BPatG, Beschluss vom 14.12.2005 – 32 W (pat) 320/03 –
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Die Bezeichnung „YOGHURTGUMS“ ist im Hinblick auf die von der Marke erfassten Waren eine freihaltsbedürftige beschreibende Angabe
BPatG, Beschluss vom 14.12.2005 – 32 W (pat) 320/03 –
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Die Bezeichnung „YOGHURTGUMS“ ist im Hinblick auf die von der Marke erfassten Waren eine freihaltsbedürftige beschreibende Angabe
BGH, Urteil vom 23.02.2006 – I ZR 272/02 – Markenparfümverkäufe (OLG Bremen)
ZPO § 322 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 5, Abs. 6
1. Der Umfang der materiellen Rechtskraft einer Unterlassungsverurteilung ist beschränkt auf den Streitgegenstand, über den entschieden worden ist. Dieser wird durch die konkrete(n) Verletzungshandlung(en) begrenzt, aus der das Klagebegehren hergeleitet worden ist. In Rechtskraft erwächst der in die Zukunft gerichtete Verbotsausspruch nicht als solcher, sondern nur in seinem Bezug auf die festgestellte(n) Verletzungshandlung(en).
2. Der markenrechtliche Unterlassungsanspruch kann, wenn Wiederholungsgefahr gegeben ist, auf Handlungen verallgemeinert werden, die der Verletzungshandlung im Kern gleichartig sind.
3. Die Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung eines Markenrechts durch gleichliegende Handlungen kann in der Regel bereits dann festgestellt werden, wenn mindestens ein Verletzungsfall nachgewiesen wird. Erforderlich ist allerdings, dass die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung durch weitere rechtlich gleich zu beurteilende Handlungen gegeben ist.
BGH, Urteil vom 23.02.2006 – I ZR 27/03 – Parfümtestkäufe (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 18 Abs. 1, § 19
1. Der Markeninhaber kann den Verletzer auch dann nach § 19 MarkenG auf Auskunft in Anspruch nehmen, wenn die Markenverletzung (allein) darin besteht, dass außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebrachte Originalware in diesen verbracht und hier vertrieben wird. Auch in diesem Fall kann der Auskunftsanspruch auf Handlungen, die der Verletzungshandlung im Kern gleichartig sind, gerichtet sein.
2. Dem Antrag auf Vernichtung kann nur hinsichtlich solcher Gegenstände entsprochen werden, zu denen hinreichende Feststellungen dahingehend getroffen worden sind, ob der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand der Gegenstände nicht auf andere Weise beseitigt werden kann und die Vernichtung für den Verletzer oder den Eigentümer nicht unverhältnismäßig ist. Dies setzt in der Regel Feststellungen zum Grad des Verschuldens voraus.
Der Eintragung der Marke Pussy Deluxe steht nicht das Schutzhindernis eines Verstosses gegen die guten Sitten im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG entgegen. Die angemeldete Marke entfernt sich schon durch die Kombination mit dem Markenbestandteil „Deluxe“ hinreichend deutlich von einem abwertenden, diskriminierenden Inhalt, so dass hierin noch kein Grund gesehen werden kann, schwerwiegend Anstoß zu nehmen.
BPatG, Beschluss vom 07.02.2006 – 27 W (pat) 96/05 – Pussy Deluxe
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG
OLG Köln, Urteil vom 20.01.2006 – 6 U 146/05
BGB § 12, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Markenverletzung auch bei einer Weiterleitung (Redirect) einer Domain.
BGH, Beschluss vom 19.01.2006 – I ZB 11/04 – LOTTO (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3
a) Der Begriff „Lotto“ stellt eine beschreibende Angabe eines Glücksspiels dar, auch wenn sich die Bedeutung des Begriffs für Teile des Verkehrs inzwischen auf eine bestimmte Art eines Glücksspiels (z. B. „6 aus 49“) eingeengt hat.
b) Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt i. S. von § 8 Abs. 3 MarkenG, wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts erblickt.
BGH, Urteil vom 19.01.2006 – I ZR 217/03 – Unbegründete Abnehmerverwarnung (OLG Hamburg)
UWG § 4 Nr. 8; BGB §§ 823, 1004
Einem gegen den Verwarner gerichteten Unterlassungsanspruch, mit dem der Hersteller oder Lieferant die unberechtigte außer- oder vorgerichtliche Verwarnung seiner Abnehmer verhindern will, steht das prozessuale Privileg, das Bestehen eines behaupteten Anspruchs aus einem Schutzrecht gerichtlich klären zu lassen, nicht entgegen (Fortführung des Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.7.2005 – GSZ 1/04, GRUR 2005, 882 – Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
BGH, Urteil vom 19.01.2006 – I ZR 98/02 – Verschulden bei unbegründeter Schutzrechtsverwarnung (OLG Düsseldorf)
BGB § 823 Abs. 1
Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann bei einer Verwarnung aus diesem Schutzrecht grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Bestand des Rechts keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen, wie sie das Deutsche Patent- und Markenamt vor der Eintragung zu prüfen hatte.
BPatG, Beschluss vom 14.10.2005 – 29 W (pat) 68/03 – zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau
§ 8 Abs 1 MarkenG
Die abstrakte und konturunbestimmte Kombination der Farben Dunkelblau und Hellblau erfüllt die Anforderungen an die grafische Darstellbarkeit und ist damit abstrakt unterscheidungskräftig iS des § 8 Abs 1 MarkenG.
BPatG, Beschluss vom 30.08.2005 – 27 W (pat) 95/05 –
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Schutzfähigkeit der Marke „Dschungelduell“.