortbestandteilen (Gesamteindruck) zu erreichen ist.

Die Tatsache, dass die Beklagte den Kläger offenkundig in Unkenntnis der Markenlage, offensichtlich ohne Markenrecherche, angegriffen hat, begründet Fahrlässigkeit.

LG Hamburg, Urteil vom 01.08.2002 – 315 O 621/01City Scout ./. Job-Scout
§§ 4, 14 MarkenG, § 823 Abs. 1 BGB

Weiterlesen

BGH: „1, 2, 3 im Sauseschritt“ Urteil vom 06.06.2002 – I ZR 108/00

Eine gewisse klangliche Ähnlichkeit zwischen zwei Werktiteln kann eine Verwechslungsgefahr dann nicht begründen, wenn der dem Verkehr ohne weiteres erkennbare Sinngehalt eines der Titel als geflügeltes Wort („1, 2, 3 im Sauseschritt“) von dem anderen Titel („Eins, zwei, drei im Bärenschritt“) abweicht.

BGH, Urteil vom 06.06.2002 – I ZR 108/001, 2, 3 im Sauseschritt
MarkenG § 5 Abs. 3, § 15 Abs. 2

Weiterlesen

BGH: vossius.de – Recht der Gleichnamigen bei Domain-Namen Urteil vom 11.04.2002 – I ZR 327/99

BGH, Urteil vom 11.04.2002 – I ZR 327/99 – vossius.de
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2; BRAO § 43a Abs. 2

a) Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, daß es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.

b) Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs – etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche – zu verwenden.

c) Ein Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer zur Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu offenbaren.

Weiterlesen

BGH: defacto – Verwechslungsgefahr bei Unternehmenskennzeichen Urteil vom 21.02.2002 – I ZR 230/99

a) Ist bei der Prüfung der Identität oder Ähnlichkeit von Unternehmenskennzeichen sowohl bei dem geschützten Zeichen als auch dem Kollisionszeichen auf den Teil des gesamten Zeichens abzustellen, der gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz genießt, sind beschreibende Zusätze in den Firmierungen grundsätzlich nicht in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG einzubeziehen.

b) Von einer nur ganz geringfügigen Branchennähe kann nicht ausgegangen werden, wenn die Klägerin im Bereich des Direktmarketings tätig ist und sich zum Zwecke der Absatzförderung für ihre Kunden eines Call-Centers bedient und für die Tätigkeit der Beklagten, eines Inkassounternehmens, der Einsatz eines Call-Centers prägend ist.

BGH, Urteil vom 21.02.2002 – I ZR 230/99defacto
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4

Weiterlesen

BGH: „IMS“ Urteil vom 08.11.2001 – I ZR 139/99

Zur Verwechslungsgefahr der unter anderem für das Verarbeiten und Speichern von Daten und Nachrichten sowie das Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung auf dem Gebiet der Pharmazie, der Medizin und des Gesundheitswesens eingetragenen Marke „IMS GMBH“ mit der Bezeichnung „IMS Image Management Solutions GmbH“ für ein Unternehmen, dessen Gegenstand auf die elektronische Dokumentenverwaltung im Kundenauftrag und die Entwicklung von Programmen gerichtet ist.

BGH, Urteil vom 08.11.2001 – I ZR 139/99IMS
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Weiterlesen

BGH: „Auto Magazin“ Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentiteln Urteil vom 21.6.2001 – I ZR 27/99

Der Zeitschriftentitel „Auto Magazin“ weist von Hause aus nur geringe Unterscheidungskraft auf. Bei nur schwacher Kennzeichnungskraft dieses Titels besteht trotz vorhandener Ähnlichkeit der optischen Gestaltung keine Verwechslungsgefahr mit dem Zeitschriftentitel „das neue automobil magazin“.

BGH, Urteil vom 21.06.2001 – I ZR 27/99Auto Magazin
MarkenG § 5 Abs. 3, § 15 Abs. 1 und Abs. 2

Weiterlesen

OLG Koblenz: Verwechslungsgefahr und Branchennähe bei ähnlichen Unternehmenskennzeichen

OLG Koblenz, Urteil vom 31.08.2006 – 6 U 373/06 – PRO
MarkenG §§ 15, 5

Die für eine Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 Abs. 2 MarkenG erforderliche Branchennähe zwischen ähnliche Unternehmenskennzeichen benutzenden Unternehmen kann bereits dann bestehen, wenn zwischen ihren Tätigkeitsbereichen nur Berührungspunkte bestehen.

Eine solche Branchennähe ist zu bejahen zwischen einem mit dem Tuning von OKW befassten Unternehmen und einem Unternehmen, das Motorrennsport betreibt.

Weiterlesen