Archiv der Kategorie: Urteile

In der Urteilssammlung finden Sie aktuelle Urteile rund um Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht im Volltext.

BGH: AKADEMIKS

BGH, Urteil vom 10.01.2008 – I ZR 38/05 – AKADEMIKS (OLG München)
UWG §§ 3, 4 Nr. 10

In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte. Dies ist der Fall, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechselbares Zeichen im Ausland bereits für identische oder gleichartige Waren benutzt wird, und wenn sich ihm nach den Umständen zumindest die Kenntnis aufdrängen muss, dass der Inhaber der ausländischen Marke die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen. Der Umstand, dass der Anmelder die inländische Marke für eigene Waren benutzen will, schließt dabei die Unlauterkeit nicht aus, wenn die unter der Marke zu vertreibenden Waren Nachahmung der Waren darstellen, die der Inhaber der ausländischen Marke unter dieser Marke vertreibt.

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BGH: Haus und Grund I

BGH, Urteil vom 31.07.2008 – I ZR 158/05 – Haus & Grund I (OLG München)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2, 4

1. Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete – für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende – Kurzbezeichnung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen.

2. Zwischen dem Namensschlagwort „Haus und Grund“ und der Firmenbezeichnung „H. Haus + Grund e.K.“ besteht keine Verwechslungsgefahr.

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LG München I: Verletzung der Wortmarke „Oktoberfest-Bier“ durch Werbung

LG München I, Urteil vom 19.02.2008 – 9 HK O 20939/07Oktoberfest
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG

Der Begriff „Oktoberfest-Bier“ ist eine bekannte Marke. Eine Verwendung der Marke im Rahmen der Berichterstattung ist eine unzulässige Irreführung, wenn der Presseartikel den Hinweis enthält: „Auch in diesem Jahr wird es wieder ein eigens für das Volksfest gebrautes Oktoberfestbier geben, hergestellt von der Mainzer Aktien Brauerei.“, ohne dass die Lieferantin berechtigt ist, als Lizenznehmerin zur Kennzeichnung von Bier die Marke des Klägers zu benutzen.

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BGH: SPA II

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 – I ZB 53/05 – SPA II (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2, § 50 Abs. 1 und 2

a) Das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kann bei einem Markenwort, das eine beschreibende Sachangabe darstellt, auch vorliegen, wenn die Bezeichnung feste begriffliche Konturen bisher nicht erlangt und eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt sich (noch) nicht herausgebildet hat.

b) Das Wort „SPA“ ist unter anderem für Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege sowie für den Betrieb von Bädern eine beschreibende Sachangabe und deshalb freihaltebedürftig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

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OLG Frankfurt: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei Geschmacksmuster

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2008 – 6 U 182/07
GGV 10 I

Leitsatz:

1. Ist ein Geschmacksmuster in verschiedenen Ansichten eingetragen, die sämtlich ein Erzeugnis zeigen (hier: Weinkaraffe) und nur zum Teil ein weiteres hiermit kombiniertes Erzeugnis (hier: Sockel für die Weinkaraffe), ist für die Bestimmung des Schutzgegenstandes grundsätzlich von dem Gesamteindruck auszugehen, den die beiden dargestellten Erzeugnisse erwecken.

2. Die zum früheren deutschen Geschmacksmusterrecht entwickelten Grundsätze über den Teil- oder Elementenschutz eines eingetragenen Musters sind auf das Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht (ebenso wie auf das neue deutsche Geschmacksmusterrecht) nicht anwendbar.

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BPatG: Orange/Schwarz

BPatG, Urteil vom 07.07.2008 – 28 W (pat) 21/08 – Orange/Schwarz
Artikel 2 Markenrichtlinie, § 8 Abs. 1 MarkenG

Leitsatz:

1. Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit konturloser Farbzusammenstellungen.

2. Eine konturlose Farbkombination genügt auch bei eindeutiger und dauerhafter Beschreibung der beanspruchten Farben sowie bei festen Angaben zu den Mengenanteilen der beanspruchten Farben (z. B. 2/3 Orange, 1/3 Schwarz) weder den Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit noch dem markenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn die Markenbeschreibung weder die konkrete Aufteilung der Farbanteile noch deren räumliche Anordnung zu einander festlegt. Denn eine solche Markenbeschreibung führt zu einer unbestimmten Zahl von konkreten Farbzusammenstellungen, die dem Markenschutz nicht zugänglich ist.

BPatG Volltext

BPatG: Orange/Schwarz III

BPatG, Urteil vom 25.07.2008 – 28 W (pat) 16/08 – Orange/Schwarz III
Az. der Parallelentscheidungen: 28 W (pat) 15/08 28 W (pat) 17/08 28 W (pat) 18/08 28 W (pat) 19/08 28 W (pat) 20/08 28 W (pat) 21/08 28 W (pat) 22/08 28 W (pat) 23/08 28 W (pat) 24/08 28 W (pat) 25/08 28 W (pat) 57/08
Artikel 2 Markenrichtlinie; § 8 Abs. 1 MarkenG

Leitsatz:

1. Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit konturloser Farbzusammenstellungen.

2. Eine konturlose Farbkombination, genügt auch bei eindeutiger und dauerhafter Beschreibung der beanspruchten Farben weder den Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit noch dem markenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn sie in der Markenbeschreibung lediglich Bandbreiten für die Mengenanteile der Farben vorsieht (z. B. 55 % bis 95 % Orange, 5 % bis 45 % Schwarz). Denn eine solche Markenbeschreibung führt zu einer unbestimmten Zahl von konkreten Farbzusammenstellungen, die dem Markenschutz nicht zugänglich ist.

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