Archiv der Kategorie: Kollision

BGH: weltonline.de – Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname Urteil vom 02.12.2004 – I ZR 207/01

a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.

b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen „weltonline.de“ hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.

BGH, Urteil vom 02.12.2004 – I ZR 207/01weltonline.de
BGB § 826 Gd; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 3

Weiterlesen

LG Köln: Serienstamm „T-…“

Landgericht Köln, Urteil vom 02.12.2004 – 31 O 405/04
§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das zur Begründung des Serienaspekts angeführte „T-…“ genießt materiellen Markenschutz nach § 4 Ziffer 2 MarkenG. Dieser Stammbestandteil wird und wurde von der Klägerin in einem Umfang im Verkehr genutzt, dass er als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat.

Weiterlesen

OLG Frankfurt: Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung „Snow-Koks“ für ein Biermischgetränk und der Marke „Koks“ für einen Energy-Drink

OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, Urteil vom 25.11.2004 – 6 U 9/04Verwechslungsgefahr zwischen „Snow-Koks“ und der Marke „Koks“
§ 14 Abs 2 S 2 MarkenG

Weiterlesen

BGH: Ferrari-Pferd

BGH, Urteil vom 19.02.2004 – I ZR 172/01Ferrari-Pferd (OLG Frankfurt am Main)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3

a) Zwischen Automobilen und deren Ersatzteilen einerseits und Zubehör zur Computersimulation von Fahrten mit einem Kraftfahrzeug und von Autorennen andererseits besteht Warenunähnlichkeit.

b) Die Erteilung von Lizenzen für andere als diejenigen Waren, für die der Markenschutz besteht, berührt den Warenähnlichkeitsbereich nicht.

c) Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sind keine anderen Maßstäbe anzuwenden als bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Von der Feststellung, ob das jüngere Zeichen der bekannten Marke ähnlich ist, ist die Frage zu trennen, welcher Grad von Zeichenähnlichkeit gegeben sein muß, um die weiteren Tatbestandsmerkmale des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zu erfüllen.

d) Zur Frage der Ähnlichkeit von Bildzeichen.

Weiterlesen

BGH: Das Telefon-Sparbuch

BGH, Urteil vom 13.10.2004 – I ZR 181/02 – Das Telefon-Sparbuch (OLG Hamburg)
MarkenG § 5 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3

Ein Sachbuch und eine Broschüre über Telefontarife, die einer Zeitschrift beigefügt ist, weisen keine hinreichende Werknähe auf, aufgrund deren der Verkehr auch bei Identität der Titel das eine Werk für das andere halten könnte.

Weiterlesen

BGH: CompuNet / ComNet II

BGH, Urteil vom 13.10.2004 – I ZR 66/02CompuNet / ComNet II (OLG Köln)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2; ZPO § 565 Abs. 2 a.F.

a) Das Berufungsgericht ist an die Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der Zeichenähnlichkeit als einer ihrer Faktoren im Revisionsurteil nach § 565 Abs. 2 ZPO gebunden, wenn die der Prüfung zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen sich nicht verändert haben.

b) Dem einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens i.S. von § 5 Abs. 2 MarkenG zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet.

Weiterlesen

BGH: „mho.de“ – Registrierung eines Domain-Namens vor Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen Urteil vom 09.09.2004 – I ZR 65/02

Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „de“ eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 – shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. – maxem.de)

BGH, Urteil vom 09.09.2004 – I ZR 65/02mho.de
MarkenG §§ 5, 15; BGB § 12

Weiterlesen

BGH: SodaStream Urteil vom 24.06.2004 – I ZR 44/02

BGH, Urteil vom 24.06.2004 – I ZR 44/02SodaStream (OLG Hamm)
MarkenG § 14 Abs. 3, § 24 Abs. 1

a) Eine auf Waren und Leistungen bezogene herkunftshinweisende Funktion einer Marke kann dadurch teilweise aufgehoben werden, daß unter Beibehaltung der Marke auf der vom Markeninhaber in Verkehr gebrachten Ware ein weiteres Zeichen angebracht und damit deutlich gemacht wird, daß die herkunftshinweisende Wirkung der ursprünglichen Marke beschränkt ist.

b) In dem Wiederbefüllen eines Gaszylinders zum Einsatz in einem Besprudelungsgerät liegt der bestimmungsgemäße Gebrauch und damit keine der Erschöpfung entgegenstehende Veränderung des mit einer Marke versehenen Zylinders.

Weiterlesen

BGH: soco.de Unternehmenskennzeichen durch Benutzung eines Domainnamens Urteil vom 22.07.2004 – I ZR 135/01

BGH, Urteil vom 22.07.2004 – I ZR 135/01soco.de (OLG Stuttgart)
MarkenG § 5 Abs. 2

a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt.

b) Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.

Weiterlesen