Schlagwort-Archive: Anbieterkennzeichnung

OLG Hamm: Fehlende Angabe der Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-ID im Impressum kein Bagatellverstoss

Die fehlenden Angaben des Handelsregisters nebst zugehöriger Nummer und einer Umsatzsteueridentitätsnummer (Umsatzsteuer-ID) nach dem UStG oder einer Wirtschaftsidentitätsnummer nach der AO im Impressum eines Online-Shops sind als Wettbewerbsverstoss abmahnfähig.

Es handelt sich nicht lediglich um Bagatellverstöße im Sinne von § 3 I UWG, zumal hierbei bereits seit dem 12.12.2007 die Vorschriften der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zu berücksichtigen sind, die in das neue, am 30.12.2008 in Kraft getretene UWG eingeflossen sind.

Gegenstandswert von 15.000,- €

OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 – 4 U 213/08Umsatzsteuer-ID im Impressum
§§ 8 I, 4 Nr. 11 UWG; 312 c BGB i.V.m. §§ 5 I Nr. 4, Nr. 6 TMG

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OLG Düsseldorf: Impressumspflicht eines Diensteanbieters innerhalb eines Internetportals

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – I-20 U 17/07 – Impressum
GG Art. 3 Abs. 1; TMG §§ 2 Nr. 1, 5 Abs. 1; TDG §§ 2 Abs. 2, 6; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; UStG § 27a

Regelmäßig ist nur der Homepage-Inhaber Diensteanbieter, so dass zunächst das für die Website insgesamt verantwortliche Unternehmen Diensteanbieter ist.

Auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten ist als Telemediendienst anzusehen.

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OLG Düsseldorf: Bagatellverstoß gegen Anbieterkennzeichnung bei abgeschalteter Internetseite

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007 – I-20 U 10/07
§ 6 TDG ; § 4 Nr. 11 UWG

Ist der Zugang zu einer fehlerhaften Anbieterkennzeichnung nach Abschaltung der Eingangsseite mehr oder weniger zufällig oder nur auf komplizierten Weg möglich, wirkt sich der Verstoß nur in geringem Umfang aus, so dass die wettbewerbliche Relevanz nicht festgestellt werden kann.

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KG Berlin: Kein Verstoss gegen Impressumpflicht bei Anbieterkennzeichnung über Link „mich“

KG Berlin, Beschluss vom 11.05.2007 – 5 W 116/07
§ 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 312c Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 PAngV, § 1 Abs 6 S 2 PAngV

Leitsatz

1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die von der Angebotsseite aus über einen Link „mich“ erreichbar ist, genügt den Anforderungen der §§ 5 TMG, § 55 RStV, 312c Abs. 1 Satz 1 BGB.(Rn.6)

2. Stellt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV den dort enthaltenen Preisangaben nicht den jeweils eindeutig zugeordneten Hinweis zur Seite, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, so ist dieser Verstoß in der Regel nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher mehr als nur unerheblich i.S. von § 3 UWG zu beeinträchtigen.(Rn.11)

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BGH: Anbieterkennzeichnung im Internet

BGH, Urteil vom 20.07.2006 – I ZR 228/03 – Anbieterkennzeichnung im Internet (OLG München)
BGB § 312c Abs. 1 Satz 1; BGB-InfoV § 1 Abs. 1; MDStV § 10 Abs. 2; TDG § 6; UKlaG § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 11

a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links „Kontakt“ und „Impressum“), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i. S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

b) Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i. S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.

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