Schlagwort-Archive: 2007

OLG Hamburg: „War das Ernst? Oder August?“

OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2007 – 7 U 23/05 – „War das Ernst? Oder August?“
§§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, Art. 5 GG

Die Nutzung eines prominenten Namens im Rahmen einer Produktwerbung kann auch dann das Persönlichkeitsrecht des Namenträgers verletzen und einen fiktiven Lizenzanspruch auslösen, wenn die Werbeanzeige ein satirisches Wortspiel enthält.

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OLG Karlsruhe: Fachexperte für Psychologie

OLG Karlsruhe Urteil vom 07.09.2007 – 4 U 24/07Irreführung Fachexperte für Psychologie
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Ziff. 1 UWG i.V.m. §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 UWG

Die Berufsbezeichnung „Fachexperte für Psychologie“ ist irreführend, wenn der Erlangung dieser Bezeichnung keine qualifizierten theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie zugrunde liegen, die einer akademischen Ausbildung, insbesondere der Ausbildung eines Diplom-Psychologen entsprechen. Eine Ausbildung, die fast ausschließlich im Selbststudium durchgeführt wird, genügt diesen Anforderungen in der Regel nicht.

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EuGH: Benetton/G-Star

EuGH, Urteil vom 20.09.2007 – C-371/06 – Benetton/G-Star
„Marken – Richtlinie 89/ 104/ EWG – Art. 3 Abs. 1 Buchst. e dritter Gedankenstrich und Abs. 3 – Zeichen – Form, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht – Benutzung – Werbekampagnen -Anziehungskraft der Form, die durch deren Bekanntheit als Unterscheidungsmerkmal vor der Anmeldung erworben wurde“

Art. 3 Abs. 1 Buchst. e dritter Gedankenstrich der Ersten Richtlinie 89/ 104/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass die Form einer Ware, die dieser einen wesentlichen Wert verleiht, nicht gemäß Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie als Marke eintragungsfähig ist, wenn sie vor der Anmeldung aufgrund von Werbekampagnen, bei denen die spezifischen Merkmale der betreffenden Ware herausgestellt wurden, durch ihre Bekanntheit als Unterscheidungsmerkmal Anziehungskraft erworben hat.

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BGH: Direktansprache am Arbeitsplatz III

BGH, Urt. v. 22.11.2007 – I ZR 183/04 – Direktansprache am Arbeitsplatz III (OLG Karlsruhe)
UWG § 3

Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeitnehmer Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig (Fortführung von BGHZ 158, 174 – Direktansprache am Arbeitsplatz I).

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OLG Hamm: Diplom-Tierpsychologe

OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2007 – 4 U 196/06 – Diplom-Tierpsychologe
UWG § 5

Die Berufsbezeichnung „Diplom-Tierpsychologe“ ist irreführende Werbung. Wird in der Werbung auf ein „Diplom“ hingewiesen, obwohl ein entsprechender Diplom-Studiengang gar nicht existiert oder der Werbende eine entsprechend anerkannte Prüfung nicht abgelegt hat, ist das irreführend und damit wettbewerbswidrig.

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BPatG 51/2007

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 51. Woche 2007:

BPatG, Beschluss vom 21.11.2007 – 32 W (pat) 28/06 – peptraining Volltext

BPatG, Beschluss vom 05.09.2007 – 26 W (pat) 235/04 – Conte de Rioja / Rioja Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.11.2007 – 25 W (pat) 143/05 – tetesept Gripposan / Grippostad Volltext

BPatG, Beschluss vom 08.11.2007 – 25 W (pat) 113/05 – Wort-/Bildmarke Media Hotel / Melia Hoteles Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.12.2007 – 28 W (pat) 50/06 – Wort-/Bildmarke Teka / Teka Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.12.2007 – 28 W (pat) 49/06 – Wortmarke Teka / Teka Volltext

BPatG, Beschluss vom 18.09.2007 – 27 W (pat) 71/07 – infoServe Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.10.2007 – 27 W (pat) 43/07 – Allgäu Outlet Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.07.2007 – 27 W (pat) 243/04 – Sixty men / MISS SIXTY Volltext

BPatG, Beschluss vom 16.10.2007 – 27 W (pat) 16/07 – Wort-/Bildmarke M / Wort-/Bildmarke M Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.09.2007 – 26 W (pat) 165/05 – Reise zum Lebensziel Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.12.2007 – 25 W (pat) 76/05 – Flixotide Volltext (Zur Anmeldung einer „Hinterhaltsmarke“)

BPatG, Beschluss vom 09.11.2007 – 25 W (pat) 35/07 – (Wirkungslosigkeit einer angefochtenen Entscheidung von Amts wegen) Volltext

OLG Braunschweig: Google Adwords – bananabay

OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007 – 2 U 24/07 – bananabay
MarkenG §§ 14 Abs 1, Abs 2 Nr 1, Abs 5 Nr 23

1. Einer grundsätzlich vorrangigen markenrechtlichen Unterlassungsklage fehlt nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn zum Zeitpunkt ihrer Erhebung wegen derselben Sachverhaltsgestaltung bereits negative Feststellungsklage erhoben worden ist, weil zum Einen ein klagabweisender Titel im negativen Feststellungsverfahren den Unterlassungskläger nicht zur Vollstreckung berechtigt und zum Anderen dessen Verteidigung im negativen Feststellungsverfahren nicht die Verjährung eines etwaigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs hemmt. (vgl. BGB, Urteil vom 07.07.1994 – I ZR 30/92GRUR 1994, 846, 848 – „Parallelverfahren II“)

2. Wird in einem solchen Fall die markenrechtliche Unterlassungsklage nicht als Widerklage zur bereits anhängig gemachten negativen Feststellungsklage bei dem vom Beklagten angerufenen Gericht geltend gemacht, sondern bei einem anderen, örtlich ebenfalls zuständigen Gericht erhoben, begründet dieses nicht den Vorwurf rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, weil das Gesetz dem Geschädigten die Möglichkeit eröffnet, zwischen mehreren zuständigen Gerichten frei zu wählen (vgl. BGH. Urteil vom 07.07.1994 – I ZR 30/92GRUR 1994, 846, 848 – „Parallelverfahren II“).

3. Die Verwendung einer Marke als Schüsselwort/Keyword im Zusammenhang mit der sog „Adword-Werbung“ stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar, weil damit die Funktion der Suchmaschine zunutze gemacht wird, über die Eingabe einer bestimmten Bezeichnung Produkte aufzufinden und damit gerade die spezifische Lotsenfunktion der Marke ausgenutzt wird, in einem großen Angebot gezielt auf eigene Waren/Produkte hinzulenken.

4. Für eine kennzeichenmäßigen Benutzung ist es unerheblich, ob das von der Suchmaschine gefundene Ergebnis sodann in der Trefferliste aufgeführt wird (so bei der Verwendung des Suchwortes als Metatag) oder im Anzeigenteil erscheint (so bei Benutzung des Suchworts als Schlüsselwort im Rahmen einer Adword-Werbung). In beiden Fällen wird die eigentliche Funktion der Marke genutzt, über ihre kennzeichenspezifische Aussagekraft auf bestimmte Produkte aufmerksam zu machen bzw. zu diesen hinzuführen und das Auswahlverfahren beeinflusst. Lediglich die Ergebnispräsentation erfolgt abweichend.

5. Dass die Ergebnispräsentation bei der Adword-Werbung außerhalb der eigentlichen Trefferliste in einem als Anzeige überschriebenen gesonderten Bereich erfolgt, schließt die Verwechslungsgefahr nicht aus. Den Nutzer veranlasst dieses nicht zu einer differenzierten, die Verwechslungsgefahr ausschließende Betrachtung, weil bei Google in diesem Anzeigenbereich auch Anzeigen von Inserenten erscheinen, die aufgrund ihres Inhalts ihrer Homepages ebenfalls auf der Trefferliste erscheinen, wenn auch auf einen ungünstigeren Platz.

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OLG Düsseldorf: Google Adwords – Beta-Layout

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2007 – I-20 U 79/06 – Beta-Layout
§ 5 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenG

1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.

2. Es liegt auch kein sittenwidriges, gezieltes Abfangen von Kunden vor, das einen Wettbewerbsverstoß begründen würde.

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OLG Köln: Haftung für Google AdWords

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 31.08.2007 – 6 U 48/07 – Haftung für Google AdWords

1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.

2. Es liegt auch kein sittenwidriges, gezieltes Abfangen von Kunden vor, das einen Wettbewerbsverstoß begründen würde.

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