Die fehlenden Angaben des Handelsregisters nebst zugehöriger Nummer und einer Umsatzsteueridentitätsnummer (Umsatzsteuer-ID) nach dem UStG oder einer Wirtschaftsidentitätsnummer nach der AO im Impressum eines Online-Shops sind als Wettbewerbsverstoss abmahnfähig.
Es handelt sich nicht lediglich um Bagatellverstöße im Sinne von § 3 I UWG, zumal hierbei bereits seit dem 12.12.2007 die Vorschriften der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zu berücksichtigen sind, die in das neue, am 30.12.2008 in Kraft getretene UWG eingeflossen sind.
Gegenstandswert von 15.000,- €
OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 – 4 U 213/08 – Umsatzsteuer-ID im Impressum
§§ 8 I, 4 Nr. 11 UWG; 312 c BGB i.V.m. §§ 5 I Nr. 4, Nr. 6 TMG