Schlagwort-Archive: TMG

OLG Düsseldorf: Unvollständige Namensangabe im Impressum

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2008 – I-20 U 125/08
§ 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

Ein nur während der Dauer der Bearbeitung der Impressumseite technisch bedingte Unerreichbarkeit stellt keinen Verstoß gegen die von § 5 TMG geforderte ständige Verfügbarkeit dar.

Das Fehlen der vollständigen Namensangabe – hier der ausgeschriebene Vorname des Geschäftsführers – stellt einen Verstoß gegen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG erforderlichen Angaben dar.

Ein Verstoß gegen eine gesetzlich ausdrücklich zum Zwecke des Verbraucherschutzes bestehende Informationspflicht ist stets erheblich.

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OLG Hamm: Impressumsverstoß keine wettbewerbsrechtliche Bagatelle

OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 13.3.2008 – I-4 U 192/07
UWG § 3; UGP-RL 2005/29/EG Art. 7 Abs. 5; RL 2000/31/EG Art. 5; TMG § 5

Nach Art. 7 Abs. 5 der UGP-RL werden als wesentlich nämlich alle Informationen eingestuft, die das Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die kommerzielle Kommunikation vorsieht. Zu solchen Informationen gehören nach Anhang II zu dieser Vorschrift gerade auch die Pflichtangaben des Art. 5 der RL 2000/31/EG über bestimmte Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insb. des elektronischen Verkehrs im Binnenmarkt. Diese ist damals in § 6 TDG umgesetzt worden, der Vorschrift, die dem § 5 TMG entspricht. Sie verlangt die Angabe des Handelsregisters und der entsprechenden Registernummer.

Gerade bei registrierten Gesellschaften, zu denen auch ein Limited gehört, besteht aber ein Interesse der Verbraucher, Informationen darüber zu erlangen, wo diese registerrechtlich beheimatet ist, ob sie in einem deutschen Register eingetragen sind, wer die Gesellschafter sind und wie ihre Vertragsverhältnisse geregelt sind.

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OLG Düsseldorf: Impressumspflicht eines Diensteanbieters innerhalb eines Internetportals

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – I-20 U 17/07 – Impressum
GG Art. 3 Abs. 1; TMG §§ 2 Nr. 1, 5 Abs. 1; TDG §§ 2 Abs. 2, 6; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; UStG § 27a

Regelmäßig ist nur der Homepage-Inhaber Diensteanbieter, so dass zunächst das für die Website insgesamt verantwortliche Unternehmen Diensteanbieter ist.

Auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten ist als Telemediendienst anzusehen.

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KG Berlin: Kein Verstoss gegen Impressumpflicht bei Anbieterkennzeichnung über Link „mich“

KG Berlin, Beschluss vom 11.05.2007 – 5 W 116/07
§ 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 312c Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 PAngV, § 1 Abs 6 S 2 PAngV

Leitsatz

1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die von der Angebotsseite aus über einen Link „mich“ erreichbar ist, genügt den Anforderungen der §§ 5 TMG, § 55 RStV, 312c Abs. 1 Satz 1 BGB.(Rn.6)

2. Stellt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV den dort enthaltenen Preisangaben nicht den jeweils eindeutig zugeordneten Hinweis zur Seite, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, so ist dieser Verstoß in der Regel nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher mehr als nur unerheblich i.S. von § 3 UWG zu beeinträchtigen.(Rn.11)

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