Schlagwort-Archive: räumlicher Schutzbereich

OLG Koblenz: Club Pearls

Die Verwendung des identischen oder im Wesentlichen identischen Unternehmenskennzeichens stellt eine Verletzung der §§ 5, 15 MarkenG dar.

Auch ein Bordellbetrieb genießt regelmäßig nur einen räumlich begrenzten Schutz.

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2008 – 6 W 885/07
§§ 5, 15 Abs. 2 MarkenG

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BGH: Cambridge Institute

BGH, Urteil vom 28.06.2007 – I ZR 49/04Cambridge Institute (OLG München)
Brüssel-I-VO Art. 22 Nr. 4; Lugano-Übk Art. 5 Nr. 3; MarkenG §§ 5, 15 Abs. 2 und 4, § 126 Abs. 1, § 127 Abs. 1, § 128 Abs. 1 und 2

a) Der Schutz des Unternehmenskennzeichens einer Sprachschule, die nur regional und nicht bundesweit tätig ist, ist auf deren räumliches Tätigkeitsfeld beschränkt.

b) Die Aktivlegitimation für den Unterlassungsanspruch nach § 128 Abs. 1 MarkenG steht neben den in § 8 Abs. 3 UWG Genannten auch den berechtigten Benutzern einer geographischen Herkunftsangabe zu.

c) Berechtigte Benutzer einer geographischen Herkunftsangabe, die für Dienstleistungen verwendet wird, sind nur diejenigen Personen und Unternehmen, die in dem durch die geographische Herkunftsangabe bezeichneten Gebiet geschäftsansässig sind und von dort ihre Dienstleistungen erbringen.

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