Archiv der Kategorie: Marken und Kennzeichen

Urteilsdatenbank Markenrecht: Ausgewählte Urteile informieren über die aktuelle Entscheidungspraxis der Gerichte.

BGH: Tastmarke

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 – I ZB 73/05Tastmarke (Bundespatentgericht)
MarkenG § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1

1. Ein über den Tastsinn wahrnehmbares Zeichen kann eine Marke sein.

2. a) Den Anforderungen der grafischen Darstellbarkeit der Marke kann grundsätzlich dadurch genügt werden, dass der einen bestimmten Wahrnehmungsvorgang auslösende Gegenstand objektiv hinreichend genau und bestimmt bezeichnet wird.

b) Bei einem Zeichen, das über den Tastsinn vermittelt werden soll, bedarf es dazu der hinreichend bestimmten Angabe der maßgeblichen Eigenschaften des Gegenstandes, durch dessen Berühren die Sinneswahrnehmungen ausgelöst werden, die sich als Hinweis auf die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen eignen sollen. Die mit dem Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit verfolgten Zwecke gebieten es dagegen nicht, dass (auch) die Sinnesempfindungen als solche, die über den Tastsinn ausgelöst werden, bezeichnet werden.

Weiterlesen

BGH: solingen.info – Unberechtigte Namensanmaßung an Domain Urteil vom 21.09.2006 – I ZR 201/03

Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain „info“, liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.

BGH, Urteil vom 21.09.2006 – I ZR 201/03solingen.info
§ 12 Satz 1 Alt. 2 BGB

Weiterlesen

BPatG: FC Vorwärts Frankfurt (Oder)

BPatG, Beschluss vom 11.07.2006 – 27 W (pat) 42/06FC Vorwärts Frankfurt (Oder)
§ 8 Abs. 2 MarkenG

Der Name eines Fußballvereins – hier „FC Vorwärts Frankfurt (Oder)“ – ist für Waren der Klassen 24 und 25 sowie Dienstleistungen der Klasse 41 unterscheidungskräftig.

Weiterlesen

OLG Stuttgart: Keine Verwechslungsgefahr bei Domains

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2006 – 2 U 176/05
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Tenor

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11.08.2005

g e ä n d e r t .

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: 77.633,90 EUR

Weiterlesen

OLG München: „Dringlichkeit“ bei Markenverletzungen

1. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG gilt nicht bei Verfügungsanträgen, die auf Markenrecht gestützt sind.

2. Bei Markenverletzungen kann sich aber die Dringlichkeit aus der Lage des Falles ergeben, wenn die behauptete Verletzungshandlung zu einer fortdauernden Schädigung des Markeninhabers führen kann.

OLG München, Urteil vom 24.08.2006 – 6 U 4455/05 – „Dringlichkeit“ bei Markenverletzungen
UWG § 12; ZPO §§ 935, 936

Weiterlesen

OLG Stuttgart: Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2006 – 2 U 108/05CARRERA
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG

Wortgleiche Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern.

Weiterlesen

BPatG: Rätsel total

BPatG, Beschluss vom 05.04.2006 – 29 W (pat) 206/03 – Rätsel total
§ 32 Abs. 3 MarkenG i. V. m. § 20 Abs. 1 MarkenV

1. Der Anmelderin steht für jede angemeldete Ware und Dienstleistung ein subjektives öffentliches Recht auf Eintragung zu. Bei Prüfung dieser durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition hat sich der zu erlassende Verwaltungsakt mit sämtlichen angemeldeten Waren und Dienstleistungen zu beschäftigen.

2. Die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens kann nur auf der Grundlage eines genau festgelegten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses erfolgen. Dieses muss daher klar, eindeutig und unmissverständlich sein.

3. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist daher verpflichtet, unklare Angaben aufzuklären. Die Anmelderin trifft dabei eine Pflicht zur Sachaufklärung beim Erlass des mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakts.

4. Die bloße „summarische“ Überprüfung eines unklaren Verzeichnisses durch das Deutsche Patent- und Markenamt ist ein Begründungsmangel im Sinn von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG. Auch im Interesse der Verfahrensökonomie ist nicht auf eine Behebung von Verfahrensmängeln zu verzichten. Dies gilt auch, wenn das angemeldete Zeichen insgesamt für nicht schutzfähig gehalten wird.

Weiterlesen

OLG Karlsruhe: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 16.06.2006 – 6 W 46/06
§ 140 Abs. 3 MarkenG

Leitsätze

Sind Gegenstand einer Zahlungsklage die Abmahnkosten in einem Kennzeichenstreit, handelt es sich dabei wiederum um eine Kennzeichenstreitsache, weshalb die Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts nach § 140 Abs. 3 MarkenG erstattungsfähig sind.

Weiterlesen