BPatG, Beschluss vom 26.04.2006 – 28 W (pat) 117/04 – Rado-Uhr II
§§ 107, 8 II 2 MarkenG
Die äußere Form von (Armband-)Uhren unterliegt regelmäßig einem Freihaltebedürfnis der Mitbewerber und ist als Marke nicht schutzfähig.
BPatG, Beschluss vom 26.04.2006 – 28 W (pat) 117/04 – Rado-Uhr II
§§ 107, 8 II 2 MarkenG
Die äußere Form von (Armband-)Uhren unterliegt regelmäßig einem Freihaltebedürfnis der Mitbewerber und ist als Marke nicht schutzfähig.